EU-Abgeordnete fordern EU-finanzierte Forschung und Überwachung von Gen-Editing

Eine Koalition von Abgeordneten des EU-Parlaments hat die EU-Kommission in einem Schreiben aufgefordert, eine Forschung über die potenziellen Risiken und den Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen zu finanzieren.

EURACTIV.com
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"Nur eine umfassende Forschungsagenda zur Gentechnik wird es der EU ermöglichen, eine fundierte Politik in diesem Bereich zu entwickeln", so die Abgeordneten. [<a href="https://www.shutterstock.com/search/genetically+modified+food+testing?image_type=photo" target="_blank" rel="noopener">[SHUTTERSTOCK]</a>]

Eine parteiübergreifende Koalition von Abgeordneten des Europäischen Parlaments hat die Europäische Kommission in einem Schreiben aufgefordert, Forschung über die potenziellen Risiken und den Nachweis gentechnisch veränderter Organismen zu finanzieren und eine gut informierte Politik in diesem Bereich zu entwickeln.

Die EU-Exekutive könne nicht nur dann in EU-Forschungen investieren, wenn es darum gehe, die Gentechnologie und ihre Anwendungen voranzubringen, betont das Schreiben vom 8. Februar. Sie müsse auch „dringend in die EU-Forschung investieren, um unser Wissen über mögliche Risiken zu vertiefen und den Nachweis und die Nachweisbarkeit von gentechnisch veränderten Produkten in der gesamten Lebensmittelkette zu ermöglichen“.

„Nur eine umfassende Forschungsagenda zur Gentechnik wird es der EU ermöglichen, eine fundierte Politik in diesem Bereich zu entwickeln“, so die Abgeordneten.

2018 war der Europäische Gerichtshofs zu dem Schluss gekommen, dass gen-editierte Organismen unter die strengere EU-Richtlinie über gentechnisch veränderte Organismen (GVO) fallen. Seither wird diskutiert, ob das Urteil gültig ist, ohne dass es die Möglichkeit gibt, diese Pflanzen von konventionell gezüchteten Sorten zu unterscheiden.

Trotz Forderungen nach stringentere Kontrollen können wegen mangelhafter Tests die EU-Länder bei ihren Importen derzeit nicht prüfen, ob Pflanzen gen-editiert sind.

Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und der Umwelt müsse man dieses Problem lösen, heißt es in dem Schreiben. Denn Organismen, die mit Hilfe einer der sogenannten neuen Gentrechniken entwickelt werden, können „neue und andere“ Risiken bergen als konventionelle Züchtungen und gentechnisch veränderte Organismen (GVO), die derzeit im Handel sind.

Das Thema der Gen-Edititierung (GE) gewinnt in der EU zunehmend an Bedeutung.

2021 kam eine Studie der EU-Kommission zu dem Schluss, dass der derzeitige Rechtsrahmen für GE unzureichend sei. Seither überarbeitet die EU-Exekutive die EU-Vorschriften für  die bezüglichen Technologien. Die Vorlage eines Legislativvorschlags wird für das zweite Quartal 2023 erwartet.

Laut dem Schreiben ist es möglich, neue und innovative GVO-Produkte auf der Grundlage revolutionärer Gen-Editierungs-Technologien zu entwickeln. Gleichzeitig sei es „auch möglich, modernste Risikobewertungs- und Nachweismethoden für diese Produkte zu entwickeln“.

Doch hierbei sind sich nicht alle einig.

Nach der Entwicklung einer neuen Methode, die von den Aktivist:innen als erste Open-Source-Nachweismethode für gen-editierte Pflanzen gefeiert wurde, war die Industrie nicht von deren Gültigkeit überzeugt.

Der EU-Saatgutsektor erklärte damals gegenüber EURACTIV, dass es nie einen wissenschaftlichen Zweifel gegeben habe, diese genetischen Veränderungen nachzuweisen. Doch gebe es Zweifel, ob der Nachweis Rückschlüsse darüber zulässt, ob die Veränderung natürlich entstanden ist oder als Folge einer Gen-Editierung.

Die EU-Abgeordneten stellten diese Argumentation mit dem Hinweis infrage, dass es bisher keine koordinierten Bedingungen gegeben habe, um dies zu bestätigen.

„Wir sind überzeugt, dass die EU diese Herausforderungen meistern kann und muss, um ein hohes Schutzniveau für unsere öffentliche Gesundheit und die Umwelt zu erhalten. Dies wird jedoch nicht ohne gezielte EU-Forschung möglich sein“, betonen sie.

Nach Angaben der Europäischen Kommission hat die EU zwischen 2007 und 2020 685,5 Millionen Euro für bioökonomisch orientierte Forschung im Zusammenhang mit neuen Gentechniken ausgegeben, darunter 271 Millionen Euro für die Pflanzenbiotechnologieforschung.

Derweil meldeten die EU-Mitgliedstaaten Ausgaben in Höhe von 356 Millionen Euro für die Forschung über einen Zeitraum von fünf Jahren.

Der größte Teil der Mittel sei in die Entwicklung dieser Technologien und ihrer Anwendungen in der Landwirtschaft, im Gesundheitswesen und in der Industrie geflossen, erklärte die Kommission.

Von den 356 Millionen Euro, die von den EU-Mitgliedstaaten ausgegeben wurden, flossen jedoch nur 1,6 Prozent in die Erforschung von Nachweismethoden, Risikobewertung und Monitoring. Gleichzeitig habe die EU weder in die Erforschung der spezifischen Risiken neuer GVO noch in die Erforschung von Methoden zum Nachweis dieser GVO investiert, so die Abgeordneten.

Der grüne Europaabgeordnete Martin Häusling, einer der Unterzeichner des Briefes, warf der Kommission vor, Behauptungen über die Sicherheit und mangelnde Nachweisbarkeit von gen-editierten Pflanzen „aus der Luft gegriffen“ zu haben.

„Weder die EU-Organe noch die nationalen Regierungen haben Geld für eine wirkliche Untersuchung dieser Fragen bereitgestellt. Es ist an der Zeit, dass die Kommission dies anerkennt und EU-Mittel in die gezielte Erforschung des potenziellen Risikos und der Nachweissysteme für neue gentechnisch veränderte Nutzpflanzen investiert“, betonte er.

Eine weitere Unterzeichnerin des Schreibens, die Europaabgeordnete Eleonora Evi, warnte unterdessen vor den derzeit unzureichenden Überwachungsstrategien, wodurch „diese neuen GVO ohne jegliche Kontrolle auf unseren Tellern landen“ können.

Sie fügte hinzu, dass die Freisetzung von gen-editierten Pflanzen in die Umwelt ein ernsthaftes Risiko für den Biosektor der EU darstelle. Dies würde „die Glaubwürdigkeit unserer landwirtschaftlichen Produktion und unserer nationalen Lebensmittelkette irreparabel untergraben“, die sich stets als „GVO-frei“ präsentiert hat.

„Die Kommission hat die Pflicht, die korrekte Anwendung der europäischen Vorschriften zu gewährleisten, die für neue GVO das gleiche Zulassungs-, Kontroll- und Rückverfolgbarkeitsverfahren vorsehen wie für herkömmliche GVO, um die öffentliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, wie dies auch durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bestätigt wurde“, fügte sie hinzu.

[Bearbeitet von Alice Taylor]