1 Million Euro Strafe: Slowakei verstößt gegen EU-Müllgesetze

Der Europäische Gerichtshof hat gestern entschieden, dass die Slowakei EU-Vorschriften über Abfalldeponien nicht eingehalten hat und daher Strafen zahlen muss.

EURACTIV.com
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Die Deponie in Považský Chlmec belaste sogar das Grundwasser, warnen Umweltaktivisten. [[ImagineStock / Shutterstock]]

Der Europäische Gerichtshof hat gestern geurteilt, dass die Slowakei EU-Vorschriften über Abfalldeponien nicht eingehalten hat und daher eine Pauschalstrafe von einer Million Euro sowie eine weitere Strafe von 5.000 Euro für jeden weiteren Verzugstag zahlen muss.

Das Urteil vom Mittwoch geht auf einen Fall aus dem Jahr 2013 zurück, in dem bereits festgestellt worden war, dass die Slowakei wegen Mängeln beim Betrieb einer Deponie nahe der nordwestlichen Grenze zur Tschechischen Republik gegen das EU-Abfallwirtschaftsrecht verstößt.

Im Jahr 2016 – nachdem eine im Januar 2014 eingeräumte Frist versäumt worden war – erklärte die Europäische Kommission, das Land habe das Problem noch immer nicht gelöst. Der Fall wurde erneut an den EuGH verwiesen. Dabei forderte die Kommission nun die Verhängung von Geldstrafen.

Nach Angaben der EU-Exekutive war die Deponie in Považský Chlmec ohne einen entsprechenden Bauplan genehmigt worden. Außerdem habe die slowakische Regierung keine endgültige Entscheidung über die Gesamt-Betriebsdauer der Deponie getroffen.

Nach EU-Recht müssten derartige Deponien, die nicht den EU-Vorschriften entsprechen, bereits seit Juli 2009 geschlossen sein.

Auch Umweltaktivisten haben den Standort heftig kritisiert. So hätten beispielsweise Leckagen das Grundwasser kontaminiert. Sogar das slowakische Umweltinspektorat habe vor zwei Jahren die Schließung und Sanierung der Deponie angeordnet, die 900.000 Euro kosten würde. Doch auch diese Anordnung wurde offensichtlich nicht befolgt.

Eine angemessene” Strafe

Das in Luxemburg ansässige Gericht entschied am Mittwoch somit erneut zugunsten der EU-Exekutive und stellte fest, dass die Slowakei „keine endgültige Entscheidung“ getroffen habe, den Standort zu schließen und so die EU-Deponierichtlinie einzuhalten.

Das Gericht räumte jedoch ein, dass seit 2013 gewisse Schritte unternommen wurden und Bratislava einigen Forderungen der Kommission in diesem Fall nachgekommen sei.

In einer Erklärung des EuGH heißt es, die Geldbuße von einer Million Euro sei daher „angemessen“. Sie würde die gewünschte Wirkung entfalten, um „eine Wiederholung ähnlicher Verstöße gegen das EU-Recht in Zukunft wirksam zu verhindern“.