EU-Beitritt: Ukraine reformiert Auswahl von Verfassungsrichtern

Das ukrainische Parlament (Werchowna Rada) hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Auswahlverfahrens der Verfassungsrichter verabschiedet. Dies ist notwendig, um die Kriterien der Europäischen Kommission für den Beitritt der Ukraine in die EU zu erfüllen.

European Pravda mit EURACTIV
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Die Reform des Auswahlsystems für Verfassungsrichter ist eines der sieben Kriterien der Europäischen Kommission, deren Erfüllung für eine weitere Annäherung an die EU notwendig ist. [<a href="https://www.shutterstock.com/de/g/Oleh+Dubyna" target="_blank" rel="noopener">shutterstock/Oleh Dubyna</a>]

Das ukrainische Parlament hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Auswahlverfahrens der Verfassungsrichter verabschiedet. Dies ist notwendig, um die Kriterien der Europäischen Kommission für den Beitritt der Ukraine in die EU zu erfüllen.

Dies berichtete der Abgeordnete Jaroslaw Scheleznjak in seinem Telegramm-Kanal, laut European Pravda.

Für die Verabschiedung des Gesetzes stimmten 293 Volksdeputierte.

„Eine wichtige Initiative zur europäischen Integration. Die Erfüllung der ersten Empfehlung der Europäischen Kommission zur Mitgliedschaft der Ukraine in der EU“, schreibt er.

Ihm zufolge enthält das Dokument unter anderem eine Norm, welche die Rolle internationaler Institutionen bei der Auswahl stärkt.

„Wenn das beratende Expertengremium aufgrund der gleichen Anzahl von Ja- und Nein-Stimmen keine Entscheidung treffen kann, wird eine zweite Abstimmung durchgeführt,“ heißt es im Gesetzentwurf.

„Bei gleicher Anzahl von Ja- und Nein-Stimmen während einer solchen wiederholten Abstimmung sind die Stimmen von drei Mitgliedern des Expertenbeirats, von denen mindestens zwei von internationalen Organisationen oder der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht vorgeschlagen werden, ausschlaggebend“, heißt es weiter.

Der Gesetzentwurf wurde am 12. Juni in erster Lesung verabschiedet, zwei Tage nachdem die Venedig-Kommission ihre Bewertung abgegeben hatte.

In ihrer Entscheidung bedauerte die Kommission, dass ihre Empfehlung, ein siebtes Mitglied in das beratende Expertengremium aufzunehmen, nicht umgesetzt worden war. Sie begrüßte jedoch die „bedeutenden Verbesserungen“, die als Reaktion auf ihre wichtigsten Empfehlungen vorgeschlagen wurden.

Die Reform des Auswahlsystems für Verfassungsrichter ist eines der sieben Kriterien der Europäischen Kommission, deren Erfüllung für eine weitere Annäherung an die EU notwendig ist.

Am 9. Juni legten die G7-Botschafter der Ukraine wichtige Empfehlungen zur Stärkung der Antikorruptionsinstitutionen und zur Reform des Justizwesens vor, wovon eine die Einführung von Gesetzen zur transparenten Auswahl von Richtern des ukrainischen Verfassungsgerichts betrifft.

[Bearbeitet von Kjeld Neubert]