Ein weiterer Rückschlag für die Urheberrechtsrichtlinie
Die umstrittene EU-Urheberrechtsrichtlinie sollte heute im Trilog verhandelt werden. Der EU-Rat machte am Freitag aber einen Rückzieher.
Die umstrittene EU-Urheberrechtsrichtlinie steht vor einem weiteren Rückschlag, nachdem die letzten Verhandlungen, die eigentlich am heutigen Montagabend stattfinden sollten, am Freitag abgesagt wurden.
Botschafter der 28 EU-Mitgliedstaaten trafen sich am Freitag, um die Position des Rates vor den sogenannten „Triloggesprächen“ mit dem Europäischen Parlament und der Kommission am Montag zu klären.
Schlussendlich blockierte aber eine Reihe von Ländern – darunter Deutschland, Italien, Belgien, die Niederlande und Polen – die Annahme eines Ratsmandats. Ein neuer Termin für den letzten Trilog zur Urheberrechtsrichtlinie steht nun noch nicht fest.
Nachdem die Ablehnung des Rats am Freitagabend bekannt geworden war, kommentierte der für digitale Angelegenheiten zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip, er sei von der Verzögerung „enttäuscht“. Die politischen Entscheidungsträger düften „die großen Errungenschaften, die bereits weitgehend vereinbart sind, nicht aus den Augen verlieren“.
#Copyright: Quite disappointed about this delay. I think we should not on the last meters lose sight of the major achievements that are already largely agreed.
— Andrus Ansip (@Ansip_EU) January 18, 2019
Ein Sprecher der Kommission fügte hinzu: „Wir nehmen dies [die Entscheidung des Rats] zur Kenntnis. Für die EU-Institutionen ist diese Frage eine Priorität. Sie ist eine wichtige Reform für die europäischen Bürger und den europäischen Kreativ- und Pressebereich. Die Kommission wird die EU-Mitgesetzgeber weiterhin dabei unterstützen, eine Einigung zu erzielen.“
Streit um Artikel 11 und 13
Die Botschafter hatten am Freitag vor allem einen Konsens über zwei der am hitzigsten debattierten Klauseln der Urheberrechtsrichtlinie finden sollen: Artikel 11 und Artikel 13.
Artikel 13 verpflichtet Internetplattformen, Filter zu entwickeln, die das Hochladen durch die Nutzer überwachen. Damit soll sichergestellt werden, dass das Urheberrecht nicht verletzt wird. Nach dem vorliegenden Entwurf würden die Plattformen für Urheberrechtsverletzungen durch ihre User haftbar gemacht.
Artikel 11 verpflichtet Internetplattformen, eine Lizenz des ursprünglichen Veröffentlichers zu erhalten, wenn sie Informationsausschnitte veröffentlichen wollen.
In Bezug auf letzteren Artikel 11 sollten die Botschafter am Freitag einen Kompromiss zwischen den Mitgliedstaaten finden; ein Vorschlag war dabei, lediglich „sehr kurze Auszüge“ zu schützen.
Bei Artikel 13 muss geklärt werden, wie sichergestellt werden kann, dass die urheberrechtlichen Bestimmungen für „nutzergenerierte Inhalte“ zu behandeln sind und ob eine „offene“ oder eine „geschlossene“ Liste eingeführt werden sollte, welche Arten von nutzergenerierten Inhalten von der Regelung ausgenommen sind.
Darüber hinaus geht EURACTIV davon aus, dass auch keine gemeinsame Grundlage für die angedachten Ausnahmen für kleine und mittelgroße Internetunternehmen gefunden wurde.
Die Urheberrechtsreform war erstmals 2016 vom damaligen Digitalkommissar Günther Oettinger vorgestellt worden. Seinen Posten hat inzwischen die Bulgarin Marija Gabriel inne.
Die Pläne waren jedoch bereits im Plenum des EU-Parlaments hart umkämpft: Der ursprünglich vom Rechtsausschuss des Parlaments angenommene Text wurde letztendlich abgelehnt. Im September legte das EU-Parlament dann seinen endgültigen Standpunkt fest. Damit konnte eine Reihe von interinstitutionellen Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten im Ministerrat eingeleitet werden.
Rumänische Ratspräsidentschaft zurückhaltend
Rumänien, das aktuell den EU-Ratsvorsitz inne hat, nahm den Rückschlag am Freitag mit Bedauern auf. „Der Vorschlag für die Urheberrechtsrichtlinie ist sehr komplex und ist nun seit einigen Jahren auf dem Tisch,“ erklärte ein Sprecher der rumänischen Ratspräsidentschaft.
„Sie könnte dem digitalen Binnenmarkt viele Vorteile bringen, hat aber zahlreiche und diverse Auswirkungen. Der Rat braucht mehr Bedenkzeit, um eine solide [gemeinsame] Position zu erreichen.“ Er schloss: „Die rumänische Präsidentschaft wird jetzt über das weitere Vorgehen nachdenken.“