Einheitliches EU-Ladegerät kommt Realisierung einen Schritt näher
Die vorgeschlagene Richtlinie für ein harmonisiertes Ladegerät für elektronische Geräte wurde am Mittwoch (20. April) vom federführenden Ausschuss angenommen und enthält einige wichtige Änderungen in Bezug auf dessen Anwendungsbereich, Bundling und Verbraucherinformationen.
Die vorgeschlagene Richtlinie für ein einheitliches Ladegerät für elektronische Geräte wurde am Mittwoch (20. April) vom federführenden Ausschuss im EU-Parlament angenommen und enthält einige wichtige Änderungen in Bezug auf dessen Anwendungsbereich, Bundling und Verbraucherinformationen.
Im September 2021 schlug die Europäische Kommission vor, innerhalb von zwei Jahren eine einheitliche Ladelösung für Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecher und Videospielkonsolen einzuführen.
Der Schritt zur Gesetzgebung folgt auf mehr als 10 Jahre, in denen die EU-Exekutive darauf gedrängt hat, dass sich die Industrie freiwillig auf einen technischen Standard einigt. Obwohl die Vielfalt der Kabel deutlich reduziert wurde, bestanden aufgrund des Widerstands von Geräteherstellern wie Apple weiterhin unterschiedliche Lösungen auf dem Markt.
Der Berichterstatter Alex Agius Saliba erhielt im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments eine große Mehrheit mit einem ehrgeizigeren Bericht als dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission.
„Wir schlagen eine wirklich umfassende politische Intervention vor, die auf dem Vorschlag der Kommission aufbaut, indem wir die Interoperabilität von drahtlosen Ladetechnologien bis 2026 fordern und die Aufklärung der Verbraucher durch spezielle Etiketten verbessern. Außerdem erweitern wir den Anwendungsbereich des Vorschlags, indem wir weitere Produkte, wie zum Beispiel Laptops, hinzufügen, die den neuen Regeln entsprechen müssen“, sagte Saliba.
Der Vorschlag soll es den Verbraucher:innen ermöglichen, unabhängig von der Marke ihres Geräts die beste Ladelösung auszuwählen und wiederzuverwenden. Es wird auch erwartet, dass dadurch weniger Elektroschrott produziert wird, eine der am schnellsten wachsenden Abfallkategorien, die derzeit auf mindestens 11.000 Tonnen pro Jahr geschätzt wird.
„Wenn ein einziges Kabel zum Aufladen von Smartphones, Laptops oder Kopfhörern Realität wird, spart dies Ressourcen, vermeidet Elektroschrott und schont die Taschen der Verbraucher. Dies ist ein perfektes Beispiel dafür, wie der Verbraucherschutz mit der Bekämpfung der Klimakrise Hand in Hand geht“, sagte die grüne Abgeordnete Anna Cavazzini.
Umfang
In einer parlamentarischen Anhörung im Dezember waren sich die EU-Gesetzgeber beider Flügel einig, dass sie die Chance nutzen und den Anwendungsbereich des Vorschlags auf weitere Gerätetypen wie Laptops, Smartwatches und Haushaltsgeräte ausweiten sollten.
In der Sitzung wies die Vertreterin der Kommission, Barbara Bonvissuto, jedoch darauf hin, dass nur Geräte mit ähnlichen Ladeeigenschaften aufgenommen werden könnten. Laptops könnten zum Beispiel einen höheren Strombedarf haben als ein Smartphone.
Daher wurde der Geltungsbereich erweitert, wobei diese technische Einschränkung berücksichtigt wurde. Zu den nun erfassten Geräten gehören Laptops mit niedriger Spannung, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, Bildschirme, Drucker, tragbare Navigationsgeräte, digitale Radios, elektronisches Spielzeug, Smartwatches und andere tragbare Geräte.
Die Abgeordneten fordern die Europäische Kommission auf, bis Ende 2026 den Entwicklungsstand von kabellosen Ladegeräten zu bewerten. Dabei sollen die Interoperabilität, die Energieeffizienz und die Sicherheit von nicht kabelgebundenen Lösungen gegen mögliche „Lock-in-Effekte“ geprüft werden, bei denen es den Verbraucher:innen unmöglich gemacht wird, alternative Produkte zu verwenden.
Darüber hinaus wird die EU-Exekutive angewiesen, die im Vorschlag enthaltene Liste von Geräten bis Ende 2028 durch delegierte Rechtsakte – eine sekundäre Gesetzgebung, zu überprüfen. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste die Kommission ihre Entscheidung vor dem EU-Parlament und dem Rat rechtfertigen.
Bundling
Linke Abgeordnete drängten auf eine Ausweitung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Produktbündelung – der Praxis, mehrere Produkte in einem einzigen Paket zu verkaufen – mit dem Argument, dass es nicht ungünstiger sein sollte, ein Produkt separat zu erwerben als zusammen mit dem entsprechenden Gerät.
Im Gegensatz dazu war die Kommission der Ansicht, dass die Preisgestaltung nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt, die jedoch durch die Förderung des Wettbewerbs zwischen den Herstellern von Ladegeräten zu niedrigeren Preisen führen könnte.
Der Parlamentsbericht hat den ursprünglichen Text übernommen, der die Hersteller verpflichtet, den Verbraucher:innen die Möglichkeit zu bieten, ein Ladegerät separat zu erwerben. Die EU-Exekutive soll jedoch eine Folgenabschätzung zu Bündelungspraktiken durchführen und gegebenenfalls einen Vorschlag für eine verbindliche Gesetzgebung vorlegen.
„Die Verbraucher werden die Möglichkeit haben, das Gerät ohne Ladegerät oder Kabel zu kaufen. Das wird uns helfen, die Menge an Elektroschrott zu verringern“, sagte die liberale Europaabgeordnete Róża Gräfin von Thun gegenüber EURACTIV.
Verbraucherinformationen
Der parlamentarische Bericht erweitert auch die Informationsanforderungen, die beim Verkauf eines Geräts angegeben werden sollten. Das Ladegerät und die dazugehörigen Anleitungen sollten ein Etikett enthalten, das den minimalen und maximalen Energiebedarf mittels einer standardisierten Grafik anzeigt.
Diese Anforderung soll den Verbraucher:innen die Möglichkeit bieten, eine informierte Entscheidung über die für ihre elektronischen Geräte am besten geeignete Ladelösung zu treffen. Zusätzlich könnte die Kommission eine farbbasierte Legende einführen, um den Prozess zu vereinfachen.
Der Gesetzgebungsverfahren
Es wird erwartet, dass das Mandat des Europäischen Parlaments ohne eine Abstimmung im Plenum angenommen wird. Der EU-Rat hat seinen Standpunkt im Januar festgelegt. Ein Datum für den Beginn der interinstitutionellen Verhandlungen stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht fest.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]