Wissenschaftlicher Nachweis für Lebensmittelangaben verpflichtend
Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel müssen sämtliche neue Angaben zu Lebensmitteln von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) untersucht und von der Kommission angenommen werden.
Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel müssen sämtliche neue Angaben zu Lebensmitteln von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) untersucht und von der Kommission angenommen werden.