Abholzung in polnischem Urwald verstößt gegen EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass das Fällen von Bäumen in Urwaldgebieten in Polen gegen EU-Recht verstößt.

EURACTIV.com
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Links im Bild: Bisons, die im Naturschutzgebiet Białowieża leben. Rechts: Eine Kuh, die im vergangenen Herbst von ihrem Hof ausgebrochen war und sich einer Bisonherde angeschlossen hat. [<a href="https://www.researchgate.net/profile/Rafal_Kowalczyk3" target="_blank" rel="noopener">[Rafał Kowalczyk]</a>]

Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass das Fällen von Bäumen in Urwaldgebieten in Polen gegen EU-Recht verstößt. Die Streitigkeiten zwischen Warschau und Brüssel dürften also weiterzugehen.

In einem am heutigen Dienstag veröffentlichten Gutachten schreibt Generalanwalt Yves Bot, Polen habe keine ausreichenden Schritte unternommen, um den Białowieża-Urwald zu schützen. Der Gerichtshof müsse zuungunsten Warschaus entscheiden, so Bot.

Die endgültige Entscheidung des EuGH weicht selten von einer vorhergehenden Stellungsnahme des zuständigen Generalanwalts ab. Ein Urteilsspruch wird im Laufe des Jahres erwartet.

Polen hatte argumentiert, die Baumfällarbeiten im Wald seien notwendig, um einer Borkenkäfer-Epidemie in der Region entgegenzuwirken. Aus Bots Sicht ist diese Argumentation jedoch „nicht gerechtfertigt“. Auch die Begründung, einige Bäume hätten aufgrund der öffentlichen Sicherheit gefällt werden müssen, wollte er nicht gelten lassen.

Im Gutachten heißt es weiter, die Abholzungsmaßnahmen seien „potenzielle Gefahren für den Erhalt geschützter Lebensräume” sowie für das Paarungsverhalten geschützter Tierarten. Im Białowieża-Urwald leben unter anderem europäische Bisons, die größten Säugetiere des Kontinents.

Białowieża wird unter der EU-Initiative Natura 2000 geschützt, und die nationalen Behörden müssen sich strikten Kriterien wie genauen Auswirkungsanalysen bei möglichen Baumfällarbeiten unterwerfen. Mit dem heutigen Gutachten wird kritisiert, dass Polen dieses Kriterien nicht erfüllt hat.

Bot stellte zwar fest, dass eine „Balance“ zwischen (passivem) Schutz und aktivem Forstmanagement in Waldgebieten wie in Białowieża erzielt werden müsse. In dem konkreten Fall sei aber gegen das Vorsorgeprinzip der EU-Habitatrichtlinie verstoßen worden, insbesondere mit Blick auf die Borkenkäfer-Argumentation.

Mit einer Verfügung hatte der EuGH Polen im vergangenen Juli untersagt, im Urwald Bäume zu fällen. Umweltaktivisten berichten allerdings, die polnischen Behörden hätten diese Entscheidung ignoriert.

Der vormalige Umweltminister Jan Szyszko, der seinen Posten bei der Regierungsumbildung im Dezember verlor, galt zu dieser Zeit als Gallionsfigur im Kampf Warschau gegen Brüssel. Er hatte unter anderem der EU-Kommission vorgeworfen, „Fake News“ einzusetzen, um Fakten in dem Fall zu verdrehen.

Die Umweltorganisation ClientEarth begrüßte das heutige Gutachten des Generalanwalts: „Wir hoffen, dass Minister Kowalczyk [Szyskos Nachfolger] diese zerstörerische Politik seines Vorgängers beendet und den gesamten Białowieża-Wald als Nationalpark deklariert. Das wäre der einzige Weg, um den Urwald ein für alle Mal vor schädigenden Abholzungen zu schützen,“ so Agata Szafraniuk von ClientEarth.