EU-Beitritt: Ukraine glaubt an Fortschritte im Frühjahr
Die Europäische Kommission wird im Mai die Fortschritte der Ukraine in Richtung EU-Beitritt bewerten. Bis dahin werde Kyjiw die meisten Empfehlungen der Kommission umgesetzt haben, so die stellvertretende ukrainische Ministerpräsidentin Olha Stefanischyna.
Die Europäische Kommission wird im Mai die Fortschritte der Ukraine in Richtung EU-Beitritt bewerten. Bis dahin werde Kyjiw die meisten Empfehlungen der Kommission umgesetzt haben, so die stellvertretende ukrainische Ministerpräsidentin Olha Stefanischyna.
Stefanischyna, die in der ukrainischen Regierung auch für die europäische Integration zuständig ist, erklärte gegenüber European Pravda, dass der Vorlage der Bewertung durch die Kommission eine Diskussion zwischen den Mitgliedstaaten und der Ukraine im März vorausgehen werde, während eine erste formale Bewertung für das späte Frühjahr erwartet wird.
Die Europäische Kommission hatte letzten Jahr die Verleihung des Beitrittsstatus an die Ukraine empfohlen, der später von den Mitgliedstaaten bestätigt wurde. Die Kommission machte es allerdings zur Voraussetzung, dass Kyjiw eine Reihe gesetzgeberischer und politischer Schritte unternimmt, die als die sieben Empfehlungen bezeichnet werden.
„Ich werde meine Kollegen in die Ukraine einladen und ich glaube, dass ein Treffen des EU-Rates für Allgemeine Angelegenheiten in Kyjiw stattfinden könnte“, sagte Stefanischyna gegenüber European Pravda. Vorgespräche würden auch „in Kyjiw bei Besuchen auf verschiedenen Ebenen stattfinden.“
Sie werde zudem am 20. März an einem Treffen der für europäische Angelegenheiten zuständigen Minister teilnehmen, um die sieben Empfehlungen zu diskutieren, so Stefanischyna.
Um Kyjiw bei der Identifizierung problematischer Punkte zu helfen, hat sich die Europäische Kommission bereiterklärt, im Frühjahr eine „mündliche Zwischenbewertung“ der Fortschritte der Ukraine vorzulegen, wobei das Datum noch nicht feststeht.
Während die Minister für europäische Angelegenheiten am 30. Mai in Brüssel zusammentreffen werden, könnten die EU-Mitgliedstaaten laut Stefanischyna auch separat zusammentreffen, um die ukrainische Frage zu erörtern. „Das Datum dieses Treffens steht aber noch nicht fest“, erklärte sie..
Die Ukraine werde die Umsetzung der sieben Kriterien bis dahin fast vollständig abgeschlossen haben, fügte sie hinzu.
„Mehrere Bereiche sind bereits politisch abgeschlossen, technische Fragen bleiben“, erklärte die stellvertretende Ministerpräsidentin. „Es bleiben Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes über nationale Minderheiten.“
Stefanischynas Einschätzung nach wird das ukrainische Parlament bis dahin ein Gesetz über den Werbemarkt in der Ukraine verabschieden. Dies werde es Kyjiw ermöglichen, die von Brüssel bestimmten Kriterien in Sachen Medienreform zu erfüllen.
Zudem sei ein Leiter des Nationalen Büros für Korruptionsbekämpfung ernannt worden. „Das Konzept für die Reform der Strafverfolgungsbehörden wurde ausgearbeitet und muss durch den Beschluss des Präsidenten genehmigt werden. Der Prozess der Auswahl der Mitglieder der Expertenberatungsgruppe wird abgeschlossen sein. Damit sind wir dabei, den Bereich zur Korruptionsbekämpfung, Strafverfolgung und Justiz zu schließen“, sagte sie.
Stefanischyna ist auch zuversichtlich, was die positive Bewertung der Reform des Systems zur Auswahl der Richter des Verfassungsgerichts angeht.
Allerdings wird die Ukraine das siebte Mitglied der Beratenden Expertengruppe (DGE) nicht ernennen, wie ursprünglich von der Venedig-Kommission empfohlen.
Stattdessen wird die Ukraine andere Änderungen am Auswahlverfahren vornehmen, die den internationalen Experten das Recht geben, die Auswahl gemeinsam zu blockieren, wenn sie mit den ukrainischen Kollegen nicht einverstanden sind.
„Wir haben keine rechtliche Grundlage für einen siebten Experten gefunden“, sagte Stefanischyna.
„Wir haben mit der Venedig-Kommission und der Europäischen Kommission verhandelt und uns darauf geeinigt, dass das Auswahlmodell für die Verfassungsrichter auf den Modellen basiert, die für andere Justizorgane, wie den Obersten Justizrat, verwendet werden. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs mit vier Stimmen getroffen“, erklärte sie.
Laut der stellvertretenden Premierministerin wird dieser Ansatz von der Europäischen Kommission unterstützt: „Wir haben uns mit der Europäischen Kommission geeinigt und werden weiter darüber sprechen, wie wir den Wettbewerb – voraussichtlich Ende April – starten können.“
[Bearbeitet von Alexandra Brzozowski/Zoran Radosavljevic]