Ehemaligen EU-Parlamentariern wird Lobbying untersagt

Ehemaligen EU-Abgeordneten wird die Lobbyarbeit im Europäischen Parlament für sechs Monate nach ihrem Ausscheiden aus der Institution untersagt. Dies ist Teil eines überarbeiteten Plans, der EURACTIV vorliegt und im Zuge des Katargate-Korruptionsskandals vorgeschlagen wurde.

Euractiv.com
EP President Metsola says ‚Nobody could have prepared us for war‘
Die Präsidentin des Europäischen Parlaments Roberta Metsola während eines Interviews mit der spanischen Nachrichtenagentur EFE im Europäischen Parlament in Brüssel, Belgien, 25. Januar 2023 (veröffentlicht am 26. Januar 2023). Die maltesische Politikerin sprach über die zahlreichen Herausforderungen, mit denen sie in ihrem ersten Amtsjahr konfrontiert war, von der russischen Invasion in der Ukraine bis hin zum sogenannten "Qatargate"-Korruptionsskandal, der die Institution erschüttert hat. [[EPA-EFE/STEPHANIE LECOCQ]]

Ehemaligen EU-Abgeordneten wird die Lobbyarbeit im Europäischen Parlament für sechs Monate nach ihrem Ausscheiden aus der Institution untersagt. Dies ist Teil eines überarbeiteten Plans, der EURACTIV vorliegt und im Zuge des Katargate-Korruptionsskandals vorgeschlagen wurde.

Der Vorschlag für die sechsmonatige „Abkühlphase“ wurde von der Präsidentin des Europäischen Parlaments Roberta Metsola vorgelegt. Für ehemalige EU-Beamt:innen existieren bereits ähnliche Vorschriften.

Der Entwurf wird am Mittwoch (8. Februar) bei einem Treffen zwischen Metsola und den Fraktionsvorsitzenden – bekannt als Konferenz der Präsident:innen – diskutiert.

Im Zuge der Katargate-Affäre wurden einige Abgeordnete, denen vorgeworfen wird, von Katar Zahlungen als Gegenleistung für politische Unterstützung erhalten zu haben, verhaftet und untersucht. Jetzt wird sie zum Anlass genommen, um strengere Regeln in Bezug auf die internen Regeln des Parlaments zu verabschieden.

„Es wird eine Bedenkzeit für ehemalige Abgeordnete eingeführt, die Lobbyarbeit im Parlament betreiben wollen. Während eines Zeitraums von sechs Monaten unmittelbar nach dem Ende ihres Mandats dürfen ehemalige Mitglieder keine Lobbyarbeit für das Organ, dem sie gedient haben, leisten“, heißt es in dem Dokument.

Außerdem wird vorgeschlagen, dass ehemalige Abgeordnete ihr derzeitiges Recht auf einen ständigen Parlamentsausweis verlieren und „niemandem mehr Zutritt gewährt wird.“

Ein spezieller Ausweis für ehemalige Abgeordnete und ehemalige Mitarbeiter:innen, „die das Europäische Parlament als Interessenvertreter:innen betreten, müssen durch einen speziellen Ausweis gekennzeichnet werden“, heißt es in dem Dokument.

Ein Vergleich

Ein erster Entwurf des Vorschlags wurde auf der letzten Sitzung des Ausschusses Mitte Januar vorgestellt.

Der durchgesickerte Entwurf enthält auch Pläne für eine verstärkte Kontrolle von Interessengruppen und Organisationen der Zivilgesellschaft, die mit dem Parlament zu tun haben, eine obligatorische Aufzeichnung von Treffen und Geschenken an EU-Abgeordnete, ein Verbot von „Freundschaftsgruppen“ aus Drittländern und eine vollständige Kontrolle des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (AFET) über die Beziehungen zu Drittländern.

Das Dokument bezieht sich nur auf die Korruptionsbekämpfung in Bezug auf Drittländer; Maßnahmen in Bezug auf die EU-Mitgliedstaaten werden nicht erwähnt.

Transparenz-Register

Detaillierter ist die Rolle des Transparenzregisters, das nicht nur ein „Register“ ist, sondern auch eine Kontrollinstanz, die die Einhaltung der Vorschriften durch Lobbygruppen und NGOs überprüfen und Ad-hoc-Kontrollen durchführen muss.

„Besondere Bestimmungen gelten für Interessenvertreter, die nicht in den Anwendungsbereich des Transparenzregisters [TR] fallen und bei denen die Teilnahme an Veranstaltungen des EP den Schutz des Lebens oder der Integrität der Person beeinträchtigen würde oder wenn andere zwingende Gründe des öffentlichen Interesses eine Geheimhaltung erfordern“, heißt es in dem Dokument.

„Das Sekretariat des TR wird außerdem regelmäßig und stichprobenartig die Richtigkeit, Relevanz und Aktualität der von den Organisationen im TR bereitgestellten Informationen überprüfen. Das TR-Sekretariat sollte beauftragt werden, eingehende Überprüfungen der Interessenvertreter durchzuführen, um die Finanzierungsströme und Verbindungen zu Drittländern zu überprüfen“, heißt es in dem Dokument.

Keine Befugnis zur Einrichtung eines Ethikgremiums

Das Parlament hat bereits in einer Entschließung vom September 2021 die Einrichtung eines Ethikgremiums vorgeschlagen, das sich mit Korruption und Interessenkonflikten befassen soll. Ohne einen formellen Vorschlag der Europäischen Kommission kann das Parlament diesbezüglich allerdings nicht eigenständig tätig werden.

Der Vorsitzende der Fraktion Renew Europe, Stéphane Séjourné, erklärte gegenüber EURACTIV, dass seine Fraktion heute Nachmittag in der Plenarsitzung eine Debatte über die Einrichtung eines „interinstitutionellen Ethikgremiums“ beantragen werde.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald/Benjamin Fox]