Deutschlands Postmindestlohn für rechtswidrig befunden [DE]

Die Einführung des Mindestlohns in Höhe von 9,80 Euro pro Stunde für alle Postboten wurde von einem Gericht in Berlin für rechtswidrig befunden. Dies stellt einen Sieg für ausländische Postbetreiber dar, die in den jüngst geöffneten Postmarkt des Landes eintreten wollen.

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Die Einführung des Mindestlohns in Höhe von 9,80 Euro pro Stunde für alle Postboten wurde von einem Gericht in Berlin für rechtswidrig befunden. Dies stellt einen Sieg für ausländische Postbetreiber dar, die in den jüngst geöffneten Postmarkt des Landes eintreten wollen.

Die Anwendung des Mindestlohns auf den gesamten Postsektor sei nicht gesetzeskonform, so entschied das Berliner Verwaltungsgericht am 7. März 2008. Das Gericht argumentierte, die Auferlegung eines Stundenlohns von 9,80 Euro verletze die Grundrechte der Kläger, der niederländischen und deutschen Postdienstleistungsunternehmen TNT und PIN.

Die Einführung der neuen Gehaltsgrenze war von der SPD vorangetrieben worden.

Die SPD hat sich vor den Parlamentswahlen im September 2009 für einen landesweiten Mindestlohn eingesetzt, um sich von Merkels CDU abzugrenzen, die fürchtet, ein gesetzlicher Mindestlohn könne zu einer Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland führen.

Die Einführung von brachenspezifischen Mindestlöhnen, wie beispielsweise für den Postsektor, war als ein Kompromiss akzeptiert worden, aber die Entscheidung des Gerichts könnte die Regierung dazu zwingen, ihre Entscheidung zu überdenken.