EU beschließt einheitliches Ladegerät
Das Europäische Parlament hat sich am Dienstag (4. Oktober) im Plenum mehrheitlich für den Gesetzesvorschlag für einheitliche Ladegeräte ausgesprochen. Demnach müssen alle in der EU verkauften Mobiltelefone, Tablets und Kameras bis Ende 2024 mit einem USB-Typ-C-Ladeanschluss ausgestattet sein.
Das Europäische Parlament hat sich am Dienstag (4. Oktober) im Plenum mehrheitlich für den Gesetzesvorschlag für einheitliche Ladegeräte ausgesprochen. Demnach müssen alle in der EU verkauften Mobiltelefone, Tablets und Kameras bis Ende 2024 mit einem USB-Typ-C-Ladeanschluss ausgestattet sein.
Ab Frühjahr 2026 wird die Verpflichtung auch für Laptops gelten.
Das Gesetz wird alle Unternehmen, insbesondere Apple, das seinen eigenen Lightning-Anschluss zum Aufladen von iPhones verwendet, dazu zwingen, sich anzupassen.
“Heute ist ein großer Tag für die Verbraucher, ein großer Tag für unsere Umwelt,” so Alex Agius Saliba, der Berichterstatter des Dossiers, am Dienstag im Plenum.
Das neue Gesetz, das als Änderung der Funkanlagenrichtlinie von 2014 angenommen wurde, ist Teil der Bemühungen der EU, den Elektroschrott zu reduzieren und Verbraucher:innen eine einfache und nachhaltigere Nutzung ihrer Elektrogeräte zu ermöglichen.
In den Anwendungsbereich fallen auf Drängen des Europäischen Parlaments zudem E-Reader, Tastaturen, Computermäuse, mobile Navigationssysteme und Ohrstöpsel. Auch Ladegeräte für Kopfhörer, Headsets, tragbare Spielkonsolen und Lautsprecher werden harmonisiert.
“Nach mehr als einem Jahrzehnt wird das einheitliche Ladegerät für mehrere elektronische Geräte endlich Realität in Europa. Und hoffentlich können wir auch den Rest der Welt inspirieren,” so äußerte Saliba seine Ambitionen.
Das EU-Parlament hatte diese Maßnahme seit langem gefordert. Auch wenn von den über 30 verschiedenen Ladegeräten für Mobiltelefone vor 10 Jahren nun nur noch drei auf dem Markt sind, konnte sich die Industrie aber nicht auf eine freiwillige Lösung einigen.
Deswegen hat die EU-Exekutive sich entschieden, doch härter durchzugreifen und am 23. September 2021 die Gesetzgebung vorgeschlagen. Das EU-Parlament, der Rat und die Kommission einigten sich am 7. Juni auf eine gemeinsame Lösung, die heute angenommen wurde.
Die Standardisierung soll nun jedes Jahr Tausende von Tonnen E-Müll einsparen, die Verwendung alter Elektronik erleichtern und unnötige Kosten reduzieren. Denn jährlich werden in Europa etwa 11,000 Tonnen Elektroschrott produziert, weil Ladegeräte weggeworfen werden.
„Dies bedeutet Einsparungen von mindestens 250 Millionen Euro pro Jahr“, sagte Margrethe Vestager, EU-Kommissarin für Wettbewerb.
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Konsument:innen die Wahl haben werden, ob sie ein Gerät mit oder ohne Ladegerät kaufen wollen. Die Gesetzgebung wirkt jedoch nicht rückwirkend, was bedeutet, dass die Nutzer:innen nicht gezwungen werden, ihre derzeit benutzten Ladegeräte zu entsorgen.
Die Kommission wird die Liste auch regelmäßig um neue Produkte erweitern, die bisher noch nicht in den Geltungsbereich aufgenommen wurden.
Als „zukunftssichere Lösung“ bezeichnete Saliba, dass die Kommission in den nächsten 24 Monaten auch für drahtlose Technologien entsprechende Standards entwickeln werde, „sodass wir uns keine Hintertüren offen halten“.
Dies sei ein großer Unterschied des aktuellen Gesetzestexts im Vergleich mit dem ersten Entwurf der Kommission.
Der nächste Schritt ist die formelle Genehmigung durch den Umweltrat am 24. Oktober und danach die Unterzeichnung durch die Mitgesetzgeber im November, gefolgt von der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.
Bearbeitet von Oliver Noyan.