EU kämpft um eigene Rolle in der Einwanderungspolitik

Am Dienstag (25. Oktober) diskutierte der Innenausschuss des EU-Parlaments über ein Gesetzespaket zur Fachkräfteeinwanderung, das Europa attraktiver für hochqualifizierte Migrant:innen aus aller Welt machen soll.

Euractiv.de
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Der Bausektor ist einer der von der EU identifizierten Sektoren mit Fachkräftemangel. [<a href="https://www.shutterstock.com/de/g/74Oleg" target="_blank" rel="noopener">74Oleg/Shutterstock</a>]

Am Dienstag (25. Oktober) diskutierte der Innenausschuss des EU-Parlaments über ein Gesetzespaket zur Fachkräfteeinwanderung, das Europa attraktiver für hochqualifizierte Migrant:innen aus aller Welt machen soll.

Der zunehmende Fachkräftemangel rückt die Relevanz qualifizierter Einwanderung in den Mittelpunkt. Auch die EU will ihre Regeln zur Fachkräfteeinwanderung überarbeiten und kämpft dabei auch um ihre eigene Rolle.

Ein von der EU-Kommission vorgeschlagenes Gesetzespaket überarbeitet bestehende EU-Gesetze zu langfristigen Auftenthaltsgenehmigungen und der sogenannten „kombinierten Erlaubnis“ zum Leben und Arbeiten in der EU.

Derzeit leben 23 Millionen Menschen mit einer nicht-EU Staatsbürgerschaft legal in der EU. 10 Millionen dieser Menschen hätten eine langfristige oder permanente Aufenthaltsgenehmigung, „aber bisher halten nur 3 Millionen eine langfristige Auftenhaltserlaubnis der EU“, sagte Beate Gminder, Vize-Generaldirektorin für Migrationspolitik bei der Europäischen Kommission, den EU-Abgeordneten.

„Also haben wir 7 Millionen Menschen, die nur eine nationale Genehmigung besitzen“, so Gminder weiter. Mit dem Vorschlag der EU-Kommission würde nun sichergestellt, dass Besitzer:innen einer EU-Aufenthaltsgenehmigung dieselben Rechte erhalten wie Besitzer:innen nationaler Aufenthaltsgenehmigungen.

EU-Aufenthaltsgenehmigung mit nationaler Genehmigung gleichstellen

Besitzern und Interessierten einer langfristigen EU-Aufenthaltsgenehmigung würde zudem erleichtert, von einem EU-Staat in einen anderen zu ziehen. Um den Status zu bekommen, müssen sich Bürger:innen von Drittstaaten bisher fünf Jahre legal in einem EU-Mitgliedsstaat aufgehalten haben. Künftig können diese fünf Jahre durch Aufenthalte in verschiedenen Mitgliedsstaaten kombiniert werden. Auch nach Erhalt der Genehmigung würde ein Umzug von einem EU-Land in ein anders künftig leichter.

Allerdings wird das Ausmaß der Auswirkungen der neuen Regelung von manchen Experten in Zweifel gezogen.

Menschen aus Nicht-EU-Ländern, die mit einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung in der EU leben, würden weniger häufig in andere EU-Länder ziehen als EU-Staatsbürger selbst, sagte Jonathan Chaloff, Migrationsexperte der OECD der als Sachverständiger zu der Debatte eingeladen war.

Dies liege daran, dass sie in ihr „Humankapital investiert“ hätten, etwa eine neue Sprache gelernt, was sich bei einem Umzug in ein anderes EU-Land nicht mehr auszahlen würde.

Wichtig sei zudem, dass die Regeln für langfristige Aufnahmegenehmigungen mit den nationalen Regeln zur Einbürgerung abgestimmt werden. „Das Ziel vieler Migrant:innen ist die Einbürgerung“, betonte Chaloff.

Der Volt-Abgeordnete Damian Boeselager führt die geringere Mobilität von Nicht-EU-Bürger:innen jedoch auf den Umstand zurück, dass legale Möglichkeiten dazu bisher fehlten. „Vielleicht müssen wir sie in die Lage versetzen“, das EU-Land zu wechseln, antwortete er Chaloff.

