China boykottiert EU-Emissionshandel
Die chinesische Regierung hat den Fluggesellschaften des Landes eine Beteiligung am Emissionshandel in der EU untersagt. Jetzt muss China mit Strafzahlungen oder sogar einem Zugangsverbot zu europäischen Flughäfen rechnen.
Die chinesische Regierung hat den Fluggesellschaften des Landes eine Beteiligung am Emissionshandel in der EU untersagt. Jetzt muss China mit Strafzahlungen oder sogar einem Zugangsverbot zu europäischen Flughäfen rechnen.
China boykottiert die Klimaschutzabgabe für ihre Fluggesellschaften. Den Airlines sei es zudem verboten, Kunden wegen der EU-Pläne zur Kasse zu bitten, zitierte die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua am Montag einen Sprecher der Luftfahrtaufsicht. China werde je nach Entwicklung notwendige Gegenmaßnahmen zum Schutz der chinesischen Geschäftsinteressen prüfen.
Alle Fluggesellschaften müssen seit Januar 2012 im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems Zertifikate für den Ausstoß von Kohlendioxid kaufen, den sie durch Starts und Landungen in Europa verursachen. Die Airlines, die dies nicht tun, müssen mit Strafzahlungen oder sogar einem Zugangsverbot zu europäischen Flughäfen rechnen.
Berechnungen der chinesischen Verkehrsbehörde Cata zufolge würde der EU-Emissionshandel die chinesischen Gesellschaften im ersten Jahr etwa 120 Millionen Dollar kosten. Bis 2020 könnten sie sich sogar verdreifachen.
Ende Dezember hatte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) ein Gesetz, das den Handel mit den Verschmutzungsrechten ab Januar 2012 im Luftverkehr verlangt, für rechtens erklärt (EURACTIV.de vom 21. Dezember 2011). Die Vorschrift verletzte weder internationale Gesetze noch die Luftfahrt-Verträge der Staaten untereinander, die sogenannten Open-Skies-Abkommen.
Gegen die Teilnahme geklagt hatten die amerikanische Luftfahrt-Organisation sowie die Fluggesellschaften American Airlines und United Continental. Auch indische Fluggesellschaften lehnen die Pläne ab.
"Affront gegen die internationalen Bemühungen"
Eva Lichtenberger und Michael Cramer, verkehrspolitische Sprecher der Grünen im EU-Parlament, erklärten: "Die Entscheidung der chinesischen Regierung würde die Airlines zum Bruch geltenden EU-Rechts zwingen und ist deshalb ein Affront gegen die internationalen Bemühungen zum Klimaschutz. Trotz einer Verdopplung der Flugverkehrsemissionen seit 1990 weigerten sich die chinesischen Behörden zunächst, einen weltweiten Ansatz mitzutragen. Nun versuchen sie auch noch, das dadurch unvermeidlich gewordene Vorangehen der EU in diesem Bereich zu verhindern.
Dieses Verhalten geht nicht nur zu Lasten des Klimas, sondern versucht auch, rechtsstaatliche Prinzipien auf den Kopf zu stellen. Der Europäische Gerichtshof hat eindeutig entschieden, dass die Einbeziehung des Luftverkehrs in ‚EU ET’S mit europäischem und internationalem Recht vereinbar ist. Und auch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) hat trotz massiven Lobbyings keinen Rechtsverstoß feststellen können.
Der Widerstand Chinas ist auch deshalb unverständlich, weil der Emissionshandel die Privilegien des Luftverkehrs nur minimal beschneiden würde. So bekommen die Airlines in der EU allein durch die Befreiung von der Kerosin- und auf internationalen Flügen auch von der Mehrwertsteuer jedes Jahr 30 Milliarden Euro vom Steuerzahler geschenkt. Und auch im zukünftigen Emissionshandel sollen sie lediglich 15 Prozent der Emissionszertifikate erwerben, was für einen Flug zwischen China und der EU eine Preissteigerung von gerade einmal zwei Euro bedeutet. Die umweltfreundliche Bahn hingegen muss Mehrwert- und Energiesteuern bezahlen und ist über den Energiekauf zu 100 Prozent in den Emissionshandel eingebunden.
Anstatt die Anstrengungen der EU zu blockieren, muss China konstruktiv an einem effizienten Klimaschutz mitarbeiten. Die EU-Regeln sehen explizit vor, dass bei Ergreifung äquivalenter Klimaschutzmaßnahmen eine Ausnahme aus dem Emissionshandel für die Airlines des jeweiligen Landes möglich ist.
Sollte die chinesische Führung die Konfrontation fortsetzen, muss die EU über ergänzende Maßnahmen nachdenken. So ist sieht z.B. das Chicago-Abkommen explizit die Möglichkeit einer Besteuerung von getanktem Kerosin vor, was für die Airlines eine um das Vielfache höhere Preissteigerung bedeuten würde."
EURACTIV/rtr/dto
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Dokumente
Gerichtshof der Europäischen Union: Die Richtlinie, mit der der Luftverkehr in das System für den Handel mit CO2-Emissionszertifikaten in der Gemeinschaft einbezogen wurde, ist gültig (21. Dezember 2011)
BUND: Einbeziehung des Flugverkehrs in den EU-Emissionshandel: Fortschritt für Klimaschutz und gerechten Wettbewerb (21. Dezember 2011)
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