Kommission prüft Fusion zwischen Orange und MasMovil
Die europäische Wettbewerbsbehörde hat am Montag (3. April) eine zweite Untersuchungsphase eingeleitet, um zu prüfen, ob die Fusion zwischen Orange und MasMovil in Spanien gegen die EU-Fusionskontrollverordnung verstößt und somit den Wettbewerb einschränke.
Die europäische Wettbewerbsbehörde hat am Montag (3. April) eine zweite Untersuchungsphase eingeleitet, um zu prüfen, ob die Fusion zwischen Orange und MasMovil in Spanien gegen die EU-Fusionskontrollverordnung verstößt und somit den Wettbewerb einschränke.
Die Untersuchung wird als Testfall dafür angesehen, ob die Europäische Kommission beabsichtigt, eine weniger strenge Linie bei Fusionen im Telekommunikationssektor zu verfolgen. Dies kommt, nachdem die großen Betreiber eine Konsolidierung gefordert haben.
Die beiden Telekommunikationsunternehmen sind der zweit- und viertgrößte Mobilfunkbetreiber auf dem spanischen Markt. Die im Juli 2022 angekündigte Fusion würde sie zum bedeutendsten Akteur auf dem spanischen Markt machen, noch vor dem bisherigen Marktführer Telefonica.
Mit anderen Worten: Durch die Fusion würde die Zahl der Netzbetreiber von vier auf drei sinken. Damit würde ein bedeutender Konkurrent wegfallen, was, wie die Kommission befürchtet, zu höheren Preisen und schlechteren Dienstleistungen für die spanischen Verbraucher führen könnte.
Als Reaktion auf die Nachricht erklärte Orange, dass sie die Kommission über die Vorteile der Transaktion informieren werden.
„Diese Transaktion ist sowohl für die spanischen Verbraucher als auch für den Telekommunikationssektor von Vorteil, da sie die nachhaltige Einführung von 5G und Glasfaser in größerem Umfang in einem wettbewerbsintensiven Markt sicherstellen wird.“
Vorläufige Bedenken
In der ersten Phase der EU-Fusionsuntersuchung wurden mehrere erste Bedenken geäußert: Der Zusammenschluss zweier enger Konkurrenten könnte sich auf das Einzelhandelsangebot von Mobilfunkdiensten und den Zugang zu Festnetzbreitband auswirken. Außerdem könnten verstärkt Bündelangeboten zwischen Festnetz- und Mobilfunkdiensten entstehen.
Die Kommission befürchtet, dass das aus der Fusion hervorgehende Unternehmen die Mittel und den Anreiz hätte, den Zugang zu seinen Mobilfunknetzen auf virtuelle Betreiber zu beschränken. Dabei handelt es sich um Telekommunikationsunternehmen, die keine eigene Netzinfrastruktur besitzen, sondern über kommerzielle Vereinbarungen mit Netzbetreibern darauf zugreifen.
Virtuelle Mobilfunkbetreiber sind in der Regel flexibler und können billigere Mobilfunkdienste anbieten als die herkömmlichen Betreiber. Eine Einschränkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit würde daher unweigerlich zu einem geringeren Angebot für Nutzer mit niedrigerem Einkommen und zu höheren Preisen führen.
„Wir wollen sicherstellen, dass die spanischen Verbraucher weiterhin von erschwinglichen und qualitativ hochwertigen Telekommunikationsdiensten profitieren können, auch von virtuellen Betreibern, die einen wettbewerbsfähigen Zugang zu Fest- und Mobilfunknetzen auf Vorleistungsebene benötigen, um ihre Dienste auf den Telekommunikationsmärkten für Endkunden anbieten zu können“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Der Orange-MasMovil-Fall ist nicht nur für Spanien relevant. Er könnte als Testfall für den gesamten europäischen Telekommunikationsmarkt dienen, in dem die großen Netzbetreiber auf eine stärkere Konsolidierung des Sektors drängen. Dieser sei ihrer Meinung nach von einem übermäßigen Wettbewerb geplagt, der zu niedrigen Gewinnmargen führt und keinen Anreiz für Investitionen bietet.
Breiterer Kontext
Im Jahr 2016 blockierte die EU-Wettbewerbsbehörde eine ähnliche Fusion in Großbritannien zwischen Three und O2, einer Tochtergesellschaft der spanischen Telefonica. Dies mit der Begründung, dass ein Zusammenschluss von vier bis drei Mobilfunkanbietern die Marktdynamik verändern würde, insbesondere im Hinblick auf den Wettbewerbsdruck auf Nutzer mit geringerem Einkommen.
Die Entscheidung der Kommission wurde vom Gericht der EU gekippt, wogegen die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof Berufung einlegte. Das endgültige Urteil liegt noch nicht vor, aber der Generalanwalt, ein einflussreicher Rechtsberater des Gerichtshofs, hat sich in seiner Stellungnahme weitgehend auf die Seite der Kommission gestellt.
Seitdem hat sich die Situation jedoch geändert, denn die EU hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis Ende 2030 flächendeckende Netze mit hoher Kapazität zu schaffen. Gleichzeitig üben die nationalen Regierungen zunehmend Druck auf die Mobilfunkbetreiber aus, um die kostspielige Einführung von 5G zu beschleunigen.
„Wenn die Fusion genehmigt wird, könnte sie eine Reihe ähnlicher Fusionen im Mobilfunkbereich in ganz Europa auslösen. Das bedeutet, dass der Druck groß ist: Die Kommission könnte entscheiden, dass die Fusion dazu beitragen würde, den 5G- und Glasfaserausbau in Spanien zu beschleunigen. Aber wenn sie sich irrt, dann werden nur die Aktionäre der Unternehmen gewinnen“, sagte Zach Meyers, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Centre for European Reform, gegenüber EURACTIV.
Für Meyers könnten die Chancen gegen die Fusion stehen, da Preiserhöhungen während einer rasanten Inflation besonders unpopulär sein könnten. Jüngste Äußerungen von Binnenmarktkommissar Thierry Breton deuten darauf hin, dass er grenzüberschreitende Fusionen eher unterstützen würde als inländische.
Gleichzeitig hat Vestager immer wieder betont, dass nicht die Konsolidierung, sondern Wettbewerb Innovation vorantreiben würde. Seit ihrem Amtsantritt im Jahr 2015 wurden praktisch alle Fusionen von vier bis drei Mobilfunkanbietern blockiert, außer in den Niederlanden, wo das daraus resultierende Unternehmen weiterhin der drittgrößte Betreiber blieb.
Nach Ansicht des Telekommunikationsrechtsexperten Innocanzo Genna könnten die anfänglichen Bedenken der Kommission jedoch ein Zeichen für einen veränderten Ansatz sein, wonach der Wettbewerb auf einem Mobilfunkmarkt nicht anhand der Anzahl der Betreiber, sondern anhand des Vorhandenseins eines wettbewerbsfähigen Großhandelsmarktes beurteilt wird.
Die Europäische Kommission hat bis zum 21. August 2023 Zeit, um ihre Entscheidung zu treffen.