Die Eropäische Union beschließt Verdopplung der Zölle auf Stahlimporte
Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und Vertreter des Europäischen Parlaments einigten sich am späten Abend darauf, die Zölle auf Stahlimporte auf 50 % anzuheben.
Die EU-Gesetzgeber und die Mitgliedstaaten einigten sich am Montag darauf, die Zölle auf ausländischen Stahl zu verdoppeln, um die angeschlagene Stahlindustrie der Union vor einer Flut billiger chinesischer Exporte zu schützen.
Die Regierungen der Europäischen Union und Vertreter des Parlaments einigten sich am späten Abend darauf, die Zölle auf Stahlimporte auf 50 % anzuheben und die zulässige Einfuhrmenge vor der Anwendung der Zölle um 47 % zu kürzen.
„Die Struktur und die globale Stellung des europäischen Stahlsektors sind von grundlegender Bedeutung für unsere strategische Autonomie und industrielle Stärke. Wir können es uns daher nicht leisten, die Augen vor den globalen Überkapazitäten zu verschließen, die ein kritisches Niveau erreichen“, kommentierte der EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič. „Das heutige Ergebnis trägt dazu bei, die dringend benötigte Stabilität zu schaffen, damit unsere Produzenten in Europa florieren können“.
Im Rahmen der Einigung, die auf einen Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem vergangenen Jahr folgt, werden die zollfreien Einfuhrkontingente auf 18,3 Millionen Tonnen pro Jahr gesenkt – das entspricht der Gesamtmenge an Stahl, die die EU im Jahr 2013 importierte.
China subventioniert lokale Stahlhersteller massiv
Dieses Jahr wurde gewählt, weil die EU der Ansicht ist, dass der Markt ab diesem Zeitpunkt aufgrund von Überproduktion aus dem Gleichgewicht geraten ist – hauptsächlich aufgrund Chinas, das lokale Stahlhersteller massiv subventioniert und mittlerweile mehr als die Hälfte des weltweiten Stahls produziert.
Die neuen Maßnahmen gelten für importierte Produkte aus allen Ländern, mit Ausnahme der Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums Island, Liechtenstein und Norwegen. Sie ersetzen die derzeitige Schutzmaßnahmenregelung, die Zölle in Höhe von 25 % auf Einfuhren über festgelegte Kontingente hinaus vorsieht, aber Ende Juni ausläuft.
Die Vereinbarung ist vorläufig und muss vom Europäischen Rat, der die Mitgliedstaaten vertritt, sowie vom Parlament offiziell gebilligt werden, bevor sie formell verabschiedet wird.
(cz)