Kommission schlägt zweijährige Verlängerung der CSAM-Chat-Scanning-Vorschriften vor

Die jüngste geplante Verlängerung des freiwilligen Rahmens für das Scannen von Material über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM) würde dann bis April 2028 gelten

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EURACTIV.com
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Magnus Brunner. [Foto: European Union, 2025]

Die Kommission hat eine Verlängerung der befristeten Regelung vorgeschlagen, die es Technologieunternehmen erlaubt, ihre Dienste freiwillig auf Spuren von Material über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM) zu überprüfen, und zwar für einen Zeitraum von zwei weiteren Jahren bis April 2028.

Die befristete Ausnahmeregelung zur EU-Datenschutzrichtlinie, die es Plattformen derzeit erlaubt, auf Wunsch nach CSAM zu scannen, läuft im April 2026 aus – ohne Aussicht, dass bis dahin ein dauerhafter Rechtsrahmen für das Scannen vereinbart wird. Daher muss die Kommission eine Verlängerung vorschlagen, damit die Unternehmen in der Zwischenzeit nicht auf ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von CSAM verzichten müssen.

Eine geplante ständige CSAM-Verordnung, die bereits 2022 vorgeschlagen wurde, war Gegenstand schwieriger Verhandlungen im Parlament und vor allem im Rat, der sich erst im November endgültig auf das Mandat geeinigt hat.

Widerstand von Datenschutzexperten

Das vorgeschlagene Gesetz stieß auf heftigen Widerstand von Datenschutzexperten und anderen, die befürchten, dass es zu einem wahllosen Scannen der Kommunikation der Europäer führen könnte. Die Gegner greifen das Gesetz als einen Versuch der „Chat-Kontrolle“ an. Die Stärke der Opposition führte schließlich dazu, dass sich die Staaten dafür entschieden, die Bestimmungen über verpflichtende Scan-Anordnungen aus ihrer Version des Textentwurfs zu entfernen.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments hatten ihren eigenen Standpunkt zu diesem Thema bereits vor etwa zwei Jahren festgelegt, so dass nach der Einigung im Rat die Triloggespräche zwischen den EU-Institutionen Anfang Dezember beginnen konnten. Da die vorläufigen CSAM-Scan-Regeln jedoch im April auslaufen, gilt es als praktisch unmöglich, dass das endgültige Gesetz so schnell verabschiedet wird und in Kraft tritt.

Während des ersten Trilogs über das CSAM-Scanning-Gesetz teilte der für Inneres zuständige Kommissar Magnus Brunner den beiden Institutionen mit, dass er eine Verlängerung der vorläufigen Vorschriften vorschlagen werde.

Das Parlament und der Rat haben nun eine begrenzte Zeit, um diese auszuhandeln, damit sie vor April in Kraft treten kann und keine Rechtslücke entsteht.

(nl)