Brüssel setzt sich verpflichtendes Stromsparziel von 5 Prozent

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch (14. September) zwei Ziele für die Senkung der Stromnachfrage angekündigt, darunter ein verbindliches Reduktionsziel von 5 Prozent zu Spitzenverbrauchszeiten. Hintergrund ist der schwierige bevorstehende Winter, bedingt durch die schwindenden Gaslieferungen aus Russland.

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Read-out the College meeting by EVP Timmermans & Cssr Simson on Energy. European Parlement, the 14th of september.
"Dies den Märkten zu überlassen, würde bedeuten, die ärmsten Verbraucher zu verdrängen, die Unternehmen an den Rand des Zusammenbruchs zu treiben und die Familien im Regen stehen zu lassen", warnte EU-Klimachef Frans Timmermans. [<a href="https://audiovisual.ec.europa.eu/en/photo-details/P-058826~2F00-08" target="_blank" rel="noopener">Valentine Zeler / EC Audiovisual Service</a>]

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch (14. September) zwei Ziele für die Senkung der Stromnachfrage angekündigt, darunter ein verbindliches Reduktionsziel von 5 Prozent zu Spitzenverbrauchszeiten. Hintergrund ist der schwierige bevorstehende Winter, bedingt durch die schwindenden Gaslieferungen aus Russland.

„Wenn wir die Nachfrage in Spitzenzeiten reduzieren, wird das Angebot länger reichen und die Preise werden sinken“, sagte die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Nation am Mittwoch (14. September).

Nach Angaben der Kommission würde die Reduzierung der Stromnachfrage zu Spitzenzeiten zu einer Einsparung von 1,2 Milliarden Kubikmetern fossilen Gases im Winter führen.

Die beiden von der Kommission vorgelegten Ziele sind:

  • Ein unverbindliches Ziel für die EU-Länder, die Gesamtstromnachfrage bis zum 31. März 2023 um mindestens 10 Prozent zu reduzieren.
  • Eine verbindliche Senkung des Stromverbrauchs um 5 Prozent für mindestens 10 Prozent der Wochenstunden hoher Nachfrage. Nach Angaben der EU-Exekutive würde sich dies auf etwa 3-4 Stunden pro Wochentag beziehen.

EU-Klimachef Frans Timmermans sagte, das zweite Ziel sei verbindlich, damit es „von allen eingehalten“ und Europas Abhängigkeit von teuren Gaskraftwerken verringert werde, wenn die Stromnachfrage am höchsten ist.

„Lassen Sie mich an dieser Stelle betonen, dass die Reduzierung unseres Gasverbrauchs im Stromsektor als solchem von grundlegender Bedeutung für den Erfolg jeder Maßnahme zur Bewältigung dieser Energiekrise ist. Die Reduzierung der Nachfrage hilft, den Energiemarkt wieder ins Gleichgewicht zu bringen, senkt die Energierechnungen, reduziert die Emissionen und macht uns immun gegen Russlands Gasspiele“, sagte er.

„Ohne Nachfragereduzierung wird es nicht funktionieren“, warnte er.

Die Ziele für die Reduzierung der Stromnachfrage folgen auf die Ziele zur Verringerung der Gasnachfrage, die die EU-Mitgliedstaaten im Juli vor der Heizperiode im Winter beschlossen haben.

Es bleibt jedoch abzuwarten, ob sich die EU-Länder auf ein rechtsverbindliches Ziel einlassen werden.

„Einige Leute mögen das Wort verbindlich nicht“, sagte der niederländische Energieminister Hans Vijlbrief am Freitag nach einem Treffen des EU-Energierates in Brüssel.

Einnahmeobergrenze für Billigstrom

Die Europäische Kommission schlug außerdem vor, die Einnahmen der Erzeuger von Billigstrom – wie erneuerbare Energien und Kernenergie – auf 180 Euro pro Megawattstunde zu begrenzen und die Erlöse zur Unterstützung bedürftiger Verbraucher zu verwenden, die mit steigenden Energierechnungen zu kämpfen haben.

Brüssel schätzt, dass die EU-Länder durch diese Maßnahme 117 Milliarden Euro einnehmen könnten.

„In diesen Zeiten ist es falsch, außerordentliche Rekordgewinne zu erzielen, die vom Krieg profitieren und auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen werden. In diesen Zeiten müssen die Gewinne geteilt werden und denjenigen zugutekommen, die sie am meisten brauchen“, sagte von der Leyen.

Einem EU-Diplomaten zufolge stehen die EU-Länder dieser Maßnahme „sehr wohlwollend gegenüber“, aber nicht alle sind überzeugt.

„Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Begrenzung der Einnahmen von Produzenten von erneuerbaren und kohlenstoffarmen Strom laufen Gefahr, das Vertrauen der Investoren zu beschädigen“, warnte Kristian Ruby, der Generalsekretär des Branchenverbandes Eurelectric.

