Was senkt den Cholesterinspiegel wirklich?

Wer ein Produkt als "gesund" ausweist, muss bald neue Regeln einhalten. Noch 2011 will die EU-Kommission mit einer Liste klären, welche gesundheitsbezogenen Angaben zulässig sind.

Orangen stärken nach landläufiger Meinung die Abwehrkräfte. Wenn Hersteller dies künftig von ihren Produkten behaupten, müssen sie es beweisen können.  Foto: Joujou  / pixelio.de
Orangen stärken nach landläufiger Meinung die Abwehrkräfte. Wenn Hersteller dies künftig von ihren Produkten behaupten, müssen sie es beweisen können. Foto: Joujou / pixelio.de

Wer ein Produkt als „gesund“ ausweist, muss bald neue Regeln einhalten. Noch 2011 will die EU-Kommission mit einer Liste klären, welche gesundheitsbezogenen Angaben zulässig sind.

Die EU-Kommission hat am Donnerstag angekündigt, noch 2011 eine verbindliche Liste mit "zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln" vorzulegen. Wer künftig behauptet, ein Produkt stärke die Abwehrkräfte, senke den Cholesterinspiegel oder fördere das Knochenwachstum, muss sich auf diese Liste berufen können.

EU-Gesundheitskommissar John Dalli erklärte: "Korrekte und zuverlässige Angaben bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln sind unerlässlich, damit die Verbraucher gesundheitsbewusster einkaufen und fundierter entscheiden können." Das schwierige Unterfangen der Bewertung sei weltweit einzigartig.

Die Kommission verspricht: "Nach Annahme und mit Gültigwerden der Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU darauf verlassen, dass alle gesundheitsbezogenen Angaben auf dem Binnenmarkt wissenschaftlich abgesichert und nicht irreführend sind." Dies gewährleiste auch einen fairen Wettbewerb unter den Marktteilnehmern.

Wie gesund sind "Botanicals"?

Noch nicht geprüft hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sogenannte "Botanicals", sie werden von der Liste ausgenommen. Dabei handelt es sich um pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel, die zum Beispiel aus Artischocke, Brokkoli und Soja gewonnen werden. Verkauft werden sie etwa in Form von Brausetabletten. Der Klärungsbedarf scheint groß. 1.550 Angaben über "Botanicals" wurden von der Kommission einstweilen zurückgestellt.

Hintergrund

Die EFSA unterzieht die wissenschaftlichen Belege für die gesundheitsbezogenen Angaben einer Bewertung. Zu Beginn des Verfahrens übermittelten die Mitgliedsstaaten der Kommission insgesamt mehr als 44.000 gesundheitsbezogene Angaben. Diese wurden von der Kommission zu einer Liste von rund 4.600 Angaben gebündelt. In sechs Gutachten-Reihen der EFSA wurden rund 2.760 der ca. 4.600 zur wissenschaftlichen Bewertung vorgelegten gesundheitsbezogenen Angaben behandelt. Die Bewertung sollte schon im Januar abgeschlossen sein. Die Kommission begründet die Verzögerung mit der Vielzahl der eingegangenen Angaben.

Red.

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Links

EU-Kommission: Lebensmittel: EFSA schliesst Bewertung gesundheitsbezogener Angaben ab – Europäische Kommission plant Vorlage der Liste bis Jahresende (28. Juli 2011)

EFSA: Gesundheitsbezogene Angaben zu "allgemeinen Funktionen" gemäß Artikel 13

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