Bundeskartellamt nimmt auch Amazon unter erweiterte Missbrauchsaufsicht

Die deutsche Wettbewerbsbehörde hat am Mittwoch (6. Juli) auch für Amazon eine “überragende markübergreifende Bedeutung” festgestellt. Somit unterliegt die Plattform, wie auch schon Alphabet und Meta, den erweiterten Regeln der Marktmissbrauchskontrolle zur Bekämpfung wettbewerbswidriger Praktiken. 

Euractiv.de
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Anfang Februar hat der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) des Europäischen Parlaments ein Schreiben an Präsidentin Roberta Metsola gesendet, in dem er sich über das Verhalten von Amazon gegenüber der EU-Institution beschwert. [askarim/Shutterstock]

Die deutsche Wettbewerbsbehörde hat nun auch für Amazon eine “überragende markübergreifende Bedeutung” festgestellt (5. Juli). Somit unterliegt die Plattform, wie auch schon Alphabet und Meta, den erweiterten Regeln der Marktmissbrauchskontrolle zur Bekämpfung wettbewerbswidriger Praktiken. 

Die Entscheidung basiert auf der Vorschrift des § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das seit Januar 2021 in Kraft ist. Dadurch sollen mögliche wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen effektiver aufgegriffen und unterbunden werden.

Wir haben entschieden, dass der Konzern auch im kartellrechtlichen Sinne ein Unternehmen von überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist”, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, in einer Presseaussendung (6. Juli).

Amazon sei ein zentraler Player im E-Commerce, der seine Angebote als Händler, Marktplatz, Streaming- und Cloud-Anbieter zu einem digitalen Ökosystem verbunden habe.

Beispielsweise soll jeder zweite Euro im deutschen Online-Einzelhandel auf der Amazon Plattform ausgegeben werden. 

Bei seinen Marktplatzdienstleistungen für Dritthändler hält das Bundeskartellamt Amazon sogar für marktbeherrschend. “Damit greift hier zusätzlich die parallel anwendbare klassische Missbrauchsaufsicht, auf deren Grundlage wir derzeit schon Verfahren gegen Amazon führen”, so Mundt. 

Amazons Doppelrolle als Händler und Marktplatz könne nämlich dazu genutzt werden, den Zugang anderer Unternehmen zu Absatz- und Beschäftigungsmärkten zu kontrollieren, heißt es in der Erklärung des Bundeskartellamts. 

„Wir stimmen den Feststellungen des Bundeskartellamts nicht zu und werden die Entscheidung sowie unsere Optionen, auch Rechtsmittel, sorgfältig prüfen”, so ein  Pressesprecher gegenüber EURACTIV. 

Die Entscheidung sei eine Gefahr für die Innovationsfähigkeit, denn Größe entspreche nicht gleich Dominanz, so der Amazon Sprecher.

Die jüngste Entscheidung des Bundeskartellamts ist erst einmal auf fünf Jahre befristet. 

Weitere Verfahren

Das Bundeskartellamt führt zudem zurzeit zwei Verfahren gegen Amazon nach den Regelungen der klassischen Missbrauchsaufsicht, die schon vor der Gesetzesnovelle des GWB gültig waren. 

Zum einen wird untersucht, ob Amazon durch Algorithmen und Preiskontrollmechanismen Einfluss auf die Preissetzungen der Händler nimmt, die auf dem Amazon-Marktplatz tätig sind. 

Außerdem prüft die Behörde, inwiefern Vereinbarungen zwischen Amazon und Markenherstellern, die Dritthändler vom Verkauf von Markenprodukten auf dem Marktplatz ausschließen, gegen Wettbewerbsregeln verstoßen. 

Auf Basis der neuen Vorschriften laufen außerdem bereits Verfahren gegen konkrete Verhaltensweise bei Alphabet, Meta und Apple. 

Nationale Kompetenz

Schon Ende März, bei der Konferenz “Wettbewerb und Regulierung in disruptiven Zeiten“ in Brüssel, hatte Andreas Mundt angekündigt, dass nationale Wettbewerbsbehörden in bestimmten Fällen aktiv sein und nicht nur europäische Mechanismen unter dem Digital Markets Act greifen sollen. 

Laut Mundt wären das etwa Fälle, in denen das Verhalten nur bestimmte Mitgliedstaaten betrifft oder die für die Europäische Kommission keine hohe Priorität haben. 

„Ein Beispiel dafür ist der Amazon-Marktplatz. Deutschland hatte immer ein sehr, sehr spezielles Auge auf den Amazon-Marktplatz geworfen“, sagte Mundt auf der Konferenz. 

Denn in Frankreich und Deutschland habe dieser Marktplatz eine ganz besondere Bedeutung: „Allein in Deutschland haben wir 350.000 Verkäufer auf dem Marktplatz. Jeff Bezos hat immer gesagt, dass Deutschland nach den USA der wichtigste Markt für Amazon ist.“ 

[Bearbeitet von Oliver Noyan]