Europawahlen: Menschen mit geistiger Behinderung bleiben oft außen vor

Menschen mit geistigen Behinderungen werden in sieben EU-Staaten rechtlich am Wählen gehindert. Das führt dazu, dass sie bei den Europawahlen im Juni de facto nicht an der Wahl teilnehmen können, sagte der Direktor der Kampagnengruppe Inclusion Europe.

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Menschen mit geistiger Behinderung brauchen einen Betreuer, der sie bei der Stimmabgabe unterstützen. Da jedoch in Bulgarien, Dänemark, Estland, Ungarn, Litauen, Portugal und Slowenien nur jeweils eine Person das Wahllokal betreten darf, wird Menschen mit geistiger Behinderung bei den anstehenden Europawahlen das Wahlrecht verwehrt. [Shutterstock/Miriam Doerr Martin Frommherz]

Menschen mit geistigen Behinderungen werden in sieben EU-Staaten rechtlich am Wählen gehindert. Das führt dazu, dass sie bei den Europawahlen im Juni de facto nicht an der Wahl teilnehmen können, sagte der Direktor der Kampagnengruppe Inclusion Europe in einem Interview mit Euractiv.

Inclusion Europe setzt sich für die Rechte von Menschen mit geistigen Behinderungen ein, von denen es nach Angaben der Organisation etwa 20 Millionen in Europa gibt.

Menschen mit geistiger Behinderung brauchen einen Betreuer, der sie bei der Stimmabgabe unterstützen. Da jedoch in Bulgarien, Dänemark, Estland, Ungarn, Litauen, Portugal und Slowenien nur jeweils eine Person das Wahllokal betreten darf, wird Menschen mit geistiger Behinderung bei den anstehenden Europawahlen das Wahlrecht verwehrt.

„Manche Menschen sind nicht in der Lage, selbst Entscheidungen zu treffen und haben deshalb einen Betreuer zugewiesen bekommen“, erklärte Milan Šveřepa, Direktor von Inclusion Europe. Er wies darauf hin, dass diese Länder gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verstoßen würden, die von den 27 EU-Mitgliedstaaten angenommen wurde.

„In diesen sieben Ländern kann der Fall vor Gericht gehen und der Richter kann entscheiden, ob die Person wählen darf oder nicht“, so Šveřepa.

„In 15 anderen Ländern dürfen Menschen mit geistiger Behinderung nicht kandidieren“, erklärte der Direktor von Inclusion Europe. Konkret gelten solche Einschränkungen in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Griechenland, Kroatien, Litauen, Malta, Portugal, Rumänien, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.

Laut Eurostat gab es 2022 in der EU etwa 101 Millionen Menschen mit allen Arten von Behinderungen. Bei den letzten Europawahlen wurde etwa 800.000 Menschen das Wahlrecht verweigert, so ein Bericht des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses.

„Geistige Behinderung ist eine Kategorie innerhalb verschiedener Arten von Behinderungen. So gibt es beispielsweise sensorische, körperliche und geistige Behinderungen“, erläuterte Šveřepa.

Eine geistige Behinderung hat Auswirkungen auf die Fähigkeit, Wissen und Fähigkeiten zu erwerben. Sie beeinträchtigt intellektuelle und erzieherische Prozesse und bringt Herausforderungen in einem spezifischen sozialen Kontext mit sich.

Das Fehlen einer angemessenen Unterstützung für Menschen mit Behinderungen führt zu einem erheblichen Mangel an Inklusion beispielsweise bei der Beschäftigung, dem Wohnraum, der Gesundheitsversorgung und vielen anderen wichtigen Aspekten der modernen Gesellschaft, einschließlich der Teilnahme an Wahlen.

So könnte es beispielsweise für Menschen mit körperlichen Behinderungen nicht nur rechtliche, sondern auch physische Hindernisse beim Zugang zum Wahllokal und für Menschen mit geistigen Behinderungen beim Zugang zu Informationen geben.

Zu letzterem Thema sollten die Institutionen „leicht lesbare Informationen erstellen, die im Wesentlichen aus vereinfachten Versionen von Anleitungen bestehen, beispielsweise wie man wählt, die Wahlprogramme der Parteien und die Seiten der Kandidaten“, erklärte der Direktor von Inclusion Europe.

„Für die EU-Wahlen hat das Europäische Parlament bereits eine neue Seite mit leicht verständlichen Informationen eingerichtet“, fügte er hinzu.

In nur sechs europäischen Staaten, den EU-Mitgliedern Finnland, Frankreich, Spanien und Schweden sowie im Vereinigten Königreich und Norwegen, haben Menschen mit geistigen Behinderungen vollen Zugang zum Wahlrecht. „Das bedeutet, dass die EU-Länder viel mehr tun müssen, um Wahlen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen“, schloss der Direktor von Inclusion Europe.

[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]