EU-Kommission fordert von Deutschland Einhaltung der Artenschutzregeln
Letzte Woche (13. März) hat die EU-Kommission ihre neueste Liste von Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten veröffentlicht und Deutschland ist mit dabei. Die meisten der mutmaßlichen Versäumnisse betreffen die Regeln der EU zur Artenvielfalt.
Letzte Woche (13. März) hat die EU-Kommission ihre neueste Liste von Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten veröffentlicht und Deutschland ist mit dabei. Die meisten der mutmaßlichen Versäumnisse betreffen die Regeln der EU zur Artenvielfalt.
Während sich Widerstand gegen die Ziele des Green Deals von Seiten der europäischen Rechten, einiger Staats- und Regierungschefs und der Landwirte regt, geht die Kommission gegen Deutschland, Slowenien, Irland, Zypern und Bulgarien wegen angeblicher Verstöße gegen das europäische Umweltrecht vor.
Das Vertragsverletzungsverfahren läuft in vier Stufen ab. In der ersten Stufe fordert die Kommission weitere Informationen von dem betreffenden Mitgliedstaat an. Wenn die EU-Kommission mit den Erklärungen des Mitgliedstaats nicht zufrieden ist, fordert sie diesen förmlich auf, das betreffende EU-Recht einzuhalten.
Kommt der Mitgliedstaat der Aufforderung nicht nach, wird der Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) verwiesen. Stimmt der Gerichtshof schließlich zu, dass ein Verstoß vorliegt, kann die Kommission den EuGH ersuchen, Sanktionen zu verhängen.
Die meisten der angekündigten Vertragsverletzungsverfahren im Umweltrecht betreffen die Vogelschutz- und die Habitat-Richtlinie. Diese werden von der Kommission als die Eckpfeiler der EU-Politik im Bereich der Artenvielfalt bezeichnet.
Die Vogelschutzrichtlinie
Die Kommission hat Deutschland ein förmliches Schreiben zukommen lassen, da die Bundesrepublik es vermeintlich nicht geschafft hat, die Anforderungen der Richtlinie zum Schutz wild lebender Vögel und ihrer Lebensräume umzusetzen. Es wird beklagt, dass Deutschland es versäumt habe, für fünf Vogelarten die am besten geeigneten Gebiete als „besondere Schutzgebiete“ auszuweisen.
Der NABU erklärte gegenüber Euractiv, dass es sich bei den in der Vertragsverletzung genannten Vögeln um Grünlandvögel wie die Feldlerche und den Kuckuck handelt.
Eine aktuelle akademische Studie schätzt, dass in den letzten 40 Jahren 800 Millionen Vögel auf dem europäischen Kontinent verschwunden sind. Die Studie führt dies vor allem auf menschliche Aktivitäten wie die Verringerung der Waldfläche, die Ausbreitung der Städte, die Intensivierung der Landwirtschaft und Temperaturveränderungen zurück.
Auf Nachfrage von Euractiv erklärte Anouk Puymartin, Policy Manager bei BirdLife Europe, dass „diese Richtlinie, die aus dem Jahr 1979 stammt, viel zu selten richtig umgesetzt wird.“
Puymartin hält es für entscheidend, dass die Kommission diese Gesetzgebung aktiver durchsetzt.
Berlin hat zwei Monate Zeit, um zu reagieren und die von der Kommission festgestellten Mängel zu beheben.
Die Habitat-Richtlinie
Die Habitat-Richtlinie soll sicherstellen, dass Tausende von Tier- und Pflanzenarten und ihre verschiedenen Lebensräume in der EU in einem „günstigen Erhaltungszustand“ verbleiben oder in diesen zurückkehren.
Bereits 1992 wurde diese Richtlinie verabschiedet und zielt darauf ab, die Artenvielfalt wiederherzustellen. 80 Prozent der Lebensräume in Europa befinden sich in einem schlechten Zustand.
Die Kommission hat Slowenien wegen Nichteinhaltung der Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie verwarnt. Als Grund nannte sie die angebliche Verschlechterung bestimmter geschützter Lebensräume in Natura-2000-Schutzgebieten.
Die slowenische Nichtregierungsorganisation DOPPS weist darauf hin, dass Praktiken wie die intensive Bewirtschaftung von Wiesen und die Beseitigung oder der Verfall von Hecken und Gebüsch zu einem Rückgang von 42,8 Prozent bei den Feldvögeln geführt haben.
Anrufung des Gerichtshofs der EU
Irland wird von der Kommission vor dem EuGH verklagt, weil das Land seine Torfmoore nicht ausreichend geschützt hat.
Als Horte der biologischen Vielfalt und echte CO2-Speicher sind Torfmoore gemäß der Habitat-Richtlinie als „prioritäre“ Lebensräume eingestuft. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, sie vor schädlichen Aktivitäten zu schützen.
Torf wird in Irland weiterhin abgebaut. Er wird hauptsächlich als billiger Brennstoff, aber auch für den Gartenanbau verwendet.
Auch wenn der Torfabbau nur noch in geringem Umfang stattfindet, werden geschützte Gebiete durch Entwässerung und Ernte weiterhin geschädigt. Die Maßnahmen zur Wiederherstellung dieser Gebiete sind nach Ansicht der Kommission unzureichend.
Pádraic Fogarty, ein irischer Umweltschützer, kritisierte auf Nachfrage von Euractiv die Tatsache, dass „Politiker größtenteils zögerlich waren, sich für den Schutz von Mooren einzusetzen.“
Wie in The Irish Times berichtet wurde, reagierte die irische Regierung mit der Aussage, dass ihr Wiederherstellungsprogramm für Moorgebiete „mit einer extrem großen Fläche, die aktiv wiederhergestellt wird“, verstärkt werde.
Europa ist zu langsam
Seit dem Amtsantritt der Kommission unter Ursula von der Leyen im Jahr 2019 hat sich die Zahl der am Jahresende laufenden Verfahren wegen Naturschutzverstößen erhöht.
NGOs befürchten jedoch, dass sich die Situation verschlechtern wird, wenn die nächste Kommission die Durchsetzung der europäischen Umweltvorschriften lockert.
In ihrem Programm für die Europawahlen im Juni fordert die NGO BirdLife „viel mehr Transparenz und Schnelligkeit bei den Verfahren.“ Sie fordert die Kommission auf, mehr in die Umsetzung und Einhaltung der Gesetze zu investieren.
Ähnlich äußert sich Fogarty. Er bedauert, dass seit den ersten Mahnungen der Kommission an Irland 13 Jahre vergangen sind, bevor rechtliche Schritte eingeleitet wurden.
Angesichts der Dringlichkeit der Klimasituation und der Geschwindigkeit, mit der die Artenvielfalt zusammenbricht, ist die Reaktionszeit der europäischen Institutionen für den Umweltschützer viel zu langsam. Seine Erwartungen an Europa sind sehr gering.
Und selbst wenn der Gerichtshof gegen Irland entscheidet, „haben die Politiker keine Angst vor den Geldstrafen, die sich aus einem negativen Urteil ergeben könnten“, meinte Fogarty abschließend.
[Bearbeitet von Donagh Cagney/Rajnish Singh/Kjeld Neubert]