EU-Abgeordnete schlagen strenge Beschränkungen für Wahlwerbung vor

Online-Plattformen könnten nach neuen Vorschlägen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten und Justiz (LIBE) des EU-Parlaments strengeren Beschränkungen für die Verwendung personenbezogener Daten für gezielte politische Werbung unterliegen.

EURACTIV.com
shutterstock_2001363587-min
Die Verordnung wurde im vergangenen November von der Kommission auf den Weg gebracht und soll vor den Wahlen zum Europäischen Parlament 2024 in Kraft treten. [ [Shutterstock/Valerii Evlakhov]]

Online-Plattformen könnten nach neuen Vorschlägen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten und Justiz (LIBE) des EU-Parlaments strengeren Beschränkungen für die Verwendung personenbezogener Daten für gezielte politische Werbung unterliegen.

In einem Stellungnahmeentwurf zum EU-Vorschlag für eine Verordnung über politische Werbung, der diese Woche veröffentlicht wurde, schlug Abgeordnete Anna Donáth, die Berichterstatterin des Dossiers für den LIBE-Ausschuss, Maßnahmen vor, die die Verwendung personenbezogener Daten in gezielter politischer Werbung erheblich einschränken würden.

Die Verordnung wurde im vergangenen November von der Kommission auf den Weg gebracht und soll vor den Wahlen zum Europäischen Parlament 2024 in Kraft treten.

Der Vorschlag soll für mehr Transparenz bei politischer Werbung, insbesondere im Internet, sorgen und ausländischer Einflussnahme und Desinformation bei EU-Wahlen vorgehen.

In den neuen Bestimmungen finden sich auch konkretere Formulierung dieser Ziele, die im LIBE-Bericht vorgeschlagen werden.

Dieser möchte die Werte der EU wahren, indem „garantiert wird, dass die Unionsbürger:innen ihre grundlegenden demokratischen Rechte ausüben können, insbesondere das Recht auf Meinungsbildung und das Recht, in einem transparenten Umfeld abzustimmen“ in die Liste der Ziele der Verordnung aufgenommen werden.

Der Entwurf des LIBE-Ausschusses zu dem Vorschlag, der diese Woche veröffentlicht wurde, enthält Maßnahmen, die erhebliche Einschränkungen hinsichtlich der Art und Weise mit sich bringen würden, wie personenbezogene Daten von Online-Plattformen erlangt und verwendet werden könnten, um politische Werbung auf einzelne Nutzer:innen abzustimmen.

Nach einer neuen Bestimmung würden Techniken, die auf der Verarbeitung personenbezogener Daten beruhen, auf solche beschränkt, die „von der betroffenen Person ausdrücklich und ausschließlich für Zwecke der politischen Werbung bereitgestellt wurden.“

Der Bericht enthält auch eine Bestimmung, die die Verwendung personenbezogener Daten von Minderjährigen beim Targeting verbieten und verhindern würde, dass Inhalte, die für Kinder bestimmt sind, Gegenstand von Targeting sind. Damit würde dieser Vorschlag Minderjährige unter besonderen Schutz stellen.

Während der LIBE-Ausschuss die ausschließliche Zuständigkeit in diesen Bereichen der Beschränkungen der Verwendung personenbezogener Daten behält, teilt er sich die Zuständigkeit, wenn es um Maßnahmen zur Transparenz deren Verarbeitung geht.

Was die Offenlegungspflichten anbelangt, enthält der Bericht auch einen Vorschlag. Dieser würde den Zeitraum von fünf auf 15 Jahre verlängern, für den die für das Targeting Verantwortlichen verpflichtet sind, interne Richtlinien aufrechtzuerhalten, in denen die Art und Weise, wie diese Techniken verwendet werden, klar beschrieben wird.

Auch die von der französischen EU-Ratspräsidentschaft vorgeschlagen Kompromisstexte befassten wählen einen ähnlichen Ansatz zur Transparenz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Zu den im ersten Halbjahr vorgelegten Vorschlägen gehörten Maßnahmen, die die Bereitstellung umfangreicherer Informationen darüber erfordern würden. Dazu zählen Informationen darüber, wie diese Daten bei der Schaltung von Anzeigen verwendet werden, wer mit welchem Ziel angesprochen wird und auf welchen Daten die Targetingstrategie basiert.

Der LIBE-Bericht enthält außerdem eine klarere Definition von Anzeigenbereitstellungstechniken sowie Einzelheiten zum Konzept und Status von  “trusted flaggers.”

[Bearbeitet von Luca Bertuzzi/Nathalie Weatherald]