Antrag eines russischen Fußballprofis auf EU-Lizenz für Spanien abgelehnt
In einer rechtsunverbindlichen Meinung hat die Generalanwältin der EU auf Grundlage der Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Kommission und Russland erklärt, dass die Möglichkeit von Spielern an bestimmten Wettkämpfen teilzunehmen, nicht beschränkt werden darf.
In einer rechtsunverbindlichen Meinung hat die Generalanwältin
der EU auf Grundlage der Partnerschaftsvereinbarung
zwischen der Kommission und Russland erklärt, dass die Möglichkeit
von Spielern an bestimmten Wettkämpfen teilzunehmen, nicht
beschränkt werden darf.