Corona-Wiederaufbaufonds soll schneller ausgezahlt werden

Die EU-Kommission möchte eine schnellere Auszahlung ihres milliardenschweren Wiederaufbaufonds ermöglichen. Die Finanzspritze für die Zeit nach der Pandemie wird in weniger als zwei Jahren auslaufen.

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Trotz des geplanten Auslaufens des Programms im August 2026 wurden bisher nur 41 Prozent des Wiederaufbaufonds ausgezahlt. [[Nicolas Economou/ Getty Images]]

Die EU-Kommission möchte eine schnellere Auszahlung ihres milliardenschweren Wiederaufbaufonds ermöglichen. Die Finanzspritze für die Zeit nach der Pandemie wird in weniger als zwei Jahren auslaufen.

Die auf dem Höhepunkt der COVID-19-Pandemie im Dezember 2020 vereinbarte 650 Milliarden Euro schwere Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) soll die wirtschaftliche Erholung der Mitgliedstaaten unterstützen. Hierbei werden im Austausch für gezielte Reformen kritische grüne und digitale Investitionen von der EU finanziert.

Obwohl das Programm im August 2026 auslaufen soll, wurden bisher nur 41 Prozent des Wiederaufbaufonds ausgezahlt. Der Fond wird durch Schulden finanziert, die von den EU-Staaten gemeinsam gezeichnet und in Form von Zuschüssen und Darlehen verteilt werden.

In ihrem am Donnerstag (10. Oktober) veröffentlichten Bericht erklärte die EU-Kommission, dass sie eine schnellere Auszahlung anstrebt. Das Verfahren für die Überarbeitung der Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten soll vereinfacht werden, die vor der Auszahlung von Brüssel eingereicht und geprüft werden müssen.

Des Weiteren erklärte die Kommission, dass ihre neu aktualisierten Leitlinien für die Überarbeitung der Aufbau- und Resilienzpläne (RRPs) den Mitgliedstaaten mehr Spielraum für die Überarbeitung ihrer Pläne bieten werden, wenn sie „eine bessere Alternative zur Umsetzung einer Maßnahme auf eine Weise, die den Verwaltungsaufwand reduziert“, finden.

Die Kommission kündigte außerdem an, dass sie versuchen werde, künftige Zahlungen zu „straffen“, indem sie verstärkt auf „Aussetzungsverfahren“ zurückgreift. Dabei kann der Mitgliedstaat, der die meisten – aber nicht alle – der erforderlichen Reformen abgeschlossen hat, dennoch einen entsprechenden Anteil der ursprünglich beantragten Zahlung erhalten.

Mit dem Näherrücken der Frist 2026, sollten sich „alle Mitgliedstaaten und Institutionen auf die vollständige und rechtzeitige Umsetzung der Fazilität konzentrieren“, erklärte die Kommission. „Mögliche Engpässe bei der Umsetzung müssen angegangen werden, und die RRPs sollten gegebenenfalls angepasst werden, um auf neue und sich entwickelnde Herausforderungen zu reagieren.“

Der Vorstoß der Kommission, die Mittel vor Ablauf der Fazilität zuzuweisen, folgt auf eine stark beschleunigte Zahlungsrate im vergangenen Jahr.

Die Kommission gab an, dass im Zeitraum von September 2023 bis August 2024 insgesamt 112 Milliarden Euro aus dem Wiederaufbaufond (RRF) ausgezahlt wurden. Im Zeitraum des vorherigen Jahres (September 2022 bis August 2023) waren es 40,6 Milliarden Euro.

Zeitgleich mit der Erscheinung des Berichts, warnt der Europäische Rechnungshof (EuRH) davor, dass das „erhebliche Risiko“ bestehe, dass das Auslaufen der RRF innerhalb der nächsten zwei Jahre eine Flut von Zahlungen auslösen könnte, für deren Bearbeitung die Mitgliedstaaten nicht über die erforderlichen Verwaltungskapazitäten verfügen.

Der Europäische Rechnungshof hat die Fazilität bereits früher kritisiert. Grund dafür seien die unzureichenden Kontroll- und Prüfungsrahmens sowie wegen der mangelnden Klarheit über den Begriff des „Endempfängers“ beziehungsweise der Stelle, an die die Zahlungen letztlich verteilt werden.

In Anlehnung an die Analyse der Kommission hat der Rechnungshof jedoch ebenfalls argumentiert, dass Verzögerungen bei den Fazilitätszahlungen die Erholung der Mitgliedstaaten nach der Pandemie erheblich behindert haben.

In ihrem Bericht vom Donnerstag (10. Oktober) erklärte die Kommission, sie habe den Mitgliedstaaten „Orientierungshilfen“ zum Begriff des Endempfängers gegeben und betonte „dessen Bedeutung für die Verbesserung der Transparenz“.

Sie gab außerdem an, dass sie „ihr Prüfungs- und Kontrollsystem auf der Grundlage von Prüfungen, die vom Europäischen Rechnungshof, dem Rat, dem Parlament und der Kommission selbst durchgeführt wurden, überarbeitet und weiter gestärkt hat“.

[Bearbeitet von Anna Brunetti/Owen Morgan/Kjeld Neubert]