Kraftstoff-Besteuerung
In ihrem Richtlinienentwurf vom Juli 2002 schlägt die Kommission vor, für Dieselkraftstoff für gewerbliche Zwecke eine gesonderte Steuerkategorie einzuführen. Für diese Kategorie soll ab 2010 europaweit derselbe Steuersatz gelten. Gleichzeitig sollen die Mindeststeuersätze für nichtgewerblichen Dieselkraftstoff und Benzin aneinander angeglichen werden. Der Vorschlag zielt einerseits darauf ab, Verkehrsteilnehmer mit den wirklichen Kosten des Verkehrs zu konfrontieren (Verursacherprinzip), andererseits sollen EU-weit gleiche Wettbewerbsbedingungen für das Transportgewerbe geschaffen werden.
In ihrem Richtlinienentwurf vom Juli 2002 schlägt die Kommission vor, für Dieselkraftstoff für gewerbliche Zwecke eine gesonderte Steuerkategorie einzuführen. Für diese Kategorie soll ab 2010 europaweit derselbe Steuersatz gelten. Gleichzeitig sollen die Mindeststeuersätze für nichtgewerblichen Dieselkraftstoff und Benzin aneinander angeglichen werden. Der Vorschlag zielt einerseits darauf ab, Verkehrsteilnehmer mit den wirklichen Kosten des Verkehrs zu konfrontieren (Verursacherprinzip), andererseits sollen EU-weit gleiche Wettbewerbsbedingungen für das Transportgewerbe geschaffen werden.