DSA: Französische Ratspräsidentschaft will neues Mandat vor politischem Trilog
Die französische Ratspräsidentschaft bemüht sich um ein überarbeitetes Mandat der anderen EU-Länder im Vorfeld des bevorstehenden politischen Trilogs über das Gesetz über digitale Dienste (DSA). Dies geht aus internen Dokumenten hervor, die EURACTIV einsehen konnte.
Die französische Ratspräsidentschaft bemüht sich um ein überarbeitetes Mandat durch die anderen EU-Länder im Vorfeld des bevorstehenden politischen Trilogs über das Gesetz über digitale Dienste (DSA). Dies geht aus internen Dokumenten hervor, die EURACTIV einsehen konnte.
Das nächste hochrangige Treffen zwischen dem EU-Rat, der Kommission und dem Parlament wird am 31. März stattfinden, wie von der französischen Ratspräsidentschaft im letzten Trilog gefordert. Laut einem am Montag (21. März) verbreiteten Schreiben will die französische Regierung beim COREPER – dem Treffen mit den EU-Botschafter:innen – am Tag vor der Sitzung ein neues Mandat von den Mitgliedstaaten erlangen.
„Wir sind alle sehr verwirrt, weil die Franzosen nicht so transparent sind. Wir haben Angst, dass sie mit dem Parlament etwas versuchen werden, was wir nicht wollen“, sagte ein EU-Diplomat gegenüber EURACTIV und betonte, dass mehrere Mitgliedsstaaten an der allgemeinen Vorgehensweise festhalten wollen.
Das neue Mandat würde sich auf die ersten drei Kapitel des Gesetzesvorschlags beschränken, nämlich auf den Anwendungsbereich der Verordnung, die Haftungsbestimmungen für die Anbieter von Vermittlungsdiensten und die Sorgfaltspflichten.
Der Ratsvorsitz bittet um ein überarbeitetes Mandat auf der Grundlage von Vorschlägen, die bereits intern für die meisten der vorliegenden Artikel diskutiert wurden.
Geringfügige Änderungen gibt es bei den Bestimmungen zu den Kontaktstellen (Art. 10) und der Begründung (Art. 15) – Informationen, die die Plattformen bereitstellen müssen, wenn sie Maßnahmen ergreifen, die von Nutzern generierte Inhalte betreffen.
Die Bestimmungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattformen (Art. 12) wurden ebenfalls überarbeitet, um die Plattformen zu verpflichten, die Verfahrensregeln ihrer internen Systeme zur Bearbeitung von Beschwerden aufzunehmen.
Auch bei den Transparenz- und Berichterstattungspflichten (Art. 13) wurden Änderungen vorgenommen, insbesondere hinsichtlich der Zeit, die für die Durchführung bestimmter Maßnahmen benötigt wird. Außerdem wurden Angaben über die Art der Ausbildung gemacht, die die mit der Moderation von Inhalten betrauten Personen erhalten.
Der Artikel über die Melde- und Aktionsmechanismen (Art. 14) und die damit verbundenen Teile in der Präambel des Textes wurden erheblich umformuliert und besser an den Standpunkt des Rates angepasst, heißt es im Anhang weiter.
Bei den Artikeln über die Meldung verdächtiger Straftaten (Art. 15a), den Ausschluss von Kleinst- und Kleinunternehmen (Art. 16) und das interne Beschwerdesystem (Art. 17) möchte die Präsidentschaft zum ursprünglichen Mandat zurückkehren.
Darüber hinaus drängt die Präsidentschaft darauf, einen Kompromisstext der Kommission über die außergerichtliche Streitbeilegung zu akzeptieren und gleichzeitig einige klarstellende Texte hinzuzufügen.
Erhebliche Änderungen wurden an dem Abschnitt über Online-Marktplätze vorgenommen (Art. 22, 24a, 24b, 24c). Der Ratsvorsitz hatte vorgeschlagen, die Bestimmungen zu streichen, laut denen Online-Marktplätze mehreren Pflichten nachkommen müssten; gefährliche Produkte mit den einschlägigen Datenbanken abgleichen; die zuständigen Behörden darüber informieren, dass der Vertrieb eines illegalen Produkts eingestellt wurde; oder einen Datensatz mit entfernten Produkten und Dienstleistungen erstellen.
Für die Risikobewertungen (Art. 26) schlug die Präsidentschaft vor, hinzuzufügen: „Diese Risikobewertung muss sich auf die jeweiligen Dienstleistungen beziehen und in einem angemessenen Verhältnis zu den systemischen Risiken stehen, wobei deren Ausmaß und Wahrscheinlichkeit zu berücksichtigen sind.“
Der Artikel über sehr große Suchmaschinen (Art. 33a) bleibt unverändert zum allgemeinen Ansatz des Rates.
Die Artikel 4, 9a, 19a, 23, 24b und 35 wurden nicht aufgenommen, da noch kein Kompromisstext vorliegt, weil sie „noch nicht im Detail mit dem Europäischen Parlament diskutiert wurden.“
Letzte Woche berichtete EURACTIV über einen neuen Text über sogenannten „dark patterns“ (Art. 23a), der nicht im überarbeiteten Mandat enthalten ist. Im Anhang wird jedoch erklärt, dass die französische Ratspräsidentschaft auf der Grundlage der Rückmeldungen der anderen Länder in der vergangenen Woche einen neuen Kompromiss „auf der Grundlage des bevorstehenden Kompromissvorschlags der Kommissionsdienststellen“ in Umlauf bringen werde.
Das Europäische Parlament zeigt sich vorsichtig gegenüber den Bestimmungen gegen „dark patterns“ – Manipulationstechniken, die den Nutzer:innen dazu verleiten, etwas gegen ihren Willen zu tun. Die Europaabgeordneten von linken bis mittleren Parteien haben den Kompromisstext nicht gut aufgenommen, wie EURACTIV erfahren hat.
Die Europäische Kommission hat einen Kompromisstext zu den Empfehlungssystemen (Art. 29) und ihren Transparenzverpflichtungen (Art. 24) ausgearbeitet, und die französische Ratspräsidentschaft hat einen neuen Vorschlag zu Datenzugang und Kontrollmaßnahmen entworfen. Diese Artikel sind jedoch nicht in das neue Mandat aufgenommen worden.
Darüber hinaus hat die EU-Exekutive Vorschläge zum Gebührenmechanismus für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen, zur Anpassung des DSA an die Desinformation im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise und zu stichprobenartigen Kontrollen von Online-Marktplätzen vorgelegt.
[Bearbeitet von Alice Taylor]