Erweiterung: Der Beitrittsvertrag
Der Beitrittsvertrag ist ein internationales Abkommen zwischen den gegenwärtigen und den neuen Mitgliedsländern der Europäischen Union. Entsprechend den Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union definiert der Beitrittsvertrag die Beitrittsbedingungen für die neuen Mitgliedsstaaten und die sich daraus ergebenden Angleichungen und Änderungen der Verträge, auf denen die EU gründet.
Der Beitrittsvertrag ist ein internationales
Abkommen zwischen den gegenwärtigen und den neuen
Mitgliedsländern der Europäischen Union. Entsprechend
den Bestimmungen des Vertrags über die Europäische
Union definiert der Beitrittsvertrag die Beitrittsbedingungen
für die neuen Mitgliedsstaaten und die sich daraus
ergebenden Angleichungen und Änderungen der Verträge,
auf denen die EU gründet.