EU-Gericht bestätigt Verbot von Russia Today

Das Gericht der Europäischen Union hat am Mittwoch (27. Juli) den Antrag auf Aufhebung der Sanktionen gegen Russia Today (RT) France, das nach der russischen Aggression gegen die Ukraine verboten wurde, abgelehnt.

EURACTIV.com
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Die EU hat heute, am 1. März 2022, Wirtschaftssanktionen gegen Russland beschlossen. [[T. Schneider/Shutterstock]]

Das Gericht der Europäischen Union hat am Mittwoch (27. Juli) den Antrag auf eine Aufhebung der Sanktionen gegen Russia Today (RT) France, das nach der russischen Aggression gegen die Ukraine verboten wurde, abgelehnt.

Eine Woche nach dem Ausbruch der russischen Invasion in der Ukraine am 24. Februar verhängten die EU-Länder Wirtschaftssanktionen gegen Russia Today und Sputnik, zwei von Moskau kontrollierte Nachrichtensender, die beschuldigt werden, Kriegspropaganda zu verbreiten, um die westlichen Maßnahmen zu untergraben.

EU-Beamt:innen bezeichneten die Maßnahme zwar nicht als Verbot, da die russischen Journalist:innen weiterhin auf europäischem Gebiet arbeiten durften, aber es war ihnen nicht gestattet, ihre Arbeit zu veröffentlichen.

Die Entscheidung wurde von RT France, einem der europäischen Ableger des Mediennetzwerks, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union angefochten, mit der Begründung, dass die fraglichen Sanktionen gegen das Recht auf Verteidigung, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf unternehmerische Betätigung und den Grundsatz der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verstoßen.

RT France bestritt, dass der EU-Rat, die Institution, die die Mitgliedstaaten vertritt, überhaupt befugt sei, solche Rechtsakte zu erlassen, da die Medienregulierung in den Händen einer unabhängigen Behörde liege, gerade um eine Politisierung derartiger Angelegenheiten zu vermeiden.

Das am Mittwoch (27. Juli) verkündete Urteil erkennt an, dass der EU-Rat im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik über einen erheblichen Ermessensspielraum verfügt.

Das Gericht befand, dass die Entscheidung in diesem Fall gerechtfertigt sei, da Russland mit dem Angriff auf die Ukraine gegen das Völkerrecht verstoßen habe und die fraglichen Medien als Unterstützer der russischen Aggression angesehen werden könnten.

Die Tatsache, dass die französische Medienbehörde Arcom nicht gegen den russischen Sender vorging, hinderte den EU-Rat nicht daran, die fraglichen restriktiven Maßnahmen zu ergreifen. Ganz im Gegenteil: Die gleichzeitige Verhängung des Verbots gegen die gesamte RT-Gruppe war ein weiterer Grund, auf EU-Ebene tätig zu werden.

Außerdem stellte das Gericht fest, dass der EU-Rat aufgrund der extremen Dringlichkeit der Umstände das Recht von RT auf Anhörung nicht verletzt habe. Ebenso rechtfertigten die äußeren Gegebenheiten die vorübergehende Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, ohne diesen Grundsatz zu gefährden.

Das Gericht stützte sich bei seinen Erwägungen insbesondere auf zwei legitime Ziele, die die Staats- und Regierungschefs der EU verfolgten: den Schutz der Ordnung und Sicherheit der Union vor systemischer Propaganda und die Ausübung von Druck auf die russischen Behörden, die Feindseligkeiten gegen die Ukraine einzustellen.

Die Richter wiesen darauf hin, dass RT France keine ausgewogene Behandlung der Kriegsberichterstattung nachweisen konnte, sondern vor dem Angriff zu einer Destabilisierungspolitik gegenüber der Ukraine beitrug und militärische Aggression rechtfertigte, wodurch die Sicherheit Europas untergraben wurde.

Die Maßnahmen wurden daher als verhältnismäßig angesehen und verletzten nicht das Recht von RT France, seine Geschäfte zu führen, da sie vorübergehend und reversibel sind. Der Fernsehsender kündigte an, er werde gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

Der russische Pressesprecher Dmitri Peskow bezeichnete die Reaktion auf das Verbot als „extrem negativ“ und kündigte Vergeltungsmaßnahmen gegen europäische Medien an, die in Russland tätig sind.

Die Sanktionen gegen die Medien bleiben zwar in Kraft, doch Expert:innen stellen ihre Wirksamkeit infrage.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]