Brexit: Knatsch um EU-Binnenmarkt
Sind die Grundfreiheiten des Binnenmarktes teilbar? An dieser Frage drohen die Brexit-Verhandlungen zu scheitern.
Sind die Grundfreiheiten des Binnenmarktes teilbar? An dieser Frage drohen die Brexit-Verhandlungen zu scheitern.
Denn mit ihrem Vorschlag zu den künftigen Wirtschaftsbeziehungen ist Premierministerin Theresa May bei den Staats-und Regierungschefs der verbleibenden 27 Mitgliedsstaaten sowie den EU-Institutionen abgeblitzt. Ihr Plan: Die EU und Großbritannien schließen einen Freihandelsvertrag ab, durch den die Warenverkehrsfreiheit weiterhin gilt, die Kapital- und Dienstleistungsverkehr aber beschränkt wird.
Die vierte Grundfreiheit – die Arbeitnehmerfreizügigkeit – will Großbritannien ohnehin nicht akzeptieren. Das war eines der zentralen Argumente für das Brexit-Votum. Am Dienstag hat die Regierung in London nochmals bekräftigt, EU-Bürgern künftig keinen privilegierten Zugang zum Arbeitsmarkt auf der Insel gewähren zu wollen. Dies habe das Kabinett am Vortag einmütig beschlossen. Dem Beschluss zufolge soll künftig die Qualifikation, nicht die Herkunft für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis entscheidend sein.
Warenverkehr ja, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräfte nein – derartige Vorschläge werden EU-seitig gerne als Rosinenpicken abgetan. Beim Binnenmarkt gilt in Brüssel: Ganz oder gar nicht. Diese harte Haltung hat die Verhandlungsleitung von Anfang an kommuniziert und ist bisher keinen Millimeter davon abgerückt.
Zuletzt hat sich auch Bundeskanzlerin Merkel für die „Integrität des Binnenmarktes“ stark gemacht: „Man kann nicht zum Binnenmarkt gehören, wenn man nur in einem Teil zum Binnenmarkt gehören will und in drei anderen Teilen nicht“, sagte sie beim Tag der Deutschen Industrie. Im Nachgang des EU-Gipfels in Salzburg vergangene Woche äußerte sie sich ähnlich, forderte aber zugleich gegenseitigen Respekt und Entgegenkommen von beiden Seiten.
Eng wird es für May derweil auch innenpolitisch. Ihr Deal mit Brüssel, so es denn einen geben wird, muss in London durchs Parlament. Während Mays Tories dort nur eine hauchdünne Mehrheit haben, schmilzt die Unterstützung sowohl in den eigenen Reihen, wie auch in der Opposition dahin. In der eigenen Partei vor allem, weil vielen der Brexit-Kurs vielen zu weich ist. So sind vor einigen Wochen bereits Brexit-Minister David Davis und Außenminister Boris Johnson zurückgetreten. Ein Sturz der Regierungschefin scheint möglich zu sein.
Nun machte auch die oppositionelle Labour-Partei klar, dass sie Mays Brexit-Deal aller Voraussicht nach nicht mittragen wird. So machte der Brexit-Sprecher der Partei, Keir Starmer, am Rande des Parteitags klar, dass man von Mays Verhandlungen einen schlechten Deal oder keinen Deal erwarte. Beidem werde man nicht zustimmen.
Unklar blieb, ob Labour auf Neuwahlen oder ein zweites Referendum setzt. Parteichef Jeremy Corbyn würde gerne das Amt des Premierministers übernehmen, um selbst mit Brüssel zu verhandeln. Die Mehrheit der Parteibasis bevorzugt hingegen die Forderung nach einem zweiten Referendum, das es den Briten ermöglicht, über den konkreten Deal abzustimmen und den Brexit womöglich noch rückgängig zu machen. Der nun angenommene Antrag hält beide Optionen offen. Mit Spannung wird Corbyns Parteitags-Abschlussrede am heutigen Mittwoch erwartet.
Der Ausgang des Brexit-Krimis scheint offener denn je. Klar ist nur: Am 29. März 2019 ist Stichtag – es sei denn beide Seiten verständigen sich auf eine Verlängerung der Verhandlungsphase.