Anbau von Genpflanzen in der EU künftig Ländersache

Die EU-Kommission will die Verantwortung für den Anbau von Genpflanzen an die Mitgliedstaaten zurückgeben. Gesundheitskommissar Dalli hat hierzu ein Maßnahmenpaket vorgelegt. "Großer Durchbruch" oder "leicht durchschaubarer Kuhhandel"?

Große Plakate weisen in Mecklenburg-Vorpommern auf die Auspflanzung der gentechnisch veränderten Kartoffel „Amflora“ hin. Im März hatte Brüssel die umstrittene Gen-Kartoffel zugelassen. Foto: dpa
Große Plakate weisen in Mecklenburg-Vorpommern auf die Auspflanzung der gentechnisch veränderten Kartoffel "Amflora" hin. Im März hatte Brüssel die umstrittene Gen-Kartoffel zugelassen. Foto: dpa

Die EU-Kommission will die Verantwortung für den Anbau von Genpflanzen an die Mitgliedstaaten zurückgeben. Gesundheitskommissar Dalli hat hierzu ein Maßnahmenpaket vorgelegt. „Großer Durchbruch“ oder „leicht durchschaubarer Kuhhandel“?

Bisher hat die EU-Kommission über die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der EU zentral entschieden. Künftig können alleine die Mitgliedstaaten den Anbau von Genpflanzen einschränken oder gar verbieten – auch wenn sie in der EU genehmigt sind. Die Kommission will einen Schlussstrich unter den jahrelangen Streit um Genpflanzen ziehen. So ist etwa der Anbau der umstrittenen Gen-Maissorte MON 810 des US-Konzerns Monsanto in Deutschland verboten, obwohl sie eine EU-Zulassung besitzt. Im März hatte Brüssel die umstrittene Gen-Kartoffel Amflora von der Firma BASF zugelassen.

Nach dem von Gesundheitskommissar John Dalli vorgelegten Maßnahmenpaket zum Selbstbestimmungsrecht der EU-Staaten
beim Anbau von GVOs sollen Verbote künftig nicht mehr wie bisher gesundheitlich begründet werden, sondern ökonomisch – etwa um gentechnikfreie Regionen zu schützen.

Das verabschiedete Paket umfasst eine Mitteilung, eine neue Empfehlung zur Koexistenz gentechnisch veränderter Pflanzen, herkömmlicher Kulturen und/oder Kulturen aus ökologischem Anbau sowie einen Verordnungsentwurf, mit dem eine Änderung der GVO-Vorschriften vorgeschlagen wird. Das GVO-Zulassungsverfahren der EU bleibt von der Maßnahme jedoch unberührt.

Die Empfehlung zur Koexistenz tritt sofort in Kraft, die vorgeschlagene Verordnung zum Anbau-Entscheid hat eine Änderung der entsprechenden EU-Richtlinie zur Folge. Diese muss vom Ministerrat voraussichtlich im September oder Oktober behandelt werden, zudem wird sich auch das EU-Parlament damit befassen.

Dalli erklärte: "Die Kommission hat im vergangenen März versprochen, bis Ende des Sommers einen umfassenden Vorschlag für die künftige GVO-Politik der EU vorzulegen. Jetzt lösen wir dieses Versprechen ein. Mit den heute angenommenen konkreten Maßnahmen wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben, frei über den Anbau von GVO zu entscheiden. Die bisherige Erfahrung mit GVO zeigt, dass die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität benötigen, um die Koexistenz gentechnisch veränderter Organismen mit anderen Kulturarten wie Pflanzen aus konventionellem und ökologischem Anbau regeln zu können."

Der große Durchbruch?

"Das ist für mich der große Durchbruch. Bereits im Juni vergangen Jahres habe ich ein Selbstbestimmungsrecht gefordert, andere Staaten haben sich angeschlossen und nun können wir einen glatten Erfolg verbuchen", so der österreichische Landwirtschafts- und Umweltminister Niki Berlakovich. "Wichtig im neuen Papier sind zwei Punkte: Die Kommission wird nicht mehr den Versuch unternehmen, Anbauverbote der EU-Staaten zu kippen. Darüber hinaus müssen Anbauverbote nicht mehr begründet werden, sondern die Kommission muss lediglich darüber informiert werden", so Berlakovich weiter.

Leicht durchschaubarer Kuhhandel?

Martin Häusling, Grüner Koordinator im Landwirtschaftsausschuss, erklärt, dass man diesen "leicht durchschaubaren Kuhhandel" entschieden ablehne. "Nachdem es der Kommission in all den Jahren nicht gelungen ist, sich eine breite Zustimmung der Mitgliedstaaten zur GVO-Zulassung zu sichern, versucht sie dies nun mit einem fadenscheinigen Deal zu erreichen. GVO-Saatgut und Produkte werden in unserem gemeinsamen Binnenmarkt frei gehandelt. Auch machen Verunreinigungen durch GVO an unseren innereuropäischen Grenzen nicht Halt. Die jüngsten Verunreinigungen von Saatgut in Deutschland, wo der Anbau von Genmais untersagt ist, sollten dazu Warnung genug sein."
 
Die Pläne der Kommission hielten eine Reihe von Fallstricken bereit. "Da die EU-weite Zulassung von GVO beibehalten wird, laufen Länder, die den GVO-Anbau verbieten wollen, Gefahr von Gentechnikfirmen verklagt zu werden. Zudem  garantieren die Vorschläge biologisch oder konventionell wirtschaftenden Landwirten in Ländern, welche den Anbau von GVOs zulassen, keinen ausreichenden Schutz. In einer ersten Folgenabschätzung hat die Kommission anerkannt, dass die Umsetzung der Vorschläge zu negativen Auswirkungen auf die gentechnikfreie Produktion führen kann. Statt eines solch unausgegorenen Vorschlags, sollte die Kommission sicherstellen, dass strenge Regeln zur Koexistenz in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen umgesetzt werden", so Häusling.

Auch Zulassungverfahren muss transparenter werden

Der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Markus Ferber erklärte, dass auch das Zulassungsverfahren gentechnisch veränderter Pflanzen auf EU-Ebene transparenter werden müsse. Entscheidungen über die Zulassung von Genpflanzen dürften nicht mehr von Fachausschüssen und nicht-öffentlichen Gremien gefällt werden. Nicht die EU-Kommission oder der ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit dürften über Genpflanzen beschließen, sondern nur Europäisches Parlament und Ministerrat in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren.

"Ein Vorschlag, der wie bisher an einer EU-weiten Autorisierung festhält, es aber danach den Mitgliedstaaten überlassen möchte, ob sie die Freisetzung der GVO auf ihren Territorien gestatten, ist nur bis zur Hälfte durchdacht", kritisiert die SPD-Europaabgeordnete und Expertin für Gesundheits- und Verbraucherschutz Dagmar Roth-Behrendt. "Es ist vernünftig, wie bisher an einer europäischen Zulassung von GVO festzuhalten, um ein einheitliches Niveau in der EU zu erhalten. Dies setzt natürlich voraus, dass die vorbereitende Überprüfungsbehörde EFSA in voller Unabhängigkeit potenzielle Gefährdungen bei ihrer Zulassungsüberprüfung berücksichtigt und das Vorsorgeprinzip als grundsätzliche Regel anerkennt."

dto

Links

EU-Kommission: GVO: Mitgliedstaaten sollen alleinzuständig über den Anbau in ihrem Hoheitsgebiet entscheiden können (13. Juli 2010)

EU-Kommission: Questions and Answers on the EU’s new approach to the cultivation of GMOs (13. Juli 2010)