Brüssel hat zudem einen „Solidaritätsbeitrag“ für Unternehmen der fossilen Energiewirtschaft vorgeschlagen, der auf den steuerpflichtigen Gewinnüberschüssen im Steuerjahr 2022 basieren soll. Dies könnte schätzungsweise 25 Milliarden Euro an öffentlichen Einnahmen einbringen, die an die EU-Hauptstädte umverteilt würden.

Die Kommission hofft, dass diese beiden Maßnahmen mit einer qualifizierten Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten verabschiedet werden können. Sie beruft sich dabei auf eine Notfallklausel in den EU-Verträgen (Artikel 122), die es der EU ermöglicht, Entscheidungen im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten im Schnellverfahren zu treffen.

Das Parlament würde jedoch außen vor bleiben. Die EU-Exekutive besteht jedoch darauf, dass dies alles kurzfristige Maßnahmen zur Lösung der beispiellosen Energiekrise seien.

„Dies den Märkten zu überlassen, würde bedeuten, die ärmsten Verbraucher zu verdrängen, die Unternehmen an den Rand des Zusammenbruchs zu treiben und die Familien im Regen stehenzulassen“, warnte Timmermans.

„Nicht jeder braucht Hilfe bei seinen Rechnungen. Aber diejenigen, die sie brauchen – und das sind Millionen und Abermillionen von Europäern – brauchen sie sehr dringend“, fügte er hinzu.

Unkomplizierte Vorschläge zuerst

Auch wenn es eine Debatte darüber geben mag, ob die Ziele für die Nachfragereduzierung verpflichtend sein sollten oder nicht, sind die am Mittwoch angekündigten Vorschläge wohl wenigsten sensiblen der Maßnahmen, an denen die Europäische Kommission derzeit bastelt.

Die Preisobergrenze für günstigen Strom fand laut Vijlbrief bei einem Treffen der Energieminister:innen am Freitag „breite Unterstützung“, aber bei einer Preisobergrenze für Gas gab es eine „geteilte Sichtweise.“

Die EU-Exekutive arbeitet immer noch an einem Modell, auf das sich die EU-Länder einigen könnten und das die europäische Versorgungssicherheit nicht gefährden würde.

Hilfe für angeschlagene Energieunternehmen

In dem Paket sind auch keine Maßnahmen zur Unterstützung von Energieversorgungsunternehmen vorgesehen, die aufgrund der hohen Gaspreise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Gestern sagte von der Leyen, dass die EU-Exekutive mit den Marktregulierungsbehörden zusammenarbeite, um die Liquiditätsprobleme dieser Unternehmen zu lindern, dass diese Maßnahmen aber noch nicht fertig seien.

Brüssel wird im Oktober eine Änderung der befristeten Regeln für staatliche Beihilfen vorschlagen, um staatliche Unterstützung zu ermöglichen und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt zu erhalten, kündigte von der Leyen an.

„Wir sind sehr engagiert, um sicherzustellen, dass diese Energieunternehmen, die diese hohen Preise auf dem Markt zahlen müssen, nicht zusammenbrechen“, sagte Timmermans.

„Wir wollen unbedingt ein Lehman Brothers-Szenario im Energiebereich vermeiden. Keine Sorge, wir arbeiten daran“, sagte er auf einer Pressekonferenz und fügte hinzu, die Kommission werde „sehr bald“ einen Vorschlag vorlegen.

Brüssel arbeitet weiter an langfristigen Lösungen

Parallel dazu beschäftigt sich die Europäische Kommission immer noch mit einer umfassenderen, langfristigeren Strommarktreform.

In ihrer Rede zur Lage der Union betonte von der Leyen, dass das derzeitige Strommarktdesign „den Verbrauchern nicht mehr gerecht wird.“

Europa müsse den „dominanten Einfluss von Gas auf den Strompreis“ entkoppeln und die EU werde eine „tiefgreifende und umfassende“ Strommarktreform in Angriff nehmen, versprach sie.

Jeder Legislativvorschlag müsse jedoch auf einer „gründlichen Analyse“ beruhen, damit „alle Vorteile, die das System gebracht hat, erhalten bleiben“, erklärte Kadri Simson, EU-Energiekommissarin.

„Es wird bis zu den ersten Monaten des nächsten Jahres dauern, bis wir einen konkreten Vorschlag vorlegen können“, fügte Timmermans hinzu.

Die EU-Energieminister werden sich am 30. September treffen, um die Dringlichkeitsvorschläge der Kommission zu diskutieren. Da es sich um „Ratsverordnungen“ handelt, müssen sie von einer qualifizierten Mehrheit der Länder verabschiedet werden und das Europäische Parlament wird de facto kein Mitspracherecht haben.

[Bearbeitet von Frédéric Simon]