Energiebericht - Deutschland verletzt EU-Pflicht

Im Gesetz steht es schwarz auf weiß: Bis zum 31. Juli muss die Bundesregierung der EU einen Bericht zur Versorgungsssicherheit im Stromsektor vorlegen. Deutschland ließ die Frist verstreichen. Nun klagt Greenpeace. Will Schwarz-Gelb verschleiern, dass der Bedarf an Atomstrom schwindet? Berlin riskiert ein Vertragsverletzungsverfahren, wie eine Sprecherin der Kommission gegenüber EURACTIV.de bestätigte.

Wie steht es um die Versorgungssicherheit Deutschlands? Eine Antwort bleiben Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) derzeit schuldig. Foto: dpa.
Wie steht es um die Versorgungssicherheit Deutschlands? Eine Antwort bleiben Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) derzeit schuldig. Foto: dpa.

Im Gesetz steht es schwarz auf weiß: Bis zum 31. Juli muss die Bundesregierung der EU einen Bericht zur Versorgungsssicherheit im Stromsektor vorlegen. Deutschland ließ die Frist verstreichen. Nun klagt Greenpeace. Will Schwarz-Gelb verschleiern, dass der Bedarf an Atomstrom schwindet? Berlin riskiert ein Vertragsverletzungsverfahren, wie eine Sprecherin der Kommission gegenüber EURACTIV.de bestätigte.

Deutschlands Informationspflichten gegenüber der EU geraten in die Debatte um den Atomausstieg. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace wirft dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vor, einen Monitoring-Bericht zur Versorgungssicherheit im Stromsektor absichtlich zurückzuhalten. Greenpeace vermutet, das Ministerium wolle verschleiern, dass eine Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken für die Versorgungssicherheit Deutschland nicht notwendig ist.

Deutschland muss der EU-Kommission den Bericht alle zwei Jahre übermitteln, wie es die sogenannte "Elektrizitäts-Richtlinie" (2003/54/EG) vorschreibt. Das Ministerium hat den vorgeschriebenen Stichtag am 31. Juli 2010 verstreichen lassen, und will den Bericht im Herbst nachreichen.

Eine Sprecherin der EU-Kommission bestätigte gegenüber EURACTIV.de, dass es keine Fristverlängerung für Deutschland gegeben hat. Man gehe davon aus, dass man alle Berichte bereits in den kommenden Tagen erhalte. 

Zu möglichen Konsequenzen der Fristverletzung durch Deutschland heißt es von Seiten der Kommission: "Die Nichtübermittlung von Berichten, wie es die Richtlinie vorschreibt, ist ein Vertragsbruch und wird von der Kommission geahndet wie immer in solchen Fällen. Für den Fall, dass ein Mitgliedstaat Unionsrecht nicht einhält, leitet die Kommission rechtliche Schritte im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren ein."
 
Die Kommission brauche alle 27 Berichte, da sie selbst bis Jahresende dem EU-Parlament und dem Rat einen Gesamtbericht über die Anwendung der Richtlinie vorlegen muss.

Greenpeace hat am Berliner Verwaltungsgericht Klage gegen das BMWi eingereicht. Der letzte Bericht von 2008 legt nahe, dass der von der rot-grünen Bundesregierung beschlossene Atom-Ausstieg nicht zu einer Versorgungslücke führt. "Der überfällige Bericht von 2010 wird diese Aussage noch deutlicher unterstreichen" erklärt Greenpeace-Experte Tobias Münchmeyer. "Wirtschaftsminister Rainer Brüderle bricht deutsches Recht, nur um zu vertuschen, dass wir die Atomkraft in Deutschland nicht mehr brauchen."

Der Bericht von 2008 geht davon aus, dass der Anteil der Erneuerbaren an der Stromversorung bis 2020 auf 23 Prozent steigt. Inzwischen rechnet die Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt mit einem Ökostrom-Anteil von 38,6 Prozent, wie aus dem Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie hervorgeht (EURACTIV.de vom 4. August 2010). Greenpeace argumentiert, der Ausstieg aus dem Atomstrom könne mit Blick auf diese Entwicklung noch leichter gelingen als angenommen. 

Fritz Kuhn, stellvertretender Fraktionsvorsitzende der Grünen, forderte Wirtschaftsminister Rainer Brüderle auf, den Monitoring-Bericht umgehend vorzulegen. "Der Minister fürchtet wohl, dass die Ergebnisse des Berichts seiner atomfreundlichen Haltung zuwider laufen", so Kuhn.

Eine Sprecherin des Wirtschaftsministerium sagte am Dienstag: "Die Veröffentlichung des Monitoringberichts wird bis in den Herbst 2010 verschoben, da es im Zusammenhang mit der Erstellung der Energieszenarien der Bundesregierung zu Verzögerungen bei der externen Begutachtung gekommen ist."

Am Freitag veröffentlichen das Energiewirtschaftliche Institut (EWI) und die Prognos AG eine Analyse zur künftigen Energieerzeugung. Die Forscher untersuchen die Auswirkungen einer acht-, zehn- oder 14-jährigen Laufzeitverlängerung. Die Berechnungen dienen der Regierung als Orientierung für ihr Energiekonzept, das sie Ende September vorlegen will.

Deutschland muss Bericht "unverzüglich" übermitteln

Die Bundesregierung ist zur Veröffentlichung des Monitoring-Berichts verpflichtet. In Paragraph 63 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) heißt es:

"Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie veröffentlicht alle zwei Jahre spätestens zum 31. Juli einen Bericht über die bei dem Monitoring der Versorgungssicherheit nach § 51 im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitätsversorgung gewonnenen Erkenntnisse und etwaige getroffene oder geplante Maßnahmen und übermittelt ihn unverzüglich der Europäischen Kommission."

In Artikel 4 der zugrundeliegenden EU-Richtlinie 2003/54/EG heißt es: "Die zuständigen Behörden veröffentlichen alle zwei Jahre spätestens zum 31. Juli einen Bericht über die bei dem Monitoring dieser Aspekte gewonnenen Erkenntnisse und etwaige getroffene oder geplante diesbezügliche Maßnahmen und übermitteln ihn unverzüglich der Kommission".

Greenpeace beruft sich in seiner Klage darauf, der Monitoring-Bericht diene auch der Information der Öffentlichkeit.

Alexander Wragge


Links / Dokumente

BMWi: Monitoring-Bericht zur Versorgungssicherheit im Bereich der Elektrizitätsversorgung in Deutschland 2008 (11. August 2008)

Deutschland: Energiewirtschaftsgesetz (EnGW)

Bundesregierung: Nationaler Energieaktionsplan 2010-2020 (4. August 2010)

EU: Richtlinie 2003/54/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG (26. Juni 2003)

Greenpeace: Klage gegen das BMWi wegen Verletzung der Berichtspflicht gem. § 63 EnWG (23. August 2010)