Abgeordnete und Medienvertreter fordern EU-Regeln zum Schutz der Medienvielfalt [DE]

EP-Abgeordnete und Medienvertreter haben eine Petition an das Europäische Parlament gerichtet, in der sie neue EU-Regeln gegen die fortschreitende Medienkonzentration fordern. Das Fehlen spezifischer Befugnisse hat die EU bislang davon abgehalten, konkrete Maßnahmen einzuleiten.

EP-Abgeordnete und Medienvertreter haben eine Petition an das Europäische Parlament gerichtet, in der sie neue EU-Regeln gegen die fortschreitende Medienkonzentration fordern. Das Fehlen spezifischer Befugnisse hat die EU bislang davon abgehalten, konkrete Maßnahmen einzuleiten.

EP-Abgeordnete, Akademiker und Journalisten, die am 7. April an einem Seminar teilnahmen, haben ihre Forderung nach spezifischen EU-Medienregeln erneut bekräftigt und haben vor den Folgen einer Konzentration der Medienindustrie in Europa gewarnt. 

Da die neue EU-Verfassung – sofern sie ratifiziert wird – die Möglichkeit einer Bürgerinitiative eröffnen wird, wurde das Seminar mit der Lancierung einer Unterschriften-Kampagne abgeschlossen. Eine Million Unterschriften sollen für ein europäisches Mediengesetz eingesammelt werden.
„Unsere Ambition ist, ein breites europäisches Bündnis zu schaffen, welches sich für die Medienvielfalt einsetzt und von der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und Medienbesitzern nicht ignoriert werden kann“, so der Vorsitzende der Konferenz Harlem Désir (SPE, Frankreich). 

Nach vorläufigen Ergebnissen einer Studie, die von der sozialdemokratischen Fraktion angeführt wurden, ist die Fusions- und Konzentrationsrate in der Medienbranche höher als in der restlichen Wirtschaft. 

Die EU verfügt jedoch noch immer nicht über eine klare Rechtsgrundlage für Gesetzesinitiativen in diesem Bereich, der nach wie vor nationaler Gesetzgebung unterliegt.

Der Sprecher der Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien hat gegenüber EURACTIV erklärt, die Kommission sei lediglich befugt, aus Perspektive des Binnenmarkts Gesetze zu erlassen und nur dann, wenn grenzübergreifende Implikationen nachgewiesen werden können. 

Die Kommission habe bislang jedoch keine dementsprechenden Umstände festgestellt. Kommissarin Reding befasst sich derzeit gemeinsam mit den Mitgliedstaaten „unter verschiedenen Gesichtspunkten“ mit diesem Thema. Mit Kollegen werde darüber hinaus geprüft, ob das Thema aus Perspektive der Menschenrechte wichtige Folgen habe. Die Wahrung der Menschenrechte könnte jedoch nur dann eine Rechtsgrundlage bilden, sofern ernste Verstöße nach Artikel 7 des Vertrags vorliegen. Dieser kann nur unter extremen Umständen angewandt werden. 

Selmayr weist jedoch darauf hin, dass die EU-Fusionskontrollverordnung  – eine zentrale Kompetenz der Kommission – den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, Unternehmenszusammenschlüsse zu stoppen, um die Medienvielfalt zu beschützen.

Nach Artikel 21, Absatz 4, der Verordnung können die Mitgliedstaaten „geeignete Maßnahmen zum Schutz anderer berechtigter Interessen“ treffen, wobei die Medienvielfalt (sowie die öffentliche Sicherheit und Aufsichtsregeln) ausdrücklich zu diesen Interessen gezählt wird.