Renew-Fraktion will „Spurwechsel“ auch in der EU

Ebenfalls schlägt die Kommission vor, dass Anträge für die „kombinierte Erlaubnis“ aus Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung vereinfacht und die Fristen verkürzt werden sollen. Auch könnten Arbeitnehmer:innen mit diesem Status künftig ihren Arbeitsplatz während des Aufenthalts wechseln, was der Ausbeutung durch Arbeitgeber:innen entgegenwirken soll. Bisher war die Erlaubnis an einen festen Arbeitsplatz gebunden.

Der liberalen Fraktion Renew Europe, der auch die deutsche FDP angehört, gehen die Vorschläge nicht weit genug. Sie fordert, dass es künftig möglich sein soll, aus dem Asyl- oder Flüchtlingsstatus in den Status eines Einwanderers mit kombinierter Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis wechseln zu können.

„Wir sollten uns nicht nur angucken, welche Leute in die Union kommen wollen, sondern wir müssen uns auch mit denen auseinandersetzen, die schon in der Union leben, aber keine Arbeitsgenehmigung haben“, sagte der FDP-Abgeordnete Jan-Christoph Oetjen in der Debatte. Er werde einen Änderungseintrag dazu einbringen.

Das Gesetzespaket der EU-Kommission mache hierzu keine Vorschläge, da es sich um eine nationale Befugnis handele, stellte Gminder klar. „Dies ist eine Debatte, die in den Mitgliedsstaaten geführt werden muss“, sagte sie.

Ein Vorschlag zu einem solchen „Spurwechsel“ auf nationaler Ebene ist auch Teil des Ampel-Koalitionsvertrages, ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde letzte Woche erstmals im Deutschen Bundestag diskutiert.

EU im Wettbewerb um hochqualifizierte Einwanderer

Die EU werbe zurzeit nicht genügend hochqualifizierte Migranten an, betonte OCED-Experte Chaloff. Sie sei nicht wettbewerbsfähig mit anderen potenziellen Destinationen, etwa den USA.

Dabei komme es nicht nur auf rechtliche Hürden an, betonte er. Für hochqualifizierte Einwanderer:innen, die sich für die sogenannte ‚Blue Card‘ bewerben können, seien die formellen Hürden gering, sogar geringer als in anderen Mitgliedsstaaten der OECD. Bei der Anwerbung komme es jedoch vor allem auf die Arbeitgeber:innen an, so Chaloff.

Die EU-Kommission will Arbeitgeber:innen künftig dabei helfen, Fachkräfte aus dem Ausland anzuwerben. Dazu bereite man zurzeit eine Online-Plattform, einen „Talent Pool“, vor, in dem Arbeitgeber:innen künftig potenzielle Arbeitnehmer:innen finden können.

Hierbei müsse das Angebot der EU unbedingt einen Vorteil gegenüber bereits existierenden privaten Plattformen bieten, betonte Chaloff. Als Möglichkeit sah er, dass sich dort nur Menschen registrieren könnten, die die legalen Voraussetzungen für eine Einwanderung in die EU erfüllen. Arbeitgeber könnten so sicher sein, dass wenn sie jemanden über den EU-Talent-Pool finden, das anschließende Verfahren vereinfacht würde.

Die CDU-Abgeordnete Lena Düpont betonte, dass besonders kleine und mittlere Unternehmen Unterstützung bei der Anwerbung ausländischer Fachkräfte benötigten. „Große [Unternehmen] können das leichter“, sagte sie.

Auch Boeselager pflichtete Chaloff bei. Hierzu sei eine enge Abstimmung mit den nationalen Arbeitsämtern erforderlich, sagte Boeselager.

Der Talent-Pool brauche eine angemessene Rechtsgrundlage, so Gminder. Zurzeit gebe es eine Plattform für Menschen, die aus der Ukraine in die EU geflüchtet sind. Dies sei aber nur ein „kleines Pilotprojekt“ und unterscheide sich deutlich von der später anvisierten Online-Plattform, die sich dann vor allem an Menschen richte, die sich zurzeit noch außerhalb der EU befinden.

[Bearbeitet von Oliver Noyan]