Wissenschaftlicher Nachweis für Lebensmittelangaben verpflichtend

Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel müssen sämtliche neue Angaben zu Lebensmitteln von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) untersucht und von der Kommission angenommen werden.

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Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel müssen sämtliche neue Angaben zu Lebensmitteln von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) untersucht und von der Kommission angenommen werden.