EU-Kommission bereitet Mini-Reform für Importe gentechnisch veränderter Organismen vor
EXKLUSIV: Die EU-Kommission will bis Monatsende einen neuen gesetzlichen Rahmen für den Import Gentechnisch Veränderter Organismen (GVO) präsentieren. Mitgliedsstaaten könnten das letzte Wort über GVO-Einfuhren bekommen - was Umweltaktivisten enttäuscht. EURACTIV Frankreich berichtet.
EXKLUSIV: Die EU-Kommission will bis Monatsende einen neuen gesetzlichen Rahmen für den Import Gentechnisch Veränderter Organismen (GVO) präsentieren. Mitgliedsstaaten könnten das letzte Wort über GVO-Einfuhren bekommen – was Umweltaktivisten enttäuscht. EURACTIV Frankreich berichtet.
Die Kommission plant, den Import Gentechnisch Veränderter Organismen (GVO) in die Hände der Mitgliedsstaaten zu legen. Damit wiederholt sie ihre Vorgehensweise. Denn beim GVO-Anbau hat sie das bereits getan.
Sie soll ein neues Verfahren für die Genehmigung von GVO-Importen in die EU präsentieren. Die Mitgliedsstaaten liegen bei diesem Thema seit Jahren auseinander.
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker versprach seit Beginn seines politischen Programms, das Problem anzugehen. „Ich werde sicherstellen, dass die Verfahrensregeln zur Steuerung der verschiedenen Zulassungen für GVO überprüft werden“, sagte er im Europaparlament im Juli 2014. Er würde nicht wollen, dass die Kommission eine Entscheidung trifft, ohne dass die Mehrheit der Mitgliedsstaaten sie darin bestärkt.
Genehmigungsverfahren
In der Schusslinie sind die Genehmigungsverfahren für GVO, die eine qualifizierte Mehrheit im Rat benötigen- und keine einfache Mehrheit. Diese Auflage sorgte bereits für Konflikte zwischen Rat und Kommission.
Damit die Gesetzgebung vorankommt, musste die Kommission ein „à la carte“-System anbieten. GVO-Gegner wie Frankreich können so den Anbau genetisch veränderter Nutzpflanzen in ihren Grenzen verbieten.
Diese Ausnahmeklausel gibt den Mitgliedsstaaten das letzte Wort über den GMO-Anbau – ohne den EU-Entscheidungsfindungsprozess komplett auseinanderzunehmen. Die Klausel wird aber für ihre rechtliche Unklarheit kritisiert.
„Für das Genehmigungsverfahren für GVO-Produkte für tierischen oder menschlichen Verzehr könnte die Kommission das gleiche Ausnahmesystem wählen, während wir eine tatsächliche Verfahrensreform erwarteten“, sagt Justine Maillot von Greenpeace.
Nicht nur Greenpeace bedauert die Einführung einer weiteren Ausnahme-Klausel. „Die Europäische Kommission verharrt auf ihrem Fehler, die europäische Ebene der GVO-Regulierung aufzugeben, um die Entscheidungsfindung wieder zu nationalisieren. Damit gibt sie auch das Vorsorgeprinzip auf europäischer Ebene auf“, sagt der französische Grünen- Europabgeordnete José Bové.
GVO-Importe irgendwo im Binnenmarkt zu erlauben sei gleichbedeutend mit ihrer Zulassung in allen Mitgliedsstaaten, warnt Maillot.
Derzeit hat Brüssel mit 17 Genehmigungsanfragen für Importe von GVOs zu tun, die für den menschlichen oder tierischen Verzehr bestimmt sind.