EU-Gericht kippt Rechtsgrundlage für Italiens Albanien-Abkommen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Italiens Abkommen mit Albanien zur Auslagerung von Asylverfahren für rechtswidrig erklärt – und damit das millionenschwere Vorzeigeprojekt der Regierung Meloni ins Wanken gebracht.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Italiens Abkommen mit Albanien zur Auslagerung von Asylverfahren für rechtswidrig erklärt – und damit das millionenschwere Vorzeigeprojekt der Regierung Meloni ins Wanken gebracht.
Im Kern geht es um die Einstufung sogenannter „sicherer Herkunftsstaaten“ – Staaten, die nach italienischer Auffassung keine Risiken für rückgeführte Asylbewerber darstellen.
Nach dem am Freitag veröffentlichten Urteil müssen solche Einstufungen in nationalem Recht verankert und einer gerichtlichen Kontrolle unterworfen sein. Zudem könne ein Staat nicht als „sicher“ gelten, wenn er nicht allen Menschen innerhalb seiner Grenzen „ausreichenden Schutz“ biete.
Das Urteil folgt auf Vorlagefragen des Tribunals in Rom zur Rechtmäßigkeit der Inhaftierung von Migranten, die im Mittelmeer gerettet und anschließend nach Albanien gebracht wurden. Unter ihnen befanden sich zahlreiche Menschen aus Ägypten und Bangladesch – Staaten, die die italienische Regierung einseitig als sicher eingestuft hatte.
Der EuGH stellte zudem klar, dass seine Entscheidung im Rahmen der aktuellen Rechtslage gilt und solange bindend bleibt, bis der neue EU-Migrations- und Asylpakt im Juni 2026 in Kraft tritt.
Die künftige Regelung wird es Mitgliedstaaten ermöglichen, Staaten grundsätzlich als sicher einzustufen, jedoch mit Ausnahmen für klar identifizierbare Personengruppen. Die Richter betonten allerdings, dass der europäische Gesetzgeber das Inkrafttreten vorziehen könnte.
Regierungschefin Giorgia Meloni reagierte mit scharfen Worten. In einer Stellungnahme sprach ihr Büro von einem „überraschenden“ Urteil und warf den europäischen Richtern Kompetenzüberschreitung vor: „Einmal mehr beansprucht die Justiz – diesmal auf EU-Ebene – Befugnisse, die ihr nicht zustehen, auf Kosten politischer Verantwortung.“
Meloni kündigte zugleich an, an ihrem Kurs festzuhalten: „Für die verbleibenden zehn Monate bis zum Inkrafttreten des EU-Migrationspakts wird die italienische Regierung jede technische und rechtliche Möglichkeit prüfen, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.“
Der italienische Richterverband ANM wies Melonis Vorwürfe der Einmischung zurück, wie nationale Medien berichteten.
„Niemand hat gegen die Regierung agiert“, sagte ANM-Präsident Cesare Parodi. „Italienische Richter haben eine Auslegung vorgenommen, die nun vom Europäischen Gericht bestätigt wurde. Das ist eine Tatsachenfrage, keine politische.“
(cs, jl)