EP für besseren Schutz bei bargeldlosem Bezahlen

Mehr und mehr wird das Bargeld durch elektronische Zahlungsmittel ersetzt. Das erleichtert den Geldtransfer, birgt aber auch Gefahren. Das EU-Parlament will die Nutzer nun besser vor Betrügern schützen. 

Euractiv.de
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Bargeldloses Zahlen ist bequem, aber nicht frei von Risiken. [<a href="https://www.shutterstock.com/de/g/ldprod" target="_blank" rel="noopener">shutterstock/LDprod</a>]

Mehr und mehr wird das Bargeld durch elektronische Zahlungsmittel ersetzt. Das erleichtert den Geldtransfer, birgt aber auch Gefahren. Das EU-Parlament will die Nutzer nun besser vor Betrügern schützen.

So hat der Innenausschuss des Parlaments diese Woche neue EU-Vorschriften zum Schutz vor Betrug beim bargeldlosen Bezahlen mit Kreditkarten, Mobilfunkgeräten und Online-Zahlungsmitteln angenommen und damit entsprechende Pläne der EU-Kommission genehmigt.

Die EU-Abgeordneten kritisieren, dass derzeit noch Lücken in und Unterschiede zwischen den Rechtsvorschriften einzelner EU-Staaten die Verhütung, Aufdeckung und Bestrafung dieser Verbrechen behindern. Diese Lücken sollen nun geschlossen werden. Im Fokus ist dabei insbesondere der Betrug mit gestohlenen Kreditkarten.

Die neue Richtlinie würde an verschiedenen Stellen ansetzen, um den Betrug zu erschweren und zu sanktionieren. So würde sie beispielsweise je nach konkreter Straftat drei bis fünf Jahre Gefängnis als Mindeststrafe festlegen, sollte ein Richter die nationale „Höchststrafe“ für bargeldlosen Zahlungsbetrug verhängen. Zudem würde die Richtlinie laut EU-Parlament die EU-weite Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden verbessern, um grenzüberschreitenden Betrug besser zu bekämpfen.

Opfer von bargeldlosem Betrug sollen zudem besser unterstützt werden, etwa durch psychologische Betreuung, durch finanzielle und rechtliche Beratung sowie durch kostenlose Prozesskostenhilfe für mittellose Geschädigte. Ein weiterer Aspekt der Richtlinie sind Aufklärungskampagnen, durch die die Bürger besser über die Gefahren informiert werden sollen.

Die für das Thema zuständige Berichterstatterin, die Sozialdemokratin Sylvia-Yvonne Kaufmann sagte: „Die Digitalisierung hat auch die Art und Weise verändert, wie wir bezahlen. Da bargeldlose Zahlungen immer häufiger eingesetzt werden, nutzen Kriminelle die Lücken in den derzeit geltenden Vorschriften aus. Mit der Abstimmung ist es uns gelungen, EU-weit einheitliche Definitionen für Online-Verbrechen festzulegen, Mindeststrafmaße dafür einzuführen und den Schutz der Opfer von bargeldlosem Betrug zu verbessern.“

Die mit großer Mehrheit vom Innenausschuss abgesegnete Richtlinie muss nun im nächsten Schritt vom Plenum des Parlamentes abgesegnet werden. Anschließend beginnen die Trilog-Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat.