Bauernverband warnt vor EU-Beitritt der Ukraine

Bauernpräsident Joachim Rukwied hat sich mit scharfen Worten gegen einen EU-Beitritt der Ukraine gestellt. Aus seiner Sicht würde dieser Schritt einem “Exitus” der Familienbetriebe in der EU gleichkommen.

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German Chancellor attends ceremony marking 75th anniversary of the German Farmers‘ Association
Der Beitritt würde “zum Exitus der familiengetragenen Landwirtschaft in Europa führen”, so der Präsident des Deutschen Bauernverbands Joachim Rukwied (Bild). Dies müsse “im Hinterkopf aller politischen Gespräche bleiben.” [Hannibal Hanschke/EPA-EFE]

Bauernpräsident Joachim Rukwied hat sich mit scharfen Worten vor einem EU-Beitritt der Ukraine gewarnt. Aus seiner Sicht würde dieser Schritt einem “Exitus” der Familienbetriebe in der EU gleichkommen.

Nachdem vergangene Woche die EU-Kommission die Aufnahme offizieller Beitrittsgespräche mit der Ukraine empfohlen hatte, warnte Rukwied bei einer Pressekonferenz zur Zukunft der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) am Mittwoch (15. November) vor den Folgen, die eine Aufnahme des landwirtschaftlich geprägten Volkswirtschaft hätte.

Der Beitritt würde “zum Exitus der familiengetragenen Landwirtschaft in Europa führen”, so der Präsident des Deutschen Bauernverbands (DBV). Dies müsse “im Hinterkopf aller politischen Gespräche bleiben.”

Rukwied verwies auf den großen Agrarsektor der Ukraine sowie darauf, dass der durchschnittliche landwirtschaftliche Betrieb in dem Land um ein Vielfaches größer sei als in der EU. 

Die Aufnahme würde deshalb bedeuten, “dass eine Landwirtschaft in die EU integriert werden würde, die gänzlich andere Strukturen aufweist, bis hin zu Betrieben in einer Größenordnung von mehreren 100.000 Hektar”, betonte er.

Eine Gemeinsame Agrarpolitik unter Einbeziehung der Ukraine sei deshalb “nicht umsetzbar”, es sei denn, auf Kosten der Betriebe in den jetzigen EU-Ländern.

In den Vorschlägen für die nächste GAP-Förderperiode von 2028 bis 2034, die der Verband am Mittwoch vorstellte, sei man deshalb vom Ist-Zustand der EU und nicht von einem Beitritt ausgegangen – ungeachtet der Tatsache, dass die EU sich zum Ziel gesetzt hat, bis zum Jahr 2030 für den Beitritt bereit zu sein.

Tatsächlich herrscht unter Vertreter*innen von Politik und Verbänden weitgehend Einigkeit darüber, dass eine Fortführung der GAP in ihrer jetzigen Form im Falle eines Beitritts der Ukraine nicht möglich wäre.

Insbesondere die sogenannten Direktzahlungen, die Betrieben pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche ausgezahlt wären, dürften für die großen Flächen in der Ukraine finanziell nicht zu stemmen sein.

Doch anders als der DBV spricht sich beispielsweise das Bundeslandwirtschaftsministerium dafür aus, vor diesem Hintergrund den anstehenden Beitritt zum Anlass für eine grundlegende Reform der GAP zu nehmen und von den weitgehend bedingungslosen Flächenzahlungen abzurücken.

Auch mehrere Bundesländer sowie Umweltverbände und Vertreter ökologischer und kleinbäuerliche Landwirtschaft haben sich dafür ausgesprochen, die EU-Agrargelder auf den Beitritt der Ukraine vorzubereiten.

Die Regierung in Kyjiw selbst argumentiert derweil, dass der Beitritt der Ukraine den Agrarsektor der EU stärken und die Union zu einem globalen Akteur im Agrarbereich machen würde.

Zudem kommt eine kürzlich veröffentlichte Studie des Wiener Instituts für Internationale Wirtschaftsvergleiche zu dem Ergebnis, dass der ukrainische Agrarsektor nicht zum “Fass ohne Boden” für die GAP würde, weil er auch ohne weitreichende Subventionen wettbewerbsfähig sei – gleichzeitig aber in gewisser Weise “zu wettbewerbsfähig” im Vergleich zu anderen EU-Ländern.

“Vielmehr produziert die ukrainische Landwirtschaft dank fruchtbarer Schwarzerdeböden und billiger Arbeitskräfte so effizient, dass sie eine ernsthafte Konkurrenz für viele EU-Staaten darstellt, wie der Streit um ukrainische Getreideexporte nach Polen und Ungarn zeigt”, heißt es dort.

Rukwied warnte zudem, dass mit der Ukraine ein Land der EU beitreten würde, „dessen Landwirtschaft deutlich unter unseren Standards produziert, was beispielsweise den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln anbelangt”, und deshalb in unfaire Konkurrenz mit Betrieben in anderen EU-Ländern treten würde.

Tatsächlich muss aber die Ukraine alle in der EU geltenden Standards in nationales Recht überführen, bevor sie der Union beitreten kann.

[Bearbeitet von Kjeld Neubert]