Erhaltung der biologischen Vielfalt - ein Aktionsplan der EU [DE]
Im Mai 2006 hat die Kommission einen neuen Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vorgestellt. Es ist der fünfte Aktionsplan, seitdem die Staats- und Regierungschefs sich 2001 darauf einigten, das Artensterben bis 2010 einzudämmen. Diese Initiative zielt vor allem darauf ab, Zuständigkeiten innerhalb der bereits bestehenden Gesetzgebung zu klären.
Im Mai 2006 hat die Kommission einen neuen Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vorgestellt. Es ist der fünfte Aktionsplan, seitdem die Staats- und Regierungschefs sich 2001 darauf einigten, das Artensterben bis 2010 einzudämmen. Diese Initiative zielt vor allem darauf ab, Zuständigkeiten innerhalb der bereits bestehenden Gesetzgebung zu klären.