Wie die Energiekrise kommunale Versorger bedroht
Die 1.000 kommunalen Versorgungsunternehmen, die das letzte Glied in der deutschen Energieversorgungskette sind, leiden unter den rekordhohen Energiepreisen und befürchten, dass einige von ihnen in Konkurs gehen könnten.
Die 1.000 kommunalen Versorgungsunternehmen, die das letzte Glied in der Energieversorgungskette sind, leiden unter den rekordbrechenden Energiepreisen, manchen droht der Kollaps.
Während große Energiekonzerne wie Uniper und E.ON viel Aufmerksamkeit von deutschen Politiker:innen erhalten, sind auch Stadtwerke – lokale Versorger die Gas, Wasser und Strom liefern – wichtige Glieder in der Energieversorgungskette.
„Die Stadtwerke blicken mit großer Sorge auf die drastisch steigenden Energiebezugspreise“, erklärt ein Sprecher des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).
Die Versorger befänden sich „in einer Sandwichposition: Sie sind von ihren Lieferanten abhängig und haben gleichzeitig Lieferverpflichtungen gegenüber ihren Kund:innen“, so der Sprecher gegenüber EURACTIV.
Wenn die Energiepreise steigen, erhöhen sich die Vorlaufkosten für den Energiehandel, erklärte die Sprecherin.
Versorgungsunternehmen handeln mit Energie im Voraus, um sicherzustellen, dass sie einen bestimmten Preis erreichen, ein Prozess, der eine „Mindestmarge“ erfordert, um sich gegen einen Ausfall zu schützen.
Ein „Margin Call“ tritt ein, wenn das Guthaben auf dem Konto unter die Mindestmarge für ein Geschäft fällt, sodass das Unternehmen gezwungen ist, das Geschäft mit mehr Bargeld abzusichern. Wenn die Energiepreise steigen, erhöht sich auch die erforderliche Bargelddeckung.
Mehrere Engpässe
„Wir haben bereits jetzt eine Situation, die durch mehrere Engpässe gekennzeichnet ist: Energie, Rohstoffe und vor allem Personalmangel“, erklärte Markus Lewe, Präsident des Deutschen Städtetages, im DLF am 3. September.
Deren Relevanz werde von der Bundesregierung ignoriert, so Lewe.
Kleinere Energieunternehmen seien von massiven Preisänderungen überproportional betroffen. Sie sind außerdem anfälliger für Zahlungsausfälle, wenn ihre Kund:innen in Konkurs gehen.
Im Oktober 2021 war OTIMA, ein mittelgroßer Energieversorger in der Nähe von Berlin, der erste deutsche Energie- und Gasversorger, der nach den Strompreisspitzen Insolvenz anmelden musste.
Das Geschäftsmodell des Unternehmens basierte auf einer stabilen und vorhersehbaren Entwicklung der Energiepreise im Rahmen der ’normalen jährlichen Schwankungen'“, so das Unternehmen.
OTIMA und andere Versorgungsunternehmen hatten sich vertraglich verpflichtet, Energie zu festen Preisen zu liefern, doch als die Großhandelspreise in die Höhe schnellten, brach ihr Geschäftsmodell zusammen.
Versorgungsunternehmen, die diese erste Preisspitze überstanden haben, beliefern ihre Kund:innen weiterhin mit Energie, obwohl einige gezwungen waren, die Preise zu erhöhen.
„Die Situation der kommunalen Versorger in Deutschland ist unterschiedlich“, sagte Lewe vom Städtetag. Der Hauptunterschied liege darin, woher sie ihr Gas beziehen und wie lange und zu welchen Konditionen ihre Verträge laufen.
Einige kommunale Energieversorgungsunternehmen, wie das in Bielefeld, verdanken ihr Fortbestehen der Fähigkeit, die Preise dank ihrer dreijährigen Beschaffungsstrategie niedrig zu halten.
„Dank unserer guten Beschaffungsstrategie können wir die Belastung der Bürgerinnen und Bürger abfedern“, so Geschäftsführer Rainer Müller.
Die billigen Verträge, die vor der Energiekrise abgeschlossen wurden, werden jedoch nicht ewig weiterlaufen.
„Das Schlimmste steht uns noch bevor“, warnt ein Sprecher eines Stadtwerks gegenüber EURACTIV.
Schutz für Stadtwerke
Angesichts der Liquiditätsrisiken, die selbst bei gut aufgestellten Stadtwerken entstehen können, „brauchen wir einen Schutzschirm für Stadtwerke“, betonte ein VKU-Sprecher.
Der VKU nennt drei Möglichkeiten, wie der Staat die Stadtwerke am Laufen halten kann: ein „zeitlich befristetes Insolvenzmoratorium“, einen „Garantierahmen zur Abfederung der massiv gestiegenen Sicherheiten“ im Energiehandel und „notfalls“ Subventionen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten.
Die Bundesregierung hat bisher nicht wirklich auf diese Forderungen reagiert.
Ein Sprecher des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erklärte gegenüber EURACTIV, dass Beihilfen auf Fälle beschränkt würden, in denen „ein wichtiges Interesse des Bundes“ bestehe und der angestrebte Zweck „sich der vom Bund angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt“.
„Ein Rechtsanspruch auf Stabilisierung besteht nicht, hier muss im Einzelfall entschieden werden“, fügte der Sprecher hinzu.
Die deutschen Behörden brauchen nur über die Grenze zu schauen, um zu sehen, wie schlimm die Situation werden könnte.
Wien Energie, die Gemeinde Wiens und der größte Energieversorger in Österreich, hat in den letzten Tagen dringend eine Rettungsaktion in Höhe von 6 Milliarden Euro gefordert.
Die Handelsaktivitäten von Wien Energie waren aufgrund von Energiepreisspitzen aus dem auf Grund gelaufen Sollte Wien Energie seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, würde das Unternehmen vom Börsenhandel ausgeschlossen werden, erklärte das österreichische Finanzministerium am 29. August.
Am 31. August handelte die österreichische Regierung einen Kreditrahmen von 2 Milliarden Euro für das angeschlagene Unternehmen aus.
[Bearbeitet von Alice Taylor and Frédéric Simon]