EU-Gerichtshof bestätigt Rückerstattungsrechte von Flugpassagieren [DE]

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Fluggastrechte, die Ausgleichszahlungen im Fall von Annullierungen oder Verspätungen von Flügen vorsehen, für rechtmäßig erklärt, nachdem einige Fluggesellschaften gegen die neue Verordnung geklagt hatten.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Fluggastrechte, die Ausgleichszahlungen im Fall von Annullierungen oder Verspätungen von Flügen vorsehen, für rechtmäßig erklärt, nachdem einige Fluggesellschaften gegen die neue Verordnung geklagt hatten.

Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag, 10. Januar, eine Klage von Fluggesellschaften gegen die EU-Verordnung über Fluggastrechte aus dem Jahr 2004 zurückgewiesen. Die Verordnung gibt Passagieren das Recht auf Wiedergutmachung im Fall von Annullierung von Flügen, großen Verspätungen und Nichtbeförderung.     

Die Kläger, die International Air Carrier Association (IATA) und der Verband europäischer Billigflieger (ELFAA), äußerten sich „enttäuscht“ über das Urteil. IATA hält die Verordnung für „unklar und nicht unausführbar“ und würde „erhebliche zusätzliche Kosten für die Fluggesellschaft verursachen“. ELFAA zufolge habe die Verordnung keine Auswirkungen auf Verspätungen und Annullierungen im Luftverkehr, da diese vor allem auf schlechte Wetterlagen zurückzuführen seien. 

Im Fall der Annullierung müssen die Fluggesellschaften den Passagieren die Wahl zwischen Erstattung der Flugticketkosten und anderweitiger Beförderung geben. Die Höhe von Ausgleichszahlungen ist von der Entfernung zum Reiseziel abhängig. Außerdem sind die Unternehmen verpflichtet, Betreuungsleistungen (etwa Mahlzeiten, Unterkunft und Telefongespräche) anzubieten. Bei Verspätungen von mehr als fünf Stunden haben die Fluggäste Anspruch auf Erstattung. 

EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot hat das Urteil begrüßt. Er hat Vertreter zuständiger Behörden der Mitgliedstaaten zu einem Treffen in Brüssel (am 17. Februar) eingeladen, um mögliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Vorschriften zu besprechen.