Antisemitische Inhalte nicht entfernt: Twitter vor Gericht

Twitter sieht sich in Deutschland mit einer Klage konfrontiert, weil es antisemitische Inhalte nicht entfernt hat. Der Fall könnte weitreichende Auswirkungen auf die Möglichkeiten der Nutzer:innen haben, die Durchsetzung der Geschäftsbedingungen von Plattformen zu gewährleisten.

Euractiv.com
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Laut den beiden Organisationen sei die Weigerung der Plattform, die Posts zu entfernen, welche in einigen Fällen Verharmlosung oder Leugnung des Holocausts (Shoah) enthielten, ein Verstoß gegen die Twitter Richtlinien.  [[Tada Images/Shutterstock]]

Twitter sieht sich in Deutschland mit einer Klage konfrontiert, weil es antisemitische Inhalte nicht entfernt hat. Der Fall könnte weitreichende Auswirkungen auf die Möglichkeiten der Nutzer:innen haben, die Durchsetzung der Geschäftsbedingungen von Plattformen zu gewährleisten.

Grund für die Klage sind sechs Posts, die wegen antisemitischer Inhalte auf Twitter gemeldet wurden. Sie wurde am Mittwoch (25. Januar) vor einem Berliner Gericht von der Organisation für digitale Rechte HateAid und der Europäischen Union Jüdischer Studenten (EUJS) eingereicht.

Laut den beiden Organisationen sei die Weigerung der Plattform, die Posts zu entfernen, welche in einigen Fällen Verharmlosung oder Leugnung des Holocausts (Shoah) enthielten, ein Verstoß gegen die Twitter Richtlinien.

In dem Verfahren soll geklärt werden, ob dadurch ein Vertrag zwischen der Plattform und ihren Nutzer:innen gebrochen wurde und ob letztere das Recht haben, auf Durchsetzung zu klagen, auch wenn sie nicht persönlich von den verletzenden Inhalten betroffen sind.

„Wir haben die Kontrolle über den öffentlichen Diskurs im Internet in die Hände von privaten Unternehmen und Investoren gelegt. Twitter versichert, dass es keine Gewalt auf seiner Plattform dulden wird. Darauf müssen sich die Nutzer verlassen können“, sagte Josephine Ballon, Leiterin der Rechtsabteilung von HateAid.

„In der Praxis sehen wir jedoch das Gegenteil: illegale Inhalte werden bestenfalls auf willkürliche und intransparente Weise entfernt. Das muss sich endlich ändern. Twitter schuldet uns eine Kommunikationsplattform, auf der wir uns frei und ohne Angst vor Hass und Hetze bewegen können.“

Klageschrift: Nutzer:innen haben Recht auf Löschung

Der Fall stützt sich auf sechs Inhalte, die nach Ansicht von HateAid und der EUJS Volksverhetzung nach deutschem Recht darstellen, sowie illegale und antisemitische Kommentare beinhalten. Dieses Material wurde der Plattform gemeldet, aber nicht entfernt. Twitter weigerte sich sogar ausdrücklich einen Kommentar zu entfernen, der sich auf die Leugnung des Holocausts bezog.

In der Klage wird argumentiert, dass dies gegen Twitters eigene Richtlinien bezüglich hasserfülltem und missbräuchlichem Verhalten verstößt. Diese verpflichten die Plattform dazu, „Missbrauch zu bekämpfen, der durch Hass, Vorurteile oder Intoleranz motiviert ist“, und Inhalte zu verbieten, die „Massenmord oder andere Ereignisse mit vielen Opfern leugnen, die stattgefunden haben“, wie etwa den Holocaust.

Die Klage stützt sich auf das Argument, dass die Nutzer:innen mit ihrer Zustimmung zu diesen Richtlinien bei der Registrierung eines Kontos auf der Plattform einen Vertrag mit Twitter eingehen, welches sich seinerseits verpflichtet, die eigenen Geschäftsbedingungen durchzusetzen. Das Unternehmen habe diesen Vertrag gebrochen, indem es Inhalte, die gegen diese Regeln verstoßen, nicht entfernt habe, so HateAid und die EUJS.

Die möglichen Auswirkungen des Falles sind jedoch weitreichender. Mit der Klage soll unter anderem geklärt werden, ob die Plattformen rechtlich verpflichtet sind, diese Bestimmungen umzusetzen, und ob Nutzer:innen das Recht haben, auf deren Durchsetzung zu klagen, wenn dies nicht der Fall ist.

Dies könnte bedeuten, dass die Nutzer:innen vor Gericht auf die Entfernung rechtsverletzender Inhalte drängen können, auch wenn sie nicht direkt davon betroffen sind.

Ein positives Urteil würde eine Abkehr von der derzeitigen Situation in Deutschland bedeuten, wo zunächst eine Beschwerde beim Bundesamt für Justiz eingereicht werden muss, welches dann ein Bußgeld verhängen kann, wenn Beweise für ein systematisches Versagen seitens der Plattform gefunden werden.

Seit dem Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) im Jahr 2018 hat es keinen solchen Fall gegeben.

EURACTIV hat versucht, Twitter um eine Antwort zu bitten, konnte aber keinen Pressekontakt finden. E-Mails, welche an Mitarbeiter geschickt wurden, wurden nicht beantwortet.

Twitter hatte nach der Übernahme durch Elon Musk zahlreiche Mitarbeiter:innen entlassen, unter anderem in seiner Pressestelle.

Untersuchung: Twitter reagiert nicht angemessen auf Antisemitismus

Die Moderation von Inhalten und der Umgang mit hasserfülltem oder volksverhetzendem Material in sozialen Medien sind seit langem umstrittene Themen und Gegenstand intensiver Diskussionen innerhalb von Technologieunternehmen und unter digitalen Entscheidungsträgern.

In den unruhigen Zeiten nach der Übernahme Twitters durch Elon Musk im Jahr 2022 kam es zu einem sprunghaften Anstieg von Hassreden auf Twitter. Gleichzeitig wurde ein Großteil der Mitarbeiter:innen, die für die Moderation von Inhalten zuständig waren oder sich mit Menschenrechten und KI-Ethik befassten, entlassen.

Eine Studie des Center for Countering Digital Hate aus dem Jahr 2021 ergab, dass Social-Media Unternehmen bei 84 Prozent der Inhalte, die antijüdischen Hass enthielten, und bei 80 Prozent der Beiträge, die den Holocaust leugneten oder verharmlosten, nicht reagierten.

Der Studie zufolge reagierte Twitter nur auf 11 Prozent der gemeldeten antisemitischen Beiträge. Hinter Facebook mit 10,9 Prozent ist dies die zweitniedrigste Quote unter den großen Plattformen.

„Indem das Unternehmen die Verbreitung von hasserfüllten Inhalten zulässt, versagt es beim Schutz der Nutzer:innen und insbesondere der jungen Jüd:innen. Was online beginnt, endet nicht online. Twitter kultiviert damit echten Hass und Gewalt und missachtet unsere demokratischen Werte“, sagte Avital Grinberg, Präsidentin der EUJS.

[Bearbeitet von Luca Bertuzzi/Nathalie Weatherald]