WM und EM: Fußball für alle
Die Endrunden der Fußball-WM und EM sind zu wichtig für die Europäer, um sie hinter der Bezahlschranke zu verstecken. Exklusive Übertragungsrechte für Bezahlfernsehsender dürfen verboten werden. Das hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden.
Die Endrunden der Fußball-WM und EM sind zu wichtig für die Europäer, um sie hinter der Bezahlschranke zu verstecken. Exklusive Übertragungsrechte für Bezahlfernsehsender dürfen verboten werden. Das hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden.
Die Endrunden der Fußballweltmeisterschaft und der Fußballeuropameisterschaft sind von "erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung". Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in einem Urteil festgestellt.
Belgien und Großbritannien wollten verhindern, dass die Fußballfans ausschließlich im Bezahlfernsehen das WM-Finale sehen können. Der Weltfussballverband FIFA und die Europäische Fußball-Union UEFA haben dagegen geklagt – und verloren.
Der EuGH hat nun erklärt, dass "ein Mitgliedsstaat unter bestimmten Bedingungen die Exklusivübertragung aller Spiele der Fußballweltmeisterschaft und der Fußballeuropameisterschaft auf einem Bezahlfernsehsender verbieten kann, um für seine Bevölkerung die Möglichkeit sicherzustellen, diese Ereignisse auf einem frei zugänglichen Fernsehsender zu verfolgen."
Nationale Listen
Damit dürfen die EU-Länder auch weiterhin nationale Listen mit Ereignissen erstellen, "denen sie erhebliche Bedeutung für ihre jeweilige Gesellschaft beimaßen". Die geltende Fernsehrichtlinie sieht vor, dass Mitgliedstaaten die Exklusivübertragung von den aufgelisteten Ereignissen verbieten können, wenn damit "ein bedeutender Teil der Öffentlichkeit" vom freien Fernsehempfang ausgeschlossen wird.
Deutschlands Großereignisse
In Deutschland gibt ebenfalls eine Liste mit Großereignissen, die laut Rundfunkstaatsvertrag nicht ausschließlich im Bezahlfernsehen übertragen werden dürfen. Großereignisse im Sinne dieser Bestimmung sind:
1. Olympische Sommer- und Winterspiele,
2. bei Fußball-Europa- und -Weltmeisterschaften alle Spiele mit deutscher Beteiligung sowie unabhängig von einer deutschen Beteiligung das Eröffnungsspiel, die Halbfinalspiele und das Endspiel,
3. die Halbfinalspiele und das Endspiel um den Vereinspokal des Deutschen Fußball-Bundes,
4. Heim- und Auswärtsspiele der deutschen Fußballnationalmannschaft,
5. Endspiele der europäischen Vereinsmeisterschaften im Fußball (Champions League, UEFA-Cup) bei deutscher Beteiligung.
mka
Links
EuGH-Urteil in der Rechtssache T-385/07 FIFA / Kommission (17. Februar 2011)