Aufsichtsbehörde sieht Intransparenz der EU-Kommission zu Pfizer-SMS als 'Weckruf'

Die EU-Aufsichtsbehörde hat die Europäische Kommission für ihren Umgang mit den Textnachrichten zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und dem CEO von Pfizer, Albert Bourla, scharf kritisiert.

EURACTIV.com
Emily O’REILLY
Die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O'Reilly bezeichnete es als "Missstand in der Verwaltung", dass die Kommission der Öffentlichkeit den Zugang zu Texten zwischen von der Leyen und dem CEO von Pfizer verweigert hat. [<a href="http://audiovisual.europarl.europa.eu/AssetDetail.aspx?id=e67d2cfc-c44d-491a-bf93-a55500978dde" target="_blank" rel="noopener">[European Parliament]</a>]

Die EU-Aufsichtsbehörde hat die Europäische Kommission für ihren Umgang mit den Textnachrichten zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und dem CEO von Pfizer, Albert Bourla, scharf kritisiert.

„Die Antwort der Kommission auf meine Untersuchungsergebnisse hat weder die grundlegende Frage beantwortet, ob die fraglichen Textnachrichten existieren, noch Klarheit darüber geschaffen, wie die Kommission auf eine Anfrage nach jeglichen anderen Textnachrichten reagieren würde“, sagte die Europäische Bürgerbeauftragte, Emily O’Reilly, in einer am Donnerstag (14. Juli) veröffentlichten Erklärung.

Die Kritik der Aufsichtsbehörde bezieht sich auf die Antwort der Kommission auf ein Ersuchen um Zugang zu Textnachrichten zwischen Bourla, dem CEO von Pfizer, und Kommissionspräsidentin von der Leyen.

„Die Behandlung dieses Antrags auf Zugang zu Dokumenten hinterlässt den bedauerlichen Eindruck einer EU-Institution, die in Angelegenheiten von bedeutendem öffentlichen Interesse nicht entgegenkommend ist“, fügte die Bürgerbeauftragte hinzu.

O’Reilly bestätigte damit ihre früheren Befunde von Missständen in der Verwaltung und gab als Ergebnis der Untersuchung konkrete Empfehlungen für EU-Institutionen dafür ab, wie im professionellen Kontext gesendete Nachrichten erfasst werden sollen.

Die fraglichen Textnachrichten fallen in den Zeitraum, als die EU Verträge für den Corona-Impfstoff aushandelte, sowie eines Streits mit Pfizers Rivalen AstraZeneca. Die Kommission behauptete jedoch auf Anfrage Medienanfragen, sie habe die Nachrichten weder „identifiziert“ noch aufgezeichnet.

Die New York Times hatte erstmals im April 2021 über die SMS berichtet. Dies führte zu einer Beschwerde bei O’Reilly, die am 28. Januar 2022 ihr Urteil abgegeben und betont hatte, die Europäische Kommission müsse „eine umfassendere Suche nach den relevanten Nachrichten durchführen.“

Am 29. Juni war die Antwort der Kommission veröffentlicht worden, aus der hervorging, dass die Nachforschungen nach den Textnachrichten „keine Ergebnisse erbracht haben“, wie die für Transparenz zuständigen Kommissarin Věra Jourová erklärte.

Die Kommission erklärte, dass sie sich in diesem Punkt im Einklang mit den Rechtsvorschriften über den Zugang zu Dokumenten befinde, die besagen, dass die Exekutive nicht verpflichtet sei, Textnachrichten aufzubewahren.

O’Reilly ist der Ansicht, dass die von Jourová unterzeichnete Antwort der Kommission „nicht sagt, ob sie direkt und korrekt nach den Textnachrichten gesucht hat und wenn nicht, warum nicht.“

„Weckruf“ für alle EU-Institutionen

In ihrer Antwort erklärte O’Reilly, niemand zweifle daran, dass die Textnachrichten unter die EU-Verordnung über den Zugang zu Dokumenten fielen, da sie sich auf „politische Maßnahmen, Tätigkeiten und Entscheidungen beziehen, die in den Zuständigkeitsbereich des Organs fallen“, wie es die Verordnung vorsieht.

Sie begrüßt, dass die Kommission dies in ihrer Antwort eingeräumt habe.

Doch „trotz dieser Anerkennung schließt die Kommission in der Praxis Textnachrichten vom Anwendungsbereich der Verordnung 1049/2001 aus“, heißt es in O’Reillys Erklärung.

Die Erklärung folgt auf weitere jüngste Kritik an der internen Auslegung der Verordnung über den Zugang zu Dokumenten durch die Kommission.

Recherchen des unabhängigen Nachrichtenmagazins Follow the Money im März haben gezeigt, dass Beamt:innen der Europäischen Kommission die Vorschriften der Institution darüber, welche Dokumente zu registrieren sind, als „vage“ bezeichnet und die Einbeziehung von Sofortnachrichten gefordert haben.

Nach Ansicht von O’Reilly ist es an der Zeit, dass Textnachrichten von allen EU-Institutionen als eine weit verbreitete, moderne Form der Kommunikation eingestuft werden.

„Der öffentliche Zugang zu arbeitsbezogenen Textnachrichten ist ein neuer Bereich für die EU-Verwaltung, der ernsthaft und nach Treu und Glauben angegangen werden muss. Diese Untersuchung ist ein Weckruf für alle EU-Institutionen“, sagte sie.

Empfehlungen für die Zukunft

Nachdem der Fall nun abgeschlossen ist, hat die Bürgerbeauftragte einige Empfehlungen formuliert, um „die EU-Verwaltung bei der Aufzeichnung von Text- und Sofortnachrichten in Zukunft zu beraten.“

Dazu gehört, dass arbeitsbezogene Text- und Direktnachrichten als EU-Dokumente anerkannt werden sollen, dass technologische Lösungen eingeführt werden, um die Aufzeichnung solcher Nachrichten zu erleichtern, und dass das Personal der Institutionen klare Anweisungen erhält, wie die Nachrichten aufzuzeichnen sind.

Außerdem wird empfohlen, beim Zugang zu Dokumenten „alle Orte, an denen solche Nachrichten gespeichert sein könnten, einschließlich der von den Mitarbeitenden verwendeten elektronischen Geräte, zu berücksichtigen und die Mitarbeitenden zu unterstützen, die möglicherweise über solche Nachrichten verfügen.“

Eine andere Möglichkeit ist die Aktualisierung der geltenden Rechtsvorschriften, die auf den Beginn des Jahrhunderts zurückgehen, als viele moderne Kommunikationsformen noch nicht existierten oder gängig waren.

„Die derzeitige Gesetzgebung ist zwei Jahrzehnte alt und muss gründlich überarbeitet werden, damit unsere Bürger:innen ihre Grundrechte wahrnehmen können“, sagte der sozialdemokratische Europaabgeordnete Evin Incir in einer Parlamentsdebatte über Transparenz mit Kommissarin Jourová im März.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]