Deutschland stoppt Abschiebung nach Griechenland
Deutschland wird vorläufig keine Asylsuchenden aus Drittstaaten nach Griechenland zurückschicken. Der Grund sind unmenschliche und erniedrigende Haft- und Lebensbedingungen von Asylsuchenden in Griechenland, die heute auch in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dokumentiert wurden.
Deutschland wird vorläufig keine Asylsuchenden aus Drittstaaten nach Griechenland zurückschicken. Der Grund sind unmenschliche und erniedrigende Haft- und Lebensbedingungen von Asylsuchenden in Griechenland, die heute auch in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dokumentiert wurden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute schwere Vorwürfe gegen das Asylsystem in Griechenland bestätigt. Die Behörden hätten einen afghanischen Asylsuchenden "erniedrigend und unmenschlich" behandelt, heißt es im
Urteil des EGMR.
Deutschland hatte bereits am Mittwoch auf die "besondere Situation in Griechenland" reagiert und wird "mit sofortiger Wirkung für die Dauer eines Jahres keine Überstellungen von Drittstaatsangehörigen nach der sogenannten Dublin-Verordnung nach Griechenland" durchführen. Das geht aus einer Presseerklärung des Bundesinnenministeriums hervor.
Der Gerichtshof verurteilte auch Belgien zur Entschädigungsleistung, da die belgischen Behörden den Asylsuchenden den erniedrigenden Haft- und Lebensbedingungen in Griechenland ausgesetzt hatten.
Kritik an EU-Asylpolitik
Die EU-Kommission drängt seit längerem auf eine gemeinsame EU-Asylpolitik, damit jeder Asylbewerber die gleichen Rechte und Möglichkeiten hat, egal in welchem EU-Land er ankommt. Konservative Regierungen in Europa, darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Schweden und Österreich, lehnen die bisherigen Vorschläge der EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström allerdings ab. Sie fürchten, dass die EU-Asylpolitik zu asylfreundlich werden könnte. (EURACTIV.de vom 3. Dezember 2010)
Es ist daher interessant, dass der CSU-Abgeordnete Manfred Weber heute fordert, die Kommission dürfe nicht länger ihre Augen vor Missständen bei der Umsetzung von EU-Asylstandards verschließen. "Viel zu lange schon legt Kommissarin Malmström ihre Hände in den Schoß. Jetzt ist entschlossenes Handeln gefordert. Die gemeinsamen Asylstandards müssen auch in Griechenland und Belgien durchgesetzt werden", meinte Weber.
Die grüne Europaabgeordnete Ska Keller begrüßte, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg "mit diesem Urteil eindeutig Position bezogen und offiziell bestätigt hat, dass die innereuropäische Abschiebung von Asylsuchenden nach Griechenland zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt". Dies unterstütze die Position des Europäischen Parlaments und der Kommission, dass die derzeitige Regelung dringend überarbeitet werden muss. "Es ist unbedingt notwendig, dass eine Debatte zwischen Parlament, Rat und Kommission stattfindet, um klären zu können, was dieses Urteil für Konsequenzen bringt und wie es in Zukunft weitergehen soll", forderte Keller.
Der Fall des Afghanen M.S.S.
Das heutige Urteil des Gerichtshofes betrifft den Afghanen M.S.S., der Anfang 2008 über den Iran und die Türkei nach Griechenland in die EU eingereist ist. Er stellte in Belgien einen Asylantrag, wurde aber wenige Monate später von Belgien gemäß der Dublin II-Verordnung den griechischen Behörden überstellt. In dieser EU-Verordnung sind die Kriterien festgelegt, welcher Staat für die Prüfung eines in der EU gestellten Asylantrags zuständig ist.
In Griechenland musste der Asylsuchende allerdings Haft- und Lebensbedingungen erleiden, die der Gerichtshof als "unmenschlich und erniedrigend" wertet. Die Richter wiesen in ihrem Urteil darauf hin, dass die "systematische Unterbringung von Asylbewerbern in Haftzentren ohne Angabe von Gründen eine weit verbreitete Praxis der griechischen Behörden ist".
Überlastung Griechenlands
Der Gerichtshof erklärte, dass "der wachsende Zustrom von Einwanderern und Asylsuchenden die Staaten an den EU-Außengrenzen derzeit stark belastet und dass deren Aufnahme an großen internationalen Flughäfen die Staaten vor erhebliche Schwierigkeiten stellt". Dennoch müsse Griechenland die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) uneingeschränkt respektieren, stellten die Richter klar.
Die griechische Regierung arbeitet bereits mit einem "anspruchsvollen Nationalen Aktionsplan" daran, den "Zustroms von Flüchtlingen und Migranten nach Griechenland" besser zu bewältigen und die "Defizite in der Behandlung von Flüchtlingen und Migranten" zu beseitigen, heißt es beim Bundesinnenministerium.
Indem Deutschland – wie zuvor bereits die Dublin-Staaten Großbritannien, Schweden, Island und Norwegen – befristet keine Asylsuchenden mehr nach Griechenland überstellt, "soll ein weiterer Beitrag zum Prozess der Konsolidierung und Entlastung des griechischen Asylsystems geleistet werden".
Während 2009 noch 200 Asylsuchende von Deutschland nach Griechenland zurückgeschickt wurden, waren es 2010 nur noch 55 Personen.
mka
Links
EURACTIV.de: Debatte um gemeinsame EU-Asylpolitik (3. Dezember 2010)
EGMR:
Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen (21. Januar 2011)
Bundesinnenministerium: Deutschland übt Selbsteintrittsrecht aus (19. Januar 2011)
Bundestag: Dubliner Übereinkommen (27. Juni 2994)