Deutschland und andere EU-Staaten fordern erweiterte Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel

Deutschland und Österreich wollen die verpflichtende Herkunftskennzeichnung auf eine breitere Palette von Lebensmitteln auszuweiten. Der Vorstoß fand bei einem Ministertreffen am Montag auch Unterstützung von einer Reihe weiterer EU-Staaten. Kritiker befürchten jedoch durch die Ausweitung einen Anstieg der Preise. 

Euractiv.com
In den letzten zehn Jahren haben mindestens acht EU-Mitgliedstaaten nationale Pflichtkennzeichnungsregelungen für bestimmte Lebensmittel eingeführt, die nach der FIC-Verordnung zulässig sind, wenn sie aus bestimmten Gründen, wie dem Verbraucherschutz, gerechtfertigt sind. [EPA/Olivier Hoslet]

Deutschland und Österreich wollen die verpflichtende Herkunftskennzeichnung auf eine breitere Palette von Lebensmitteln auszuweiten. Der Vorstoß fand bei einem Ministertreffen am Montag auch Unterstützung von einer Reihe weiterer EU-Staaten. Kritiker befürchten jedoch durch die Ausweitung einen Anstieg der Preise. 

Berlin und Wien wurden bei dem Treffen der EU-Agrarminister am Montag von Delegationen aus elf Mitgliedstaaten unterstützt. Sie forderten die EU-Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, um mehr Lebensmittel in die verpflichtende Herkunftskennzeichnung einzubeziehen.

„Die bestehenden EU-Regeln reichen noch nicht aus, um die Ziele [von Transparenz und Nachhaltigkeit] zu erreichen“, heißt es in dem von den beiden Staaten vorgelegten Papier. Sie fügte hinzu, dass eine Ausweitung der EU-Vorschriften zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung den Verbrauchern helfen könnte, Produkte mit kürzeren Transportwegen und Lieferketten zu wählen.

Derzeit schreibt die EU die Herkunftskennzeichnung nur für bestimmte Lebensmittel wie Eier, frisches Obst und Gemüse, Honig, Olivenöl und bestimmte Fleischsorten vor.

Einige Mitgliedstaaten – darunter Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Litauen, Portugal, Rumänien und Spanien – haben in der Vergangenheit eigene Kennzeichnungsvorschriften für andere Produkte erlassen und sich dabei auf das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher berufen, informierte Entscheidungen über ihre Lebensmittelauswahl zu treffen.

Im Rahmen der EU-Lebensmittelpolitik „Farm to Fork“ hat die EU-Kommission zugesagt, die Ausweitung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung auf weitere Produkte im Rahmen einer umfassenden Überarbeitung der EU-Verordnung über die Information der Verbraucher über Lebensmittel (FIC-Verordnung) im Jahr 2020 zu prüfen.

Ein entsprechender Vorschlag liegt jedoch noch nicht vor.

„Wir sammeln weiterhin Beweise und Daten, insbesondere zu den Auswirkungen der Lebensmittelkennzeichnung auf Lebensmittelunternehmer, Verbraucherpreise, Verbraucherverhalten und den Binnenmarkt“, sagte die für Finanzdienstleistungen zuständige Kommissarin Mairead McGuinness am Montag vor Journalisten im Rat. Sie vertrat ihren Kollegen Janusz Wojciechowski, EU-Kommissar für Landwirtschaft.

McGuinness bezeichnete die Ursprungskennzeichnung als „sensibles Thema“, bei dem es keinen Konsens gebe und über das die künftige Kommission nach den Europawahlen im Juni entscheiden müsse.

Noch gespalten

„Die Herkunft von Lebensmitteln wird für viele Menschen in Europa immer wichtiger“, sagte der österreichische Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und forderte die jetzige oder nächste Kommission auf, „rasch“ einen Vorschlag zur Unterstützung der heimischen Landwirtschaft vorzulegen.

Sein spanischer Kollege Luis Planas forderte ebenfalls einen „harmonisierten Ansatz“ für die Herkunftskennzeichnung in der gesamten Union. Der Schritt würde zudem zur Verbesserung der Transparenz bei der Herkunft von Honig führen.

Andere warnten jedoch vor den möglichen unbeabsichtigten Folgen einer solchen Änderung, einschließlich eines verstärkten Wettbewerbs zwischen Landwirten aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, eines erhöhten Verwaltungsaufwands für Lebensmittelhersteller und eines möglichen Anstiegs der Lebensmittelpreise.

Der irische Landwirtschaftsminister Charlie McConalogue zeigte sich besorgt über das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und erklärte, dass die Herkunft „nicht immer der entscheidende Faktor“ sei.

In ähnlicher Weise schlug sein dänischer Amtskollege Jacob Jensen vor, sich stattdessen auf die Kennzeichnung „in Bezug auf Klima, Tierschutz und Ernährung“ zu konzentrieren.

Polen und Bulgarien erkannten die Bedeutung des Themas an, betonten aber die Notwendigkeit einer „Folgenabschätzung“, um die Vor- und Nachteile der Herkunftskennzeichnung abzuwägen.

Flickenteppich nationaler Maßnahmen

In den letzten zehn Jahren haben mindestens acht EU-Mitgliedstaaten nationale Pflichtkennzeichnungsregelungen für bestimmte Lebensmittel eingeführt, die nach der FIC-Verordnung zulässig sind, wenn sie aus bestimmten Gründen, wie dem Verbraucherschutz, gerechtfertigt sind.

Insbesondere Frankreich, Italien und Griechenland haben 2016 beantragt, die Herkunft der Milch auf dem Etikett von Milch und Milcherzeugnissen verbindlich vorzuschreiben. Spanien folgte diesem Beispiel ein Jahr später.

Andere Länder wie Finnland, Litauen, Portugal und Rumänien haben ebenfalls nationale Systeme zur Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln eingeführt.

Diese Maßnahmen wurden zwar von den Verbraucher- und Bauernverbänden der Länder begrüßt, waren aber nicht unumstritten.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs erklärte der Oberste Gerichtshof Frankreichs im März 2021 die nationale Maßnahme zur Milchkennzeichnung für ungültig, da Paris nicht den von den EU-Vorschriften geforderten Zusammenhang zwischen der Herkunft des Produkts und seinen Eigenschaften nachgewiesen habe.

„In mehreren Urteilen hat der EuGH immer wieder bestätigt, dass eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung zu Lebensmittelnationalismus und protektionistischen Märkten führt“, so der europäische Milchindustrieverband gegenüber Euractiv. Der Verband sprach sich stattdessen für eine „freiwillige Herkunftskennzeichnung für Milchprodukte“ aus.

[Bearbeitet von Angelo Di Mambro und Zoran Radosavljevic]