Britisches Unterhaus stimmt über Brexit-Gesetz ab

Heute stimmt das Britische Unterhaus über einen Brexit-Gesetzentwurf ab, mit dem der Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht beendet werden soll.

Euractiv.de
David Cameron musste sich gestern im House of Commons zur Causa Juncker rechtfertigen Foto: UK Parliament (CC BY-NC 2.0)
Heute stimmt das Britische Unterhaus über einen Brexit-Gesetzentwurf ab, mit dem der Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht beendet werden soll.

Heute stimmt das Britische Unterhaus über einen Brexit-Gesetzentwurf ab, mit dem der Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht beendet werden soll.

Damit stehen die Chancen auf einem Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union schlecht. Dabei hatte sich die EU in den letzten Tagen so bemüht, Premierministerin Theresa May zu signalisieren – ein Exit vom Brexit sei immer noch möglich. Nicht nur EU-Ratspräsident Donald Tusk hatte den Briten den EU-Verbleib angeboten, auch  EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte heute vor dem Europaparlament in Straßburg beteuert: „Wir werfen die Briten nicht raus – wir hätten gerne, dass sie  bleiben, und wenn sie das wollen, dann sollten sie das tun.“

Doch auch, wenn laut Umfragen die knappe Mehrheit der Briten derzeit doch lieber in der EU bleiben möchte, zeigt sich Theresa May vom europäischen Kuschelkurs unbeeindruckt. „Die Briten haben für einen Austritt aus der EU gestimmt, und das werden wir tun“, so ein Sprecher der britischen Premierministerin. Ein zweites Brexit-Referendum soll es unter ihrer Regierung nicht geben.

Rückhalt bekommt May von den Brexit-Befürworter in ihrer Partei. So bezeichnete der konservative Abgeordnete Bernard Jenkin die Bleibe-Angebote der EU als „absurd“. „Das Referendum wurde von den Austrittsbefürwortern gegen alle Wetten und alle Erwartungen gewonnen, weil niemand während der gesamten Kampagne etwas Gutes über die Europäische Union zu sagen wusste,“ so Jenkin.

EU-Charta zunächst vom Tisch

Knapp 18 Monate nach der Entscheidung über den britischen EU-Austritt, wird das britische Unterhaus nun heute über den Gesetzentwurf entscheiden, der geltendes EU-Recht in britisches Recht überführen soll. Einer der Knackpunkte war die Aufnahme der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Der vom Labour-Abgeordneten Jeremy Corbyn eingereichte Änderungsantrag, der die Beibehaltung der Charta vorsah, wurde heute Mittag laut Independent jedoch mit 317 zu 299 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit der Abgeordneten sah die, in der EU-Charta enthaltenen Schutzmaßnahmen, wie das Recht auf Privatleben, auf Redefreiheit, Gleichstellungsvorschriften und andere Arbeitsrechte, bereits als Bestandteil des britischen Rechts.

Im Gesetzentwurf, der vom britischen Oberhaus noch bestätigt werden muss, heißt es nun: „Die Charta der Grundrechte ist am oder nach dem Austrittstag kein Bestandteil des innerstaatlichen Rechts.“

Die endgültige Entscheidung des Unterhauses zum Gesetzesentwurf wird heute Abend fallen. Es wird jedoch erwartet, dass sich Theresa May mit einem Entwurf durchsetzen wird, der auch das pro-europäische Oberhaus passieren kann.

EU auf alle Brexit-Varianten vorbereitet

Sollte sich der Entwurf im Unterhaus nicht durchsetzen, wäre ein zweites Referendum zum EU-Austritt durchaus eine Option. Die Statements von Tusk und Juncker liefern Liberalen und anderen proeuropäischen Oppositionspolitiker in Großbritannien viele Argumente, doch EU- Mitglied zu bleiben.

Selbst wenn die Frist am 29. März 2019 um Mitternacht Brüsseler Zeit formell abläuft, wäre der sogenannte „Exit vom Brexit“ bis dahin immer noch möglich. Mit „… Die Tür ist natürlich immer noch offen, solange es keine abgeschlossene Verhandlung über den Brexit gibt“, signalisieren nicht nur europäische Staatsführer wie Emmanuel Macron Gesprächsbereitschaft.

Zahlreiche Initiativen, wie die vom ehemaligen BDI-Präsident und jetzigen LKR-Europaabgeordnete, Hans-Olaf Henkel, zusammen mit weiteren führenden Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Wissenschaft, die unter dem Namen „A New Deal for Britain“ läuft, versuchen, Alternativen zu einem endgültigen Brexit zu formulieren.

„Dass Juncker, offensichtlich in Absprache mit dem Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk, den Briten nun die Tür für einen ‚Exit from Brexit‘ geöffnet hat, ist so neu wie erfreulich. Vor allem ist es ein wichtiges Signal für die steigende Zahl von Briten, die den Ausstieg ihres Landes aus der EU noch verhindern wollen“, so Henkel.

Lässt sich – wie erwartet – Mays Regierung nicht umstimmen, bleibt vielen Brexit-Gegner immer noch eine Hoffnung: Selbst nach einem EU-Austritt, kann Großbritannien immer wieder neu beitreten. Der Artikel 49 des EU-Vertrags macht’s möglich.