EU-Justizkommissar warnt vor Konsequenzen wegen Musk-Weidel-Livestream
Elon Musks Plattform X könnte Ärger mit der EU-Kommission bekommen: Grund ist die mögliche bevorzugte Bewerbung eines Livestreams mit AfD-Chefin Alice Weidel. EU-Justizkommissar Michael McGrath kündigte an, mögliche Verstöße gegen EU-Regeln zu prüfen.
Elon Musks Plattform X könnte Ärger mit der EU-Kommission bekommen: Grund ist die mögliche bevorzugte Bewerbung eines Livestreams mit AfD-Chefin Alice Weidel. EU-Justizkommissar Michael McGrath kündigte an, mögliche Verstöße gegen EU-Regeln zu prüfen.
Musk führte am Donnerstagabend (9. Januar) ein Interview mit Weidel, das live auf X – der von ihm betriebenen Online-Plattform – übertragen wurde.
McGrath erläuterte gegenüber RTÉ News, dass X möglicherweise gegen das EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) verstoßen habe, wenn die Plattform den Livestream durch ihre Algorithmen so beworben hat, dass Weidel und ihre Partei Alternative für Deutschland (AfD/ESN) bei den kommenden Bundestagswahlen einen unfairen Vorteil erhielten.
Das bloße Livestreaming des Gesprächs stelle jedoch keinen Verstoß dar, ergänzte McGrath. „Es geht darum, ob bestimmte Inhalte auf unfaire Weise verstärkt werden.“
Das Gesetz über digitale Dienste verpflichtet große Online-Plattformen wie X dazu, verschiedene „systemische Risiken“ zu managen, die sich aus der Nutzung ihrer Dienste ergeben. Dazu zählen auch „alle tatsächlichen oder vorhersehbaren negativen Auswirkungen auf den zivilgesellschaftlichen Diskurs und Wahlprozesse“. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes einer Plattform.
Die Lektion von Breton
EU-Beamte betonten in dieser Woche, dass die Live-Übertragung des Gesprächs zwischen Musk und Weidel für sich genommen keinen Verstoß gegen den DSA darstellte.
Die EU-Kommission geriet jedoch im August in eine peinliche Lage, als der damalige EU-Industriekommissar Thierry Breton Musk vor dem Gesetz warnte. Dies geschah, bevor Musk während der US-Präsidentschaftswahlen im vergangenen Jahr ein Gespräch mit Donald Trump live übertrug.
Bretons Eingreifen erweckte den Eindruck, die EU mische sich in die US-Wahl ein und versuche, die Meinungsfreiheit dort einzuschränken. Breton hatte die Angelegenheit laut EU-Beamten weder mit anderen Kommissaren noch mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen abgestimmt, bevor er Musk kontaktierte.
Musk sagte daraufhin zu Breton: „F*ck dich ins eigene Gesicht!“
Diesmal gestaltete sich die Situation anders, da Weidel in einem EU-Mitgliedstaat kandidiert. Dennoch betonten McGrath und andere EU-Beamte, dass entscheidend sei, wie X das Interview zwischen Musk und Weidel beworben hat – nicht der Inhalt des Livestreams.
„Wir müssen einerseits die Meinungsfreiheit schützen, die ein grundlegendes Recht ist, andererseits aber sicherstellen, dass sehr große Online-Plattformen ihre mächtigen Werkzeuge nicht nutzen, um bestimmte Botschaften zu verstärken und so Wahlergebnisse zu beeinflussen.“
Auf einer Pressekonferenz am Mittwoch erklärte EU-Kommissionssprecher Thomas Reignier, er wisse nicht, ob das DSA-Durchsetzungsteam der Kommission den Livestream verfolgt habe.
Als EU-Justizkommissar ist Michael McGrath nicht direkt für die Durchsetzung dieses Gesetzes verantwortlich; diese Aufgabe obliegt der EU-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, Henna Virkkunen.
McGrath wird jedoch für das geplante „Demokratieschild“ zuständig sein – einen Gesetzesentwurf, der die Einflussnahme aus dem Ausland auf Wahlen in Europa verhindern soll.
[Bearbeitet von Martina Monti/Jeremias Lin]