EU-Gerichtshof könnte Parallelhandel auf dem Arzneimittelmarkt begrenzen
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs vertritt die Auffassung, dass Verkaufsquoten zur Begrenzung des Parallelhandels aufgrund der besonderen Gegebenheiten des Arzneimittelmarkts rechtlich sind.
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs vertritt die
Auffassung, dass Verkaufsquoten zur Begrenzung
des Parallelhandels aufgrund der besonderen Gegebenheiten des
Arzneimittelmarkts rechtlich sind.