Weitere Garantien für die marode IKB
Die EU-Kommission hat wieder Garantien von bis zu sieben Milliarden Euro für die deutsche Bank IKB nach den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags genehmigt. Die IKB hatte bereits Beilhilfen und Garantien erhalten - als erste Bank in Deutschland.
Die EU-Kommission hat wieder Garantien von bis zu sieben Milliarden Euro für die deutsche Bank IKB nach den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags genehmigt. Die IKB hatte bereits Beilhilfen und Garantien erhalten – als erste Bank in Deutschland.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte nach Angaben der Kommission von Montag (17. August 2009): "Durch diese Beihilfe erhält die Bank Liquidität für die kommenden Monate, damit sie weiter Kredite an die Realwirtschaft vergeben kann.“ Die deutsche Bundesregierung habe zugesichert, einen modifizierten Umstrukturierungsplan anzumelden, der dem geänderten Konjunkturklima Rechnung trage. Die Kommission will diesen Plan nun zügig prüfen.
Stützung der Stabilität
Die IKB hatte bereits Beihilfen zur Bewältigung der Finanzkrise erhalten. Die zusätzliche Stützungsmaßnahme ist erforderlich geworden, um die Zahlungsfähigkeit der IKB und die Stabilität des deutschen Finanzsystems zu schützen. Nachdem Deutschland zugesichert hat, innerhalb von drei Monaten einen modifizierten Umstrukturierungsplan anzumelden, sieht die Kommission die Maßnahme im Einklang mit ihrer Bankenmitteilung.
Die IKB Deutsche Industriebank AG ist eine mittelgroße deutsche Privatbank, deren Kerngeschäft die Kreditfinanzierung mittelständischer Unternehmen ist. Die IKB war die erste Bank in Deutschland, die 2007 eine Beihilfe erhielt (siehe IP/08/314 ), um durch Fehlinvestitionen in strukturierte Wertpapiere verursachte Verluste auszugleichen.
Am 21. Oktober 2008 genehmigte die Kommission eine Umstrukturierungsbeihilfe für die IKB (siehe IP/08/1557 ) und am 22. Dezember 2008 eine erste Garantiemaßnahme zwecks Liquiditätsbeschaffung (siehe IP/08/2055 ).
Strenge Voraussetzungen
Im Rahmen der am 6. Juli 2009 angemeldeten und heute genehmigten Maßnahme übernimmt der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin), der das deutsche Rettungspaket für Finanzinstitute verwaltet, Garantien für Schuldverschreibungen bis zu einem Volumen von sieben Milliarden Euro. Der SoFFin gewährte auch die am 22. Dezember 2008 genehmigte Beihilfe. Die jetzige Stützungsmaßnahme wurde nur genehmigt, um die durch eine mögliche Zahlungsunfähigkeit der IKB drohende Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems abzuwehren.
Nach den Feststellungen der Kommission erfüllt diese Beihilfe sowohl die in der Bankenmitteilung festgelegten allgemeinen Voraussetzungen (siehe IP/08/1495 ) als auch die zusätzlichen, strengeren Voraussetzungen, die für erneute Beihilfen in Fällen gelten, in denen bereits eine Umstrukturierungsbeihilfe gewährt wurde.
Aufs Minimum beschränkt
Da die IKB schon eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten hatte, war es besonders wichtig, sicherzustellen, dass die zusätzliche Stützungsmaßnahme auf das erforderliche Minimum beschränkt ist. Die Kommission hat den Finanzbedarf der IKB für die nächsten sechs Monate eingehend geprüft und sich vergewissert, dass sich der Beihilfebetrag auf das unbedingt Notwendige beschränkt, gleichzeitig jedoch gewährleistet ist, dass die Bank über ausreichende Liquiditätspuffer verfügt, um die aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, ohne die Kreditvergabe einschränken zu müssen. Außerdem darf die IKB keinen Eigenhandel betreiben und so ihre Gewinne auf Kosten der Steuerzahler in die Höhe treiben.
Große Refinanzierungslücke
Da die IKB eine erhebliche Refinanzierungslücke aufweist, obwohl der Zugang zu Liquidität im Allgemeinen wieder leichter geworden ist, bezweifelt die Kommission, dass die IKB finanziell in der Lage sei, den ursprünglichen Umstrukturierungsplan umzusetzen. Die Kommission hat die Beihilfe daher erst genehmigt, nachdem Deutschland zugesichert hatte, einen modifizierten Umstrukturierungsplan anzumelden.