EU einigt sich auf Reduzierung von Nachhaltigkeitsauflagen für Unternehmen
Jörgen Warborn, der Verhandlungsführer der EVP für das Parlament, begrüßte das Ergebnis. „Wir liefern tatsächlich beim Green Deal. Bisher gab es ‚green‘, aber keinen ‚deal‘“.
Nach monatelangem Druck aus der Wirtschaft haben Europäisches Parlament und Rat am Dienstagmorgen einen Kompromiss zur Reduzierung von Unternehmensanforderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung erzielt – nach mehr als siebenstündigen Verhandlungen.
Die Einigung geht bei der Entlastung der Unternehmen weiter als ursprünglich von der EU-Kommission vorgeschlagen, bleibt jedoch hinter dem weitreichenden Rückbau zurück, den eine rechtsgerichtete Parlamentsmehrheit im vergangenen Monat beschlossen hatte.
Jörgen Warborn, der Verhandlungsführer der EVP für das Parlament, begrüßte das Ergebnis. „Wir liefern tatsächlich beim Green Deal. Bisher gab es ‚green‘, aber keinen ‚deal‘“, sagte er. „Das ist ein Gewinn für die Wettbewerbsfähigkeit und ein Gewinn für Europa.“
Seine wichtige Verbündete in der Sache, Pascale Piera von der rechtsextremen Fraktion Patriots of Europe, zog eine völlig andere Bilanz und interpretierte das Ergebnis als Todesstoß für den Green Deal. Durch die Streichung der Pflicht für Unternehmen, Klimatransitionspläne zu verabschieden, „ist es uns gelungen, das zentrale Symbol des Green Deal zu Fall zu bringen – und das ist zwangsläufig ein Schub für die Wirtschaft“, sagte sie gegenüber Euractiv.
Unter dem Druck von Wirtschaftsverbänden hatte die Kommission einen teilweisen Rückbau im Rahmen ihres ersten „Omnibus“-Pakets vorgeschlagen. Doch bei dem Bruch der ‚Brandmauer‘ in Brüssel schloss sich die konservative Europäische Volkspartei den Rechtsaußen-Parteien an und forderte einen deutlich engeren Anwendungsbereich.
Mehr „Corporate“, weniger Nachhaltigkeit
Die im vergangenen Jahr verabschiedeten EU-Regeln verpflichten große Unternehmen im Rahmen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen (CSDDD) zu menschenrechtlicher und ökologischer Sorgfalt entlang ihrer gesamten Geschäftstätigkeit und Lieferketten.
Parallel dazu verpflichtet die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) große und börsennotierte Unternehmen, detaillierte Informationen zu ihren Umwelt-, Sozial- und Governance-Auswirkungen offenzulegen – einschließlich ihrer Klimastrategie und Übergangspläne.
Nach der vorläufigen Einigung gilt die Sozial- und Umweltberichterstattung künftig nur für EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von über 450 Millionen Euro – im Vergleich zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag, der bei 50 Millionen Euro lag. Die dänische Ratspräsidentschaft schätzt, dass die neuen Schwellenwerte mehr als 85 Prozent der Unternehmen ausnehmen, die sonst unter die CSRD gefallen wären.
Auch bei der Sorgfaltspflicht werden die Schwellen deutlich angehoben: Statt wie bisher für Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mindestens 450 Millionen Euro Umsatz soll die Pflicht künftig nur noch Unternehmen treffen, die mehr als 5.000 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro haben.
Im Einklang mit der Position des Parlaments werden verpflichtende Klimatransitionspläne vollständig gestrichen.
Das Europäische Parlament dürfte den Kompromiss kommenden Dienstag in einer Abstimmung formal bestätigen. Die EU-Botschafter werden das Dossier bereits im Laufe dieser Woche prüfen und eine Entscheidung treffen.
(jl)