Die Angst vor der "technologischen Plünderung" durch China

Deutschland und Frankreich warnen vor zunehmenden Unternehmenszukäufen aus China. Gesetzliche Gegenmaßnahmen für einen "zusätzlichen Schutz" seien dringend nötig.

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Peter Wolff wirft einen kritischen Blick auf die Finanzierung des von Chinas Präsident Xi Jinping ausgerufenen „Jahrhundertprojekts“. [<a href="http://www.shutterstock.com/gallery-1340188p1.html" target="_blank" rel="noopener">Everything, shutterstock</a>]

Deutschland und Frankreich warnen vor zunehmenden Unternehmenszukäufen aus China. Gesetzliche Gegenmaßnahmen für einen „zusätzlichen Schutz“ seien dringend nötig.

Deutschland und Frankreich haben mit Blick auf zunehmende Unternehmenszukäufe aus China vor einer „technologischen Plünderung“ der europäischen Wirtschaft gewarnt. In einem gemeinsamen Gastbeitrag für die „Neue Osnabrücker Zeitung“ und die französische Wirtschaftszeitung „Les Échos“ forderten Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) und Frankreichs Wirtschafts- und Finanzminister Michel Sapin gesetzliche Gegenmaßnahmen.

Es brauche einen „zusätzlichen Schutz, um Investitionen, die strategische europäische Wirtschaftszweige destabilisieren könnten, besser zu kontrollieren“, schrieben die beiden Minister. „Im Interesse aller europäischen Länder müssen wir uns nicht nur mit öffentlicher Ordnung und Sicherheit, sondern auch mit der Sicherheit unserer Wirtschaft beschäftigen“, erklärten Zypries und der zu den Sozialisten zählende Sapin.

Hintergrund der Erklärung sei die gehäufte Übernahme europäischer Technologieunternehmen durch Investoren aus China. Jüngster Fall war die Übernahme des Roboterherstellers Kuka.

Sapin und Zypries betonten in ihrem Beitrag zwar die Notwendigkeit „grenzüberschreitender Investitionen“. Sie dürften aber nicht darauf hinauslaufen, „dass der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs dazu führt, dass wir bestimmten Gefahren, insbesondere technologischer ‚Plünderung‘, machtlos gegenüber Stehen“.

Mit Blick auf die EU sprachen sich beide für eine Reform der Körperschaftsteuer aus. Eine gemeinsame Berechnungsgrundlage sei „ein starkes Instrument gegen Steuervermeidung und für mehr Steuergerechtigkeit